…vom 12. Dezember 2007 gewartet habe. Ihm sei auch gar nichts anderes übrig geblieben als dies zu tun, konnte er sich doch gegen die unrichtige Buchung am Abgabenkonto vom 14. Dezember 2007 nicht zur Wehr setzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1…
…aber nicht nur die zusätzlichen Einkünfte verschwieg bzw. die zu seinen Gunsten erfolgte unrichtige Veranlagung unbestritten ließ und auch keine Anzahlung widmete, sondern sich sogar das in Höhe der überhöhten Gutschrift auf dem Abgabenkonto ausgewiesene Guthaben zurückzahlen ließ, konnte er über den über die korrekte…
…(15. Dezember 2010) aus dem Unternehmen fällige Abgaben (Umsatzsteuer 11/2010 und 12/2010) sowie auch auf die von ihm zu vertretende Umsatzsteuervorauszahlung 11/2009. Nach Erhalt des Bescheides bemerkte der damalige Geschäftsführer die unrichtige Veranlagung und brachte in der Berufung vom 11. Juni 2011…
…zu seinen Gunsten erfolgte (unrichtige) Veranlagung unbestritten gelassen, keine Anzahlungen gewidmet und somit zur Gänze über den Differenzbetrag verfügt. Ein Zinsvorteil sei damit gegeben gewesen. Damit sei in Kauf genommen worden, dass diese Bereicherung im Falle der Richtigstellung der Veranlagung nach Bekanntwerden korrigierter Mitteilungen gemäß…
…festgestellten Wiederaufnahmegrund im Rahmen der Ermessensübung nicht als Anlass zur Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens heranzuziehen. 3) Allgemeines öffentliches Interesse an der Abgabeneinbringung Die unrichtige Veranlagung auf Basis nicht ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen würde einen beträchtlichen Ausfall an Steuereinnahmen im Bereich der Einkommensteuer zu Gunsten des Bw…
…geänderten neuen Tatsachenkenntnis, also auf dem Wiederaufnahmegrund. 4) Allgemeines öffentliches Interesse an der Abgabeneinbringung: Die unrichtige Veranlagung nur unter Einbeziehung einer nichtabzugsfähigen Ausgabe würde einen beträchtlichen Ausfall an Steuereinnahmen im Bereich der Einkommensteuer zu Ihren Gunsten und zu Lasten der Allgemeinheit bewirken. Auch aus diesem…
…30. April 2002 noch aus Eigenem Steuererklärungen eingereicht hatte - beim Finanzamt Graz-Stadt in weiterer Folge für die Veranlagungsjahre 2002 bis 2005 keine Steuererklärungen mehr einreichte in der Hoffnung, die Abgabenbehörde möge in Anbetracht seiner umfangreichen Einkommensteuergutschriften aus den vorhergehenden Veranlagungen die unrichtige Schlussfolgerung ziehen…
…Erklärungen unterfertigt. Die Feststellung, wonach der Beschuldigte steuerliche Agenden wahrgenommen hat, ergibt sich somit unzweifelhaft aus dem bezughabenden beim Finanzamt aufliegenden Veranlagungsakt. Eine unrichtige bzw. unschlüssige Beweiswürdigung liegt daher nicht vor. Soweit der Beschuldigte meint, es fehlen konkrete Feststellungen, welche vom Mitarbeiter K zu verantwortenden…
…dass erst nachträglich die Summe der erklärten bzw. festgesetzten Summen an Umsatzsteuervorauszahlungen und Gutschriften für die Voranmeldungszeiträume eines Veranlagungsjahres durch unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärungen verringert werden sollen. Der Vorwurf der beschriebenen Finanzvergehen richtet sich zu allererst gegen denjenigen, welcher die verletzten abgabenrechtlichen Pflichten schon von Gesetzes wegen…
…die Abschichtung des atypisch Stillen Gesellschafters. Grundlage hiefür war die Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12.2000. Dies hatte die Beendigung der Gesellschaft mit Ende 2000 zur Folge. Die Veranlagungen (Feststellungen gemäß § 188 BAO) für 1999 und 2000 wurden erklärungsgemäß am 14. September 2001 sowie am 19…
…Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert…
…stattgegeben. Auf die Frage des heranzuziehenden Umrechnungskurses wurde nicht näher eingegangen. Hinsichtlich der Problematik von "Treu und Glauben"/"unrichtige Auskunftserteilung" entschied das Finanzamt abweislich. Es sei dem Finanzamt mangels Ermessensspielraumes bei auch nur geringfügigem Überschreiten der Freigrenze grundsätzlich keine Möglichkeit eingeräumt, eine Subsumption unter die…
…Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert…
…der Jahre 2000 bis 2004 richtet, werden zwar umfangreiche Ausführungen zu den die Körperschaftsteuerbescheide betreffenden Berufungspunkten vorgebracht. Außer dass die Anspruchszinsen deshalb nicht zu Recht festgesetzt worden wären, da die zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide unrichtig seien, ist der Berufung nichts zu den gegenständlichen Zinsenbescheiden zu entnehmen…
…G 65/92) grundsätzlich anerkannt, dass es sich bei Unfallrenten zumindest teilweise um pauschalierten Schadenersatz handelt und ist in der Folge von der Nichtsteuerbarkeit des Schadenersatzes ausgegangen. Diese Berufung richtet somit nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen, sondern gegen die Anwendung eines…
…vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung)." Solcherart kann zumindest der kundige Abgabepflichtige die Richtigkeit der von ihm erklärten Beträge überprüfen. Betrachtet man den Lohnzettel als Inhalt der Abgabenerklärung des Arbeitnehmer in seinem Veranlagungsverfahren…
…Instanz (Vorlageantrag). Sie führte in diesem aus, auf Grund des Umstandes, dass sich aus der Veranlagung eine Nachzahlung ergeben habe, ziehe sie ihren Antrag auf Durchführung der Veranlagung zurück. Dies sei nach herrschender Rechtsansicht möglich, da es sich um keine Pflichtveranlagung gehandelt habe (vgl. Doralt…
…Arbeitgeber sei gemäß § 79 EStG 1988 verpflichtet, die Lohnsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen. Es seien vom Finanzamt auch unrichtige Jahreslohnzettel zugrundegelegt worden. Er könne als Dienstnehmer nicht deswegen haftbar gemacht werden, weil der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Er habe Auszahlungen…
…Arbeitgeber sei gemäß § 79 EStG 1988 verpflichtet, die Lohnsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen. Es seien vom Finanzamt auch unrichtige Jahreslohnzettel zugrundegelegt worden. Er könne als Dienstnehmer nicht deswegen haftbar gemacht werden, weil der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Er habe Auszahlungen…
…begangen durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen, betreffend die Veranlagungsjahre 2006 und 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 15.824,36 (2006: € 7.206,36 + 2007: € 8.618,00) zu bewirken versucht sowie 2. im Jahre 2008 unter Verletzung der…