…abgabenrechtlicher Pflichten befreien zu können, ist daher verfehlt. Die Untätigkeit des Berufungswerbers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw., wegen Untätigkeit des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien hinsichtlich des Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 entschieden: Das Verfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Der Devolutionswerber (Dw…
…gewährt. Erst durch Übermittlung des Vorlageberichts hat der Bw. - freilich ohne formelle Aufforderung zur Äußerung - von den diesbezüglichen Überlegungen des Finanzamtes erfahren, nachdem das Finanzamt ein Jahr (nach der letzten Vorhaltsbeantwortung) lang untätig blieb. § 280 BAO legt der Berufungsbehörde die Verpflichtung auf, auf neue Tatsachen…
…dass die Bw. sich nach Leistung ihrer Unterschrift um die Belange der GmbH nicht weiter gekümmert hat. Eben diese Untätigkeit der Bw. gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt ein die Haftung begründendes Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden dar. Die Bw. hat während des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A-Ges.m.b.H.., Adresse, vom 9. Und 10 September 2010 gegen 2die Bescheide vom 30. und 31. August 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2009 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2010 entschieden: Die Berufungen werden als…
…die sie als Abgabepflichtige bzw. als abgabenrechtlich Verantwortliche treffenden abgabenrechtlichen Pflichten nicht weiter von ihr zu beachten seien, bzw. dass bei (beharrlichem) Untätigwerden des Vertreters ihr jedenfalls kein (vorsätzliches) Verschulden angelastet werden könne, erscheint angesichts des dargestellten Geschehnisablaufes, wonach der Bw. insbesondere schon durch den…
…hinweg in dem Wissen, dass auch sonst niemand seine steuerlichen Verpflichtungen wahrnehmen werde, untätig bliebe. Selbst ohne steuerliches Wissen wäre es ihm zudem möglich und zumutbar gewesen, die Umsatzsteuerzahllasten für die inkriminierten Monate durch einfache Gegenüberstellung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu ermitteln, um seinen steuerlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…
Berichtigungen wurde vom Finanzamt bzw. vom Betriebsprüfer laut Stellungnahmen vom 23. Juni 2003 bzw. 11. Juni 2003 kein Einwand erhoben. Mit weiterem Vorhalt vom 9. September 2003 wurden der Bw. unter Hinweis auf die Eingabe betreffend lohnabhängige Abgaben vom 19. November 2002 vorgehalten, dass sie…
Tz 3 zu § 162 BAO, z.B. den unverschuldeten Verlust von Unterlagen (VwGH vom 19. Februar 1965, Zl. 44/64), was jedoch von der Bw. nicht behauptet wurde. Da sich die Bw. nicht durch Vorlage von Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen Meldezettel bzw. sonstige fremdenpolizeilichen Unterlagen über…
…derartiges Unterlassen ist nur unter dem Gesichtspunkt verständlich, dass der Bf bewusst die abgabenbehördliche Abgabenfestsetzung zu verzögern trachtete. Nach Dafürhalten der Rechtsmittelbehörde war der Grund für die Untätigkeit nicht die vom Bf ins Treffen geführte steuerrechtliche Unkenntnis, sondern vielmehr der kurzfristige Vorteil für das in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht begründen. Vielmehr stellt gerade die Untätigkeit der Berufungswerberin gegenüber der Gesellschaft trotz aufrechter Vertreterstellung das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Weiters führte die Berufungswerberin aus, dass ihr das Ausmaß der mit der Geschäftsführerfunktion verbundenen…
…am 5. Jänner 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass sie sich wegen Untätigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2010 an den Unabhängigen Finanzsenat gewandt hätte, der nun sachlich über die "Berufung" (gemeint wohl: Antrag) entscheiden werde. Da damit…
…keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, diesen nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten befreien würde. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führe zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer Grund hätte zu zweifeln…
…hat der Steuerpflichtige zum Nachweis seiner weiterhin bestehenden Vermietungsabsicht zielgerichtet darauf hinwirken, gegebenenfalls auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand zu erreichen. Bleibt er jedoch untätig, spricht dies gegen den Entschluss zu vermieten (BFH 25.6.2009, IX R 54/08, BStBl 2010 II 124…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Jaro Sterbik-Lamina, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien-Umgebung, dessen Bezirk Klosterneuburg nunmehr in den Amtsbereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg gehört, betreffend Körperschaftsteuer für…
…erster Instanz). Der Normzweck des § 85c Abs.1 ZollR-DG (wie im Übrigen auch des § 85a Abs.1 Z.3 ZollR-DG) als Schutz vor Untätigkeit der Berufungsbehörde erster Stufe (bzw. der Erstbehörde) erfüllt sich nur bei rechtzeitigem, also nicht verfrühtem Einbringen eines (hiefür gesetzlich…