…Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Mag. Harald Zlimnig als Amtsbeauftragten, vom 14. Juli…
…nicht umfasst, wurden jedoch laut Aktenlage konkret in diesem Zusammenhang auch nicht in Anspruch genommen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß §…
…Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Mag. Harald Zlimnig als Amtsbeauftragten, vom 14. Juli…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Mag. Harald Zlimnig als Amtsbeauftragten, vom 14. Juli…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c Abs.8 ZollR-DG spruchgemäß…
…Berichtigungsbescheides. Nun kann zwar mit Hilfe der Begründung ein unklarer Inhalt eines Bescheidspruches aufgehellt werden und ist es auch zulässig, wenn im Spruch auf gesondert ausgeführte Abgabenberechnungen verwiesen wird, keineswegs aber darf die Begründung zur Ergänzung oder gar als Ersatz des Spruches herangezogen werden (vgl…
…Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 9. Februar 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. Okober 2010, StrNrn…
…29. Jänner 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der allgemeinen und erhöhten Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird konkretisiert und wie folgt geändert: Der Berufungswerberin wird ab 1.9.2006 eine erhöhte Familienbeihilfe gem. § 2 Abs. 1…
…wirkungslos. Der Berufungswerber hat seine Eingabe eindeutig als Berufung bezeichnet. Für den Referenten beim Unabhängigen Finanzsenat besteht daher trotz unklarer Behördenbezeichnungen kein Zweifel daran, dass es sich bei dem eingebrachten Schriftsatz um das Rechtsmittel der Berufung und nicht dem Rechtsbehelf eines Vorlageantrages im Sinne des …
…erledigt worden sei. Des die Lebensversicherung betreffenden Betrages wäre bereits in der Berufung v. 9.5.2008 ausgeführt worden, dass der Betrag aufgrund unklarer Rechtslage nunmehr beim Bezirksgericht hinterlegt sei; es sei daher strittig, ob die Versicherungssumme Teil der Verlassenschaft geworden sei, es sei daher…
…hervor, dass das Kind an "Atopischem Ekzem mit Generalisierung, Richtsatzposition: 699 Gdb: 040 %" leidet und der Gesamtgrad der Behinderung 40 vH beträgt. "Rahmensatzbegründung: derzeit bei unklarer Situation wegen der fragl. Nahrungsmittelallergien keine höhere Einstufung möglich. Sollten die Untersuchungen im KH x die Nahrungsmittelallergien bestätigen bzw…
…der Abfassung der Steuererklärungen auch die Rechtsansicht eines Steuerberaters eingeholt) im Detail oft schwer nachzuvollziehen sei. Es könne daher ein im damaligen Zeitpunkt unklarer und mittlerweilen unrichtiger Kenntnisstand über die Behandlung von Forschungsaufwendungen keinesfalls ein "grobes" Verschulden sein. Die berichtigte Berechnung berücksichtige all jene Forschungsaufwendungen…
…keine zusätzlichen Befunde bekommen. Die vorhandenen Befunde beschreiben nur den aktuellen Zustand. Es ist nicht möglich von vorhandenen Befunden den Beginn der Erwerbsunfähigkeit zu definieren." Die beiden im Gutachten genannten Vorbefunde diagnostizieren "ausgeprägtes hirnorganisches Psychosyndrom unklarer Diagnose", "Polyneuropathiesyndrom mit motorischen und sensiblen Ausfällen", "dementiellen Abbau…
…entschieden und der Bescheid vom 23.5.1997 mit der Begründung aufgehoben, dass in seinem Spruch weder der dem Altlastenbeitrag unterliegende Sachverhalt (Gegenstand des Altlastenbeitrags) noch der entsprechende Beitragsschuldner normativ zum Ausdruck gebracht wurde. Die Berufungsvorentscheidung enthält nur den S. als Partei und ist nur…
…im Übrigen sei hilfsweise vermerkt, dass die Rechtsprechung im Bereiche der Sozialverwaltung bei unklarer Rechtslage oder in sonstigen Zweifelsfällen regelmäßig zugunsten desjenigen zu entscheiden pflege, der durch das betreffende Sozialgesetz begünstigt sei. Der Begriff der "sozialen Gesetzesanwendung" habe in diesem Zusammenhang in Literatur und Rechtsprechung…
…grundsätzlich nicht haften könne. Zu berücksichtigen sei auch, dass von rund € 90.000,00 an Forderungen der GmbH wegen unklarer Auftragsverhältnisse, Mängeleinwendungen und Insolvenzen von Auftraggebern nur rund € 10 - 15.000,00 realistisch zu erwarten seien. Abschließend wurde schließlich vorgebracht, dass die GmbH…
…zwei verschiedene Schlüsse ziehe. Sechstens seien alle bisherigen Versuche, die Angelegenheit telefonisch zu klären, in Folge unklarer und widersprüchlicher Angaben gescheitert. Siebentens beantrage die Bw. daher die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den in Frage kommenden Zeitraum im Sinne des Schreibens vom 2. Dezember 1998.…
…gegen den Bescheid über die Zurücknahme vom 22. August 2012 ein. Der Bescheid werde in seiner Gesamtheit angefochten und dessen ersatzlose Aufhebung beantragt. Die im Spruch angeführten Abgabenbescheide seien am 25. Juli 2012 mit Berufung angefochten worden und am 20. August 2012 in Rechtskraft erwachsen…