…Sphäre zuzurechnen sei. Ein solches Fehlverhalten sei aber nur dann beruflich bedingt, wenn der Schaden aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten verursacht worden sei. Da das Know-how mit dem Wissen um die rechtlichen Folgen an den neuen Dienstgeber weitergegeben worden sei, sei die…
…dem Treuhänder schadlos zuhalten. Als Nachweis dafür, dass der Bw. in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit den Schaden verursacht hat bzw. diese als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten Zweck in den Hintergrund trete, gelte die Tatsache, dass die erste Instanz, das Landesgericht Wien, die Klage des…
…vermögen die im angefochtenen Bescheid festgestellten Tatumstände eine die berufliche Sphäre überschreitende Fehlleistung des Beschwerdeführers nicht aufzuzeigen: Die belangte Behörde hat die Abzugsfähigkeit im Beschwerdefall verneint, weil in der riskanten Kreditvergabe durch den Beschwerdeführer kein ungewolltes Verhalten gelegen sei. Vielmehr gehe aus dem Revisionsbericht hervor…
…Entfall sowie ungewolltes Einstellen der Betätigung führten nicht automatisch zur Anerkennung als Einkunftsquelle. (Unschädliche) Unwägbarkeiten seien nämlich nur solche Ereignisse, die das Ergebnis negativ beeinflussen, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprächen und in der Regel in keinem kausalen Zusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Steuerpflichtigen…
…zu den bereits angeführten Zwecken. Eine sachliche Unbilligkeit liege seines Erachtens nunmehr vor, als im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber ungewolltes und nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete und es daher zu einer anormalen Belastungswirkung komme. Die Nachsichtsregelung solle der Behörde die Möglichkeit schaffen…
…Erkenntnissses des VwGH vom 1.7.1981, 681/78 auch keine freundschaftlichen Beziehungen des Bw. zu seinen Klienten bzw. Geschäftspartnern vor. Die Geschäftsfälle beruhen auch nicht auf einem Versehens oder ungewollten Verhalten, wie im Erkenntnis vom 29.7.1997, 93/14/0030, sondern der Bw…
…Einnahmenentgänge sowie ungewolltes Einstellen der Betätigung führen noch nicht automatisch zur Anerkennung als Einkunftsquelle. Anzuerkennende Unwägbarkeiten sind nämlich nur solche Ereignisse, die das Ergebnis einer Betätigung negativ beeinflussen, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen und idR in keinem Kausalzusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Steuerpflichtigen…
…von ihrer Ermittlungspflicht, drängt diese aber zurück und betont die Verantwortung des Antragstellers (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/13/0107). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht weiters, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann (VwGH 30.5.1995, 92/13/0200; 24.3…
…die eine große Fehlerquelle darstellten, erscheine einleuchtend. Stelle man die Schadensfälle der einzelnen Jahre in Verhältnis zu den getätigten Umsätzen, so ergebe sich für 1996 ein Fehlbetrag von 76 Groschen (0,06 Cent) auf 1000 Schilling (72,67 €), für 1997 von 67 Groschen (0…
…Traumatisierung mit Identitätsvakuum u. Entwicklungsverzögerung. Diagnose(n): psychogene prim enuresis nocturna Richtsatzposition: 427 Gdb: 040% ICD: F98.0 Rahmensatzbegründung: für Genesung soziale Sicherung der Familie nach Migration erforderlich, Kind ansonsten nicht verhaltensauffällig, normaler Schulbesuch, keine weiteren Therapien Gesamtgrad der Behinderung: 40 vH voraussichtlich mehr als…
…den Betrieb veranlasst sei, trete dieses Fehlverhalten aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber der betrieblichen Veranlassung in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden sei. Auch wenn laut Berufungsvorentscheidung von einem selbstverschuldeten Unfallhergang auszugehen sei, unterbreche das Fehlverhalten…
…VwGH 29.7.1997, 93/14/0030). Das ist idR dann der Fall, wenn der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht. Die Judikatur hiezu ist stark einzelfallbezogen. Nicht abzugsfähig sind Schadenersätze, wenn zB ein Rechtsanwalt…
…Sachverhalt als unbegründet abgewiesen. Die Schadenersatzleistungen seien schon deshalb weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben abzugsfähig, weil der Berufungsführer einen Schaden nicht aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten verursacht habe, sondern bewusst pflichtwidrig gehandelt habe und dadurch ein Schaden entstanden sei, der weder der…
…um ein Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (VwGH 25. Jänner 2000…
…Sphäre zuzurechnen seien (VwGH 29.7.1997, 93/14/0030). Diese Situation liege im gegenständlichen Fall vor, da der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder sonstigem ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht habe (Doralt, EStG, § 4 TZ 330). Im Erkenntnis VwGH 93/14…
…wenn der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten (also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig) einen Schaden verursacht". Dagegen wurde innerhalb offener Frist Berufung mit folgender Begründung erhoben: "Die geltend gemachten Schadenersatzleistungen seien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht…
…in Ausübung seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht. In solchen Fällen ist zwar das Fehlverhalten an sich nicht durch den Betrieb (Beruf) veranlasst, es tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem Betriebszweck (Beruf) derart in den Hintergrund…
…durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht wurde (vgl. VwGH v. 25.1…
…durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht wurde (vgl. VwGH v. 25.1…
…ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers versursacht worden ist. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (vgl…