… 179), wonach für die Gewährung einer Zahlungserleichterung dann kein Raum besteht, wenn bei einer Abstattung der Geldstrafe in dem Antragsteller zumutbaren Raten das unrealistisch lange Zahlungsziel -im vorliegenden Fall betrüge die Ratenlaufzeit über 10 Jahre- einer (Gesamt-) Einbringlichkeit entgegensteht, was einer (faktischen) Uneinbringlichkeit gleichkommen würde…
…Beträge. Es erscheint unverständlich, dass in diesem Zusammenhang nicht sofortige Rückzahlungen vereinbart war, sondern ein unüblich langes Zahlungsziel von 18 Monaten eingeräumt wurde. Es trifft zwar zu, dass weiters vereinbart wurde, jeweils 50% der Gewinnanteile des kreditnehmenden Gesellschafters zur Abdeckung des Verrechnungskontos zu verwenden. Die…
…Bedeutung zu, als die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der (ausgesprochenen) Ersatzfreiheitsstrafe steht. Lediglich dann, wenn beispielsweise bei einer dem Antragsteller zumutbaren ratenweisen Abstattung der Geldstrafe schon das unrealistisch lange Zahlungsziel einer (Gesamt)Einbringlichkeit entgegensteht (vgl. VwGH vom 21. Jänner 2004…
…Vollzuges der (ausgesprochenen) Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG) steht. Lediglich dann, wenn beispielsweise bei einer Abstattung der Geldstrafe in dem Antragsteller zumutbaren Raten schon das unrealistisch lange Zahlungsziel einer (Gesamt)Einbringlichkeit entgegensteht (vgl. VwGH v.21.1.2004, 2001/16/0371), bestünde, da diesfalls dann nicht (bloß)…
…Bedeutung zu, als die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der (ausgesprochenen) Ersatzfreiheitsstrafe steht. Lediglich dann, wenn beispielsweise bei einer dem Antragsteller zumutbaren ratenweisen Abstattung der Geldstrafe schon das unrealistisch lange Zahlungsziel einer (Gesamt)Einbringlichkeit entgegensteht (vgl. VwGH vom 21. Jänner 2004…
…zu, als die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der (ausgesprochenen) Ersatzfreiheitsstrafe steht. Lediglich dann, wenn beispielsweise bei einer dem Antragsteller zumutbaren ratenweisen Abstattung der Geldstrafe schon das unrealistisch lange Zahlungsziel einer (Gesamt)Einbringlichkeit entgegensteht (vgl. VwGH vom 21. Jänner 2004, Zl…
…2001/16/0371, wonach eine unrealistisch lange Abstattungsfrist für eine Geldstrafe jedenfalls dem Strafzweck widerspreche, bzw. vom 25. November 2010, 2009/16/0093, wonach auch ein mehrjähriges Zahlungsziel durchaus noch mit dem Strafzweck vereinbar sein könne) verwiesen. Stellt die sofortige volle Bezahlung (vgl. zur Fälligkeit…
…2001/16/0371 (unrealistisch lange Abstattungsfrist für eine Geldstrafe widerspricht dem gesetzlichen Strafzweck) bzw. vom 25. November 2010, 2009/16/0093 (auch ein mehrjähriges Zahlungsziel kann grundsätzlich durchaus mit Strafzweck vereinbar sein) verwiesen. Daneben würde aber auch eine durch die eingeräumten Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit…
…Jänner 2004, 2001/16/0371 (eine unrealistisch lange Abstattungsfrist für eine Geldstrafe widerspricht dem Strafzweck) bzw. vom 25. November 2010, 2009/16/0093 (ein mehrjähriges Zahlungsziel kann durchaus noch mit Strafzweck vereinbar sein) verwiesen. Zum anderen - so der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24. September…
…21. Jänner 2004, 2001/16/0371 (unrealistisch lange Abstattungsfrist für eine Geldstrafe widerspricht dem Strafzweck) bzw. vom 25. November 2010, 2009/16/0093 (auch mehrjähriges Zahlungsziel kann durchaus mit Strafzweck vereinbar sein) verwiesen. Daneben - so der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24. September 2003, 2003…
