…vgl. VwGH 30.10.2003, 99/15/0261). Eine Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen bezieht; künftige Abschreibungen dürfen nicht im Wege einer Rückstellung vorweggenommen werden (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021; VwGH 26.5.2004, 99…
…die Lohnsteuer in Höhe von S 93.183,60 angerechnet. Daraus ergab sich eine Abgabengutschrift von S 30.465,00. Begründend wurde ausgeführt, dass die Abgabepflicht nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich sei. Deshalb sei die Veranlagung vorläufig im Sinne des …
…mit vorläufiger Festsetzung erlassen worden, wobei diese keinerlei Begründung für die Annahme bzw. die zu erwartende spätere Beseitigung der Ungewissheit enthielten. Im Rahmen einer die Jahre 1994 bis 1996 umfassenden Betriebsprüfung sei nach Besichtigung des Wohnhauses in A. am 5. Oktober 1998 und im Zuge…
…August 2019 wurde vom Bf ergänzend vorgebracht, dass die "Vorläufigkeit" der ursprünglichen auf Gesellschaftsebene ergangenen Feststellungsbescheide nicht verjährungsverlängernd zur berücksichtigen seien. Es läge ua keine Ungewissheit im Tatsachenbereich vor, sodass die Verjährungsfrist von fünf Jahren bei Ergehen des Einkommensteuerbescheides bereits abgelaufen wäre. 5. Am 10…
…2011). Am 21.08.2015 erhob die Bf unter anderem Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 17.07.2015 und führte dazu begründend und auszugsweise aus. "…Die Rückstellung "Entsorgung Salzschlacke" stellt dem Grunde und der Höhe nach eine steuerliche Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem…
…2004 blieben aufrecht. Ein Grund für diese Vorgehensweise, insbesondere ein Grund dafür, weshalb für die Jahre 2001 bis 2004 nach wie vor eine Ungewissheit iSd § 200 BAO anzunehmen gewesen sei, ist dem Akt nicht zu entnehmen. Verfahrensgang Infolge einer im Jahr 2012 durchgeführten Nachschau gem. …
…diese Arbeitnehmer bisher handeisrechtlich gebildete Abfertigungsrückstellung wurde im Wj. 2004/05 aufgelöst und steuerlich neutralisiert (€ 171.772.—). Gleichzeitig wurde unter Rückstellungen für Abfertigungen "ungewisse Abfertigungsverpflichtungen" die schlimmstenfalls zu tragenden Beträge in voller Höhe aufwandswirksam eingebucht (€ 289.929,27). § 124 b Z 68 lit…
…Verjährungsbestimmung des § 208 Abs. 1 lit d BAO für vorläufige Abgabenfestsetzungen anzuwenden. Erst anlässlich der mit Bericht vom 27.12.2010 abgeschlossenen Betriebsprüfung bei der Hausgemeinschaft Bf. wurde die Ungewissheit, ob Liebhaberei im Zusammenhang mit der Vermietung des Objektes in Adr. vorliegt beseitigt, wobei festgestellt…
…Abs. 1 lit. d BAO in den Fällen des § 200 (vorläufige Festsetzung von Abgaben) mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Nach…
…Abs. 1 lit. d BAO in den Fällen des § 200 (vorläufige Festsetzung von Abgaben) mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Nach…
…Stadtwerke T GmbH die voraussichtlichen Zahlungen berechnet und eine Rückstellung nach § 9 (1) Z 3 EStG 1988 gebildet. Rechtliche Grundlagen: Nach § 9 (1) Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Nach § 9 (3) EStG 1988 dürfen diese Rückstellungen nicht pauschal…
…Einkommensteuerbescheide wurden gem. § 200 Abs. 1 BAO wegen Ungewissheit über Abgabenpflicht und Umfang vorläufig erlassen. Mit Schreiben vom 12.12.2006 (eingelangt 18.12.2006) wurde das Ende der Vermietungstätigkeit schriftlich zum 31.12.2006 mitgeteilt, da diese Tätigkeit nicht lukrativ war. Dem Brief wurde…
…den Schweizer Frankenkrediten sowie hohe Kursschwankungen zu den Verlusten geführt hätten. Da die Entwicklung des Kapitalmarktes derzeit ungewiss und eine außerplanmäßige Tilgung der Kredites von Anfang an laut ursprünglicher Prognoserechnung nicht geplant gewesen sei, sei die Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Ausgaben in…
…nämlich in diesem Verfahren strittig, ob die an die Bw. geleisteten Zahlungen tatsächlich Werkvertragsleistungen abgelten würden oder ob ein Teil hievon Zahlungen im Wege der Unterhaltsverpflichtung darstellten. Bei dieser Sachlage sei es daher ungewiss, welcher Teil der an die Bw. erfolgten Zahlungen tatsächlich steuerpflichtig sei…
…Die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2007 wurden daher vorläufig erlassen, wobei dies im ersten Bescheid, nämlich jenem für das Jahr 1998, folgendermaßen begründet wurde: "Da nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich ist, erfolgte die Veranlagung gemäß § 200 BAO vorläufig." Die…
…Formel prüfte er nur mehr "das wirtschaftliche Entstehen der Verbindlichkeit". Die wirtschaftliche Verursachung ging nunmehr der rechtlichen Entstehung voraus. Eine dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeit sollte nach ständiger Rsp des BFH dann wirtschaftlich verursacht sein, wenn die "wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale der Verpflichtung erfüllt sind und…
…nichts. Voraussetzung für die Vorläufigkeit von Bescheiden gem. § 200 BAO ist das Vorliegen einer Ungewissheit im Tatsachenbereich. Die Ungewissheit bestand für die Behörde lediglich darin, nicht zu wissen, ob für Weinverbringungen aus dem pauschalierten Weinbaubetrieb in den gewerblichen Buschenschankbetrieb ein Vorsteuerabzug zusteht oder nicht. Deswegen…
…ist weiterhin strittig, wann die Ungewissheit beseitigt wurde (aus Sicht der Abgabenbehörde erst durch die Offenlegung der eingangs erwähnten Mietvereinbarung zwischen den Ehegatten in dem im Jahr 2015 durchgeführten Vorhalteverfahren) und ob daher für einzelne Jahre bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten sei, welche nunmehr eine Abänderung…
…1 lit. d BAO aus, erfolgte der (objektive) Wegfall der Ungewissheit durch die Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Jahr 2006 und trat daher grundsätzlich Ende des Jahres 2011 Festsetzungsverjährung ein. Durch die Erlassung der vorläufigen Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist nach § 207 BAO…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Moore Stephens Uniconsult GmbH, 4910 Ried, Bahnhofstraße 35a, vom 17. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch HR Dr. Walter Dax, vom 25. Jänner 2012 betreffend Normverbrauchsabgabe…