…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237) ist sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt; der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene…
…Die sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237) in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt; der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…
…Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Eine…
…widerspricht". Es habe eine Minderzahl von Steuerpflichtigen, die sich wegen der Art ihrer Einnahmenquelle nicht in den Genuss einer Ausnahmebestimmung setzen könne ... eine unproportional hohe Steuerlast zu tragen, um den durch Ausnahme- und Sonderbestimmungen verursachten Einnahmenausfall zu "substituieren". Die Steuerlast wäre "bei Aufkommensneutralität entsprechend erniedrigbar…
…wird, da nach wirtschaftlichen Grundsätzen eine Baustelle niemals jahrelang liegen bleibt, da die Kosten für das Fortführen einer Baustelle unproportional steigen und nicht mit einem wirtschaftlich sinnvollen Handeln vereinbar sind. Der Bw. begründet die Nichtvermietung des Gebäudes mit seinem langwierigen Rechtsstreit mit der Fa. RL…
…vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (vgl. z. B…
…die sachlich bedingte Unbilligkeit durch den langen Lauf des Verfahrens erfüllt. Als Folge davon sei die Höhe der Anspruchszinsen unproportional hoch und führe zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis. Mit Bescheid vom 23. Mai 2012 wies das Finanzamt den Antrag auf Nachsicht von Anspruchszinsen…
…die sachlich bedingte Unbilligkeit durch den langen Lauf des Verfahrens erfüllt. Als Folge davon sei die Höhe der Anspruchszinsen unproportional hoch und führe zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis. Mit Bescheid vom 23. Mai 2012 wies das Finanzamt den Antrag auf Nachsicht von Anspruchszinsen…
…beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (vgl. z. B…
…eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 01.07.2003, 2001/13/0215). Am Tag der Antragstellung auf Nachsicht der offenen Abgabenschuldigkeiten hat…
…da sich die Abgabenschuld aus Krankengeld von € 14.161,56 samt zusätzlicher Progression unproportional zu den jährlich zu erzielenden Werbungskosten von € 600,-- für rückgezahltes Krankengeld verhalte. Zusätzlich zu seinen Kostenaufstellungen für die Jahre 2006,2007 und 2008 führt er weitere Kosten für seine…
…eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 01.07.2003, 2001/13/0215). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine persönliche Unbilligkeit…
…vorgeschrieben worden, um 5,3 % mehr als jeder Österreicher für dieses Einkommen zahlen würde. Es handle sich um einen unproportional hohen Vermögenseingriff, worin eine allgemeine Unbilligkeit des Steueranspruches der Republik Österreich zu sehen sei. Da Österreich die von Italien gewährte Steuerbegünstigung wieder wett mache, bestehe…
…im Widersppruch zu der vom Gesetzgeber gewollten steuerlichen Belastung, sei von den Bw nicht beeinflussbar gewesen und sei hinsichtlich der Höhe auch unproportional zum auslösenden Sachverhalt. Zudem sei die Rechtsprechung des Berufungssenates durch den Verwaltungsgerichtshof korrigiert worden, weshalb bei den Bw eine vom Gesetzgeber nicht…
…Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (z.B. VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196).…
…Die sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237) in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt; der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…
…Ergebnissen müsse seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Abgabepflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Verlauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst habe, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt sei. Nachteilige Folgen, alle Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle…
…eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstelle, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden sei. Genau dieser Umstand, nämlich der einer verzögerten Erledigung einer Berufung sei Ursache des unproportionalen Vermögenseingriffes. Die einzige Schuld, die man dem Antragsteller anlasten könne, sei die nicht zeitgerechte…
…wenn das ungewöhnliche Entstehen der Abgabenforderung (des Säumniszuschlages) zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führen würde und der in der anormalen Belastungswirkung und im (verglichen mit ähnlichen Fällen) atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen seine Wurzel in einem…
…muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nichtbeeinflussbare Weiseeine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartendeAbgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportionalzum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Eine derartige Unbilligkeit…