…die Lohnsteuer in Höhe von S 93.183,60 angerechnet. Daraus ergab sich eine Abgabengutschrift von S 30.465,00. Begründend wurde ausgeführt, dass die Abgabepflicht nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich sei. Deshalb sei die Veranlagung vorläufig im Sinne des …
…mit vorläufiger Festsetzung erlassen worden, wobei diese keinerlei Begründung für die Annahme bzw. die zu erwartende spätere Beseitigung der Ungewissheit enthielten. Im Rahmen einer die Jahre 1994 bis 1996 umfassenden Betriebsprüfung sei nach Besichtigung des Wohnhauses in A. am 5. Oktober 1998 und im Zuge…
…Einkommensteuerbescheide wurden gem. § 200 Abs. 1 BAO wegen Ungewissheit über Abgabenpflicht und Umfang vorläufig erlassen. Mit Schreiben vom 12.12.2006 (eingelangt 18.12.2006) wurde das Ende der Vermietungstätigkeit schriftlich zum 31.12.2006 mitgeteilt, da diese Tätigkeit nicht lukrativ war. Dem Brief wurde…
…den Schweizer Frankenkrediten sowie hohe Kursschwankungen zu den Verlusten geführt hätten. Da die Entwicklung des Kapitalmarktes derzeit ungewiss und eine außerplanmäßige Tilgung der Kredites von Anfang an laut ursprünglicher Prognoserechnung nicht geplant gewesen sei, sei die Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Ausgaben in…
…nämlich in diesem Verfahren strittig, ob die an die Bw. geleisteten Zahlungen tatsächlich Werkvertragsleistungen abgelten würden oder ob ein Teil hievon Zahlungen im Wege der Unterhaltsverpflichtung darstellten. Bei dieser Sachlage sei es daher ungewiss, welcher Teil der an die Bw. erfolgten Zahlungen tatsächlich steuerpflichtig sei…
…Die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2007 wurden daher vorläufig erlassen, wobei dies im ersten Bescheid, nämlich jenem für das Jahr 1998, folgendermaßen begründet wurde: "Da nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich ist, erfolgte die Veranlagung gemäß § 200 BAO vorläufig." Die…
…Formel prüfte er nur mehr "das wirtschaftliche Entstehen der Verbindlichkeit". Die wirtschaftliche Verursachung ging nunmehr der rechtlichen Entstehung voraus. Eine dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeit sollte nach ständiger Rsp des BFH dann wirtschaftlich verursacht sein, wenn die "wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale der Verpflichtung erfüllt sind und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Moore Stephens Uniconsult GmbH, 4910 Ried, Bahnhofstraße 35a, vom 17. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch HR Dr. Walter Dax, vom 25. Jänner 2012 betreffend Normverbrauchsabgabe…
…Haftungsverfahren ebenfalls nicht abzusprechen. Das Haftungsverfahren dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterbliebene Maßnahmen nachzuholen. Die ungewisse Hoffnung des Berufungswerbers, durch künftige Gutschriften aus solchen Berichtigungen bereits entstandene Abgabenschulden abdecken zu können, änderte nichts an der ihn als Vertreter der Gesellschaft treffenden Pflicht, die tatsächlich angefallenen…
…Nutzer gegeben, insbesondere in Anbetracht der Ausführungen des Gutachters S.R.. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hätten Rückstellungen unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden können. Gemäß § 9 Abs. 3 leg cit sei die Bildung von Rückstellungen nur zulässig, wenn konkrete…
…an keinem der Bilanzstichtage eine, hinsichtlich des Provisionsanspruches, ungewisse Verbindlichkeit vorlag, steht weder für das Jahr 1995 noch für 1996 eine Rückstellung zu. Folgt man hingegen der Auffassung der Betriebsprüfung, wonach die Bezahlung einer Provision vom tatsächlichen Kapitalfluss abhängig gewesen sei, so hat die C…
…5 Abs. 1 EStG zwingend entfalte. Auch § 9 EStG könne eine abweichende einschränkende steuerliche Norm nicht entnommen werden, weil im gegenständlichen Fall nachweislich eine Rückstellung für eine sonstige ungewisse Verbindlichkeit gegeben sei (§ 9 Abs. 1 Z 3 EStG). e. Schwebende Geschäfte seien solche, die noch…
…den Steuererklärungen 2006 und der Absprache mit Ihrem Steuerberater stellte sich heraus, dass es sich um keine Einkunftsquelle handelt. Da somit die Ungewissheit beseitigt ist, werden gemäß § 200 (2) BAO die vorläufigen Bescheide durch endgültige Bescheide ersetzt." Hinsichtlich der Einkommensteuer verwies das Finanzamt auf die…
… 200 Abs. 1 BAO vorläufig, weil - wie der Bescheidbegründung zu entnehmen ist - der Umfang der Abgabenpflicht "nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens" noch ungewiss sei. Die dagegen erhobene Berufung richtete sich gegen die Vorläufigkeit der Veranlagung. Von einem Ermittlungsverfahren sei nichts bekannt, jedenfalls sei kein Parteiengehör…
…Mit Bescheid vom 7. Februar 2003 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für 2001 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Die vorläufige Abgabenfestsetzung erfolgte in Hinblick auf die Ungewissheit, ob die Vermietung von Büro- und Lagerflächen im Objekt 1190 Wien, U-Gasse2, eine Einkunftsquelle im…
…nicht gedeckt. Die Erlassung vorläufiger Bescheide sei nur zulässig, wen eine zeitlich bedingte Ungewissheit im Tatsachenbereich bestehe. Hingegen sei die Erlassung von vorläufigen Bescheiden bei einer ungewissen Rechtsfrage, die von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts noch zu lösen ist, unzulässig (Ritz, BAO², …
…waren zu diesem Zeitpunkt lediglich der Verkäuferin gegenüber verpflichtet, die dieser grundsätzlich obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf das Darlehen des Landes Niederösterreich zu übernehmen. Es war zu diesem Zeitpunkt noch völlig ungewiss, ob die Bw. das Darlehen überhaupt übernehmen können oder dieses nicht sogar vorzeitig…
…waren zu diesem Zeitpunkt lediglich der Verkäuferin gegenüber verpflichtet, die dieser grundsätzlich obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf das Darlehen des Landes Niederösterreich zu übernehmen. Es war zu diesem Zeitpunkt noch völlig ungewiss, ob die Bw. das Darlehen überhaupt übernehmen können oder dieses nicht sogar vorzeitig…
…des öffentlichen Rechts gelöst wird, nicht die Erlassung eines vorläufigen Bescheides rechtfertigt. Im gegenständlichen Fall wurde der Umsatzsteuerbescheid 1998 am 4.10.2000 vorläufig erlassen, ohne dass eine Ungewissheit vorlag. Die Verjährung begann somit mit Ablauf des Jahres 2000 zu laufen. Da die Verjährungsfrist 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Uniconsult Wirtschaftstreuhand GmbH, 4600 Wels, Edisonstraße 2, vom 26. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Dr. Walter Dax, vom 21. April 2008 betreffend Abweisung eines Antrages…