…anlässlich der Lieferung von Textilwaren aus dem asiatischen Raum unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und des Artikel 199 ZK-DVO gefälschte Rechnungen asiatischer Versenderfirmen mit einem geringeren Wert als dem tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis unter Angabe unrichtiger Frachtkonditionen an die österreichischen Empfänger bzw…
…anlässlich der Lieferung von Textilwaren aus dem asiatischen Raum unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und des Artikel 199 ZK-DVO gefälschte Rechnungen asiatischer Versenderfirmen mit einem geringeren Wert als dem tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis unter Angabe unrichtiger Frachtkonditionen an die österreichischen Empfänger bzw…
…Blankorechnungen) sichergestellt werden konnten, die darauf hinweisen, dass dort zum Zwecke der Vorlage beim Zollamt im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Zollabfertigungen gefälschte Rechnungen hergestellt worden sind. Geschäftsführer dieses vom Zollamt als "Fälscherwerkstatt" bezeichneten Unternehmens war der Bf. Zu den einzelnen Einwänden des Bf. wird ausgeführt: Zum…
…weitere Feststellungen oder das vorliegen von Indizien nur aufgrund seiner Funktion und der daraus abgeleiten Verantwortung für sämtliche belange einer GmbH nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe aufgrund gefälschter Rechnungen unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen vorsätzlich herbeigeführt. Es bestehen keine Ermittlungen dazu, wer diese Rechnung gefälscht hat…
…da keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorgelegt worden sei. Weiters seien Vorsteuern für einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Pkw geltend gemacht worden (Textziffer 3). Bei allen Eingangsrechnungen der Fa.S-GmbH handle es sich um gefälschte Rechnungen. Die beschriebenen Leistungen seien nicht vom gegenständlichen Unternehmer erbracht…
…detaillierten Sachverhaltsfeststellungen zu den unrichtigen Fakturenadressen bekannt gegeben und dagegen wurde von der Bw. auf Tatsachenebene nichts vorgebracht. In der Folge versagte das Finanzamt im Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 21.12.2009 den Vorsteuerabzug bei den nachstehend aufgelisteten Subunternehmen, weil in deren Rechnungen nicht die richtige…
…Der wichtigste Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Zollwertes einer solchen Ware im Falle der Vorlage einer gefälschten Rechnung bleibt dabei die betreffende Position der Kombinierten Nomenklatur (KN). Unter Bedachtnahme auf diese Grundsätze hat der Unabhängige Finanzsenat daher den Zollwert unter flexibler Anwendung der Bestimmungen der Art…
…Der wichtigste Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Zollwertes einer solchen Ware im Falle der Vorlage einer gefälschten Rechnung bleibt dabei die betreffende Position der Kombinierten Nomenklatur (KN). Unter Bedachtnahme auf diese Grundsätze hat der Unabhängige Finanzsenat daher den Zollwert unter flexibler Anwendung der Bestimmungen der Art…
…dass Aufdrucke von gefälschten Stempeln auf Ausfuhrbescheinigungen für Exporte vorgefunden wurden. Als Rechnungsempfänger seien auf den mit gefälschten Stempelabdrucken versehenen Formularen fast ausschließlich polnische Staatsbürger mit verschiedenen Namen genannt gewesen, die sich mehr oder weniger oft wiederholt hätten. Buchhalterisch wurden die als "Touristenexporte" verbuchten Ausfuhrlieferungen…
…einer durch einen Vertreter ausgestellten Rechnung zum betreffenden (Einzel)Unternehmer ist jedoch, dass der Vertreter im Einverständnis mit dem Unternehmer handelt. Gerade dieses Einverständnis fehlte aber im vorliegenden Fall (vgl. die Niederschriften mit ZK oder BM) bzw. war bereits die Vollmacht gefälscht (so zumindest eine…
…gefälschte Fakturen herangezogen hat. Diese Aussage deckt sich mit den Ermittlungsergebnissen des Zollamtes, das unter Befassung der Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich in Shanghai herausgefunden hat, dass die in den Rechnungsvordrucken genannten Unternehmen mit Sitz in China entweder gar nicht existierten (Faktum 1451 bzw. 2495) oder…
…Zollamt vorgelegten Rechnungen von ihren üblichen Fakturen abweichen. Außerdem fehlten der Firmenstempel und der Unterschriftsstempel. Aus all diesen Gründen erachtet es der Unabhängige Finanzsenat als erwiesen, dass den Zollanmeldungen gefälschte Urkunden zugrunde gelegt worden sind und dass die xxGmbH in den Zollanmeldungen unrichtige Angaben gemacht…
…gegenständlichen 35 Zollanmeldungen zahlreiche weitere Zuwiderhandlungen vorzuwerfen sind. So ist etwa als erwiesen anzusehen, dass die NN. gefälschte Fakturen vorgelegt und unrichtige Angaben über das Vertretungsverhältnis getätigt hat. Diese völlig rechtswidrige Vorgehensweise, die in allen gegenständlichen Fällen praktiziert worden ist, lässt sich nur damit erklären…
…nach Meinung des Betriebsprüfers auch keine Ausfuhrnachweise vor. Hinsichtlich des letzten Transportes, bei dem die Rechnung berichtigt worden sei, seien gefälschte Stempel auf den Ausfuhrpapieren vorhanden. Abschließend ersuchte der Vertreter der Bw., der Berufung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs…
…Im Zusammenhang mit den Anlieferungen durch SM (im Rahmen von Eigengeschäften oder auch als Bevollmächtigter) ergibt sich die Besonderheit (siehe oben), dass diese Lieferungen mit höchster Wahrscheinlichkeit diesem zuzurechnen sind. Aufgrund der weiteren Verdachtslage (unglaubwürdige Angaben zur Aufgabe der Eigengeschäfte, Unterschriften ohne Bevollmächtigungen, gefälschte Unterschriften…
…Recht in allen Fällen von gefälschten Fakturen ausgegangen ist und dass die NNGmbH in den Zollanmeldungen unrichtige Angaben gemacht hat. Der Bf. hat auch in keinem einzigen Fall Nachweise zur Glaubhaftmachung des der Einfuhr tatsächlich zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes vorgelegt oder auch nur den Versuch unternommen…
…Der wichtigste Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Zollwertes einer solchen Ware im Falle der Vorlage einer gefälschten Rechnung bleibt dabei die betreffende Position der Kombinierten Nomenklatur (KN). Unter Bedachtnahme auf diese Grundsätze hat der Unabhängige Finanzsenat daher den Zollwert unter flexibler Anwendung der Bestimmungen der Art…
…Der wichtigste Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Zollwertes einer solchen Ware im Falle der Vorlage einer gefälschten Rechnung bleibt dabei die betreffende Position der Kombinierten Nomenklatur (KN). Unter Bedachtnahme auf diese Grundsätze hat der Unabhängige Finanzsenat daher den Zollwert unter flexibler Anwendung der Bestimmungen der Art…
…Enthalten Rechnungen Namen und Anschrift eines Lieferanten, der unter dem angegebenen Namen und der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, dann fehlt es an der Angabe von Namen und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Auch die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist…
…des EuGH (vergleiche Urteil vom 13.11.1984, Rs 98/83 und 230/83) die Tatsache, dass einem professionellen Zollspediteur von seinem Kunden Unterlagen (Rechnungen) vorgelegt werden, die sich im nachhinein als falsch, gefälscht oder unzutreffend erweisen, ein normales Berufs- bzw. Geschäftsrisiko des Beteiligten dar…