…VwGH vom 24. September 2003, 2003/13/0084). Lediglich dann, wenn die angebotenen Zahlungsbedingungen, beispielsweise ob einer schon per se unrealistisch anmutenden (langen) Zahlungsdauer, auf eine faktische Korrektur des Strafanspruches hinausliefen, kommt dem Element der Gefährdung der Einbringlichkeit im Verfahren gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG…
…des Bestraften diesem vom Gesetzgeber des FinStrG geplanten Strafzweck zuwider. Damit ist aber die Gewährung von Teilzahlungen über einen schon ob seiner langen Dauer unrealistisch anmutenden und de facto auf eine zumindest teilweise Uneinbringlichkeit bzw. im Endeffekt auf eine nachträgliche Korrektur des Strafausspruches hinauslaufenden Zeitraum…
…wäre. Die Fahrzeuge seien im Hof gestanden, es hätte keine Anzahlungen gegeben. Die Fahrzeuge wären nicht abgeholt und somit von der Berufungswerberin vorfinanziert worden. Das durchschnittliche Zahlungsziel in Italien sei 90 Tage. Es hätte noch Schriftverkehr gegeben, man hätte noch versucht, die Fahrzeuge abzugeben. Diese…
…wenn die angebotenen bzw. allenfalls vom Antrag abweichenden Zahlungsbedingungen, beispielsweise ob der überdurchschnittlich langen oder schon per se unrealistisch anmutenden Zahlungsfristen, auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen. Betrachtet man nun unter diesem Aspekt einerseits die derzeitige wirtschaftliche Lage des Bf., der schon bisher die…
…in denen die vom Antragsteller angebotenen bzw. die allenfalls auch abweichend vom Antrag festzusetzenden Zahlungsbedingungen, beispielsweise ob der überdurchschnittlich langen oder schon per se unrealistisch anmutenden Zahlungsfristen, auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen, noch eine dem Abgabenverfahren vergleichbare gewichtige Bedeutung zukommen. Im Zusammenhang mit…
…anwesend war, habe ich die Erklärungen jeweils bei Anwesenheit nachgeholt. Von einer Verschaffung eines Zahlungszieles kann bei den relativ geringen Beträgen und Zeiträumen nicht ausgegangen werden." Der Spruchsenat habe bereits mit Erkenntnis vom 17. September 2008 den Vater des Beschuldigten wegen derselben Finanzvergehen verurteilt; dort…
…im Beobachtungszeitraum ein unübliches Moment in die Geschäftsgebarung des Unternehmens ein, das ein Geschäftsführer, der schon sehr lange in diesem Geschäftszweig tätig ist, als eigenartig bzw. unrealistisch erkennen hätte müssen. Die Rechtfertigung der Fa. Y., Liquiditätsengpässe bei Getränkelieferungen durch den unterpreisigen Verkauf von Dieselkraftstoff zu…
…das Haus bezahlt worden sei. Sowohl, dass der Zahlungsbeleg das gleiche Datum wie der Kaufvertrag gehabt habe sowie auch der im Kaufvertrag sehr unrealistisch niedrige Kaufpreis seien starke Indizien für diese Behauptung. Das FA habe nun in seiner Bescheidbegründung angeführt, dass die geleistete Zusatzzahlung keinen…
…betreibt ein Warenlager in Tripolis, Lybien. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass zwar Bücher geführt würden, die Verbuchung der einzelnen Geschäftsfälle jedoch nach Zahlungszufluss erfolge. Es gebe weder Kunden- noch Lieferantenkonten. Somit läge eine ordnungsgemäße Buchhaltung nicht vor. Die Ermittlung der Exporterlöse erfolge…
…RV/4067-W/09, und darin dargelegten Rechtsgrundlagen und Ausführungen verwiesen. Vor diesem Hintergrund ist der Verfahrenshergang zur Umsatzsteuer 2009 zu betrachten. Am 04.05.2010 langen bei der Amtspartei die Abgabenerklärungen für das Jahr 2009 ein. In der Umsatzsteuererklärung 2009 werden an Umsätzen €…