…VwGH 19.9.1990, 89/13/0021 und 3.7.1991, 91/14/0108). Da die Unterschiedlichkeit des Rechtsgrundes für den unentgeltlichen Betriebserwerb (Schenkung, Erbfolge) keine unterschiedliche Behandlung im Bereich der Gewinnermittlung nach sich zieht - in beiden Fällen kommt es zu der in § 6 Z…
…oder als unentgeltliche Übertragung eines Betriebes gesehen werden kann. Ihrer Vorhaltsbeantwortung wird zugestimmt, soweit darin das Gebäude als betriebsnotwendiges Vermögen des Elektrohandels bezeichnet wird. Da aber dem Betriebserwerber die unverzügliche Nutzung des Gebäudes überlassen wurde, steht dies einer Beurteilung des Sachverhaltes als unentgeltliche Betriebsübergabe nicht…
…des Betriebes dar. Sie können somit nicht als Anschaffungskosten des Betriebes durch den den Betrieb fortführenden Nachfolger betrachtet werden; im Rahmen des unentgeltlichen Betriebserwerbes aufgenommene Schulden gelten nach der Judikatur nicht als betriebliche Verpflichtungen und Zinsen nicht als Betriebsausgaben (Doralt4, a.a.O., Tz 409…
…nicht mehr als 50 % des Verkehrswertes des übertragenen Betriebswertes". Da "eine unentgeltliche Betriebsübergabe" vorliege sei der für die Liegenschaft im Jahr 1998 geltend gemachte Investitionsfreibetrag in Höhe von 160.985 S nicht anzuerkennen. Die für die übernommenen Schulden bezahlten Zinsen in Höhe von 63.413…
…Sohn DipI.- Ing. Stefan X. seiner Mutter, der erbl. Witwe Gertrude X., das lebenslängliche und unentgeltliche sowie grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeitsrecht des Wohnungsgebrauches gemäß § 521 ABGB hinsichtlich der gesamten Liegenschaft xxx, einschließlich des darauf errichteten Hauses, ein, verbunden mit dem Recht, sämtliche Räumlichkeiten und den Hausgarten…
…z.B. VwGH 19.9.1990, 89/13/0021 und 3.7.1991, 91/14/0108). Da die Unterschiedlichkeit des Rechtsgrundes für den unentgeltlichen Betriebserwerb (Schenkung, Erbfolge) keine unterschiedliche Behandlung im Bereich der Gewinnermittlung nach sich zieht - in beiden Fällen kommt es zu der in §…
…Wirtschaftsjahr 2004 geltend gemacht werden). Steuerliche Behandlung bei Betriebsübertragung: Bei allen Arten von Betriebs- und Teilbetriebsübertragungen, also entgeltlich, unentgeltlich oder im Zuge von Umgründungen, muss auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abgestellt werden. Der Erwerber (Übernehmer) des Betriebes muss daher auch die Vergleichsjahre des Betriebsvorgängers einbeziehen…
…der Umsatzsteuer 2006 nachzusehen. Der Antrag wurde damit begründet, dass der Bw. im Jahr 2006 seinen Betrieb unentgeltlich an seinen Sohn übergeben habe. Von der Umsatzsteuer 2006 entfielen 31.094,57 € auf die Betriebsübertragung, die restliche Nachforderung resultiere aus Vorsteuerminderungen aufgrund von Rabatten und…
…Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. 5. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in…
…Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. 5. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in…
…als Dienstleistungsunternehmen tätig. Bereits im Unternehmensgegenstand unterscheide sich die UGN von der ehemaligen PT KG. Nach dem NeuFöG müssten für den konkreten Betrieb die wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden. Dagegen liege ein Betriebserwerb vor, wenn ein vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werde. Der Betrieb müsse…
…Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. 5. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden…
…gegenständlichen Fall zweifellos gegeben, da es sich bei der erworbenen Liegenschaft um die Betriebsliegenschaft handle, ohne deren Nutzung die Betriebsführung nach dem Betriebserwerb nicht möglich sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 2003 wies das FAG die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass das rechtserhebliche…
…Unterbrechung und ohne bedeutende Investitionen einen dem vorangegangenen gleichartigen Gewerbebetrieb fortzuführen (VwGH 22.4.1986, 85/14/0165). Dass der Betrieb eine gewisse Zeit stillgestanden ist, kann an der Beurteilung als Betriebserwerb nichts ändern (VwGH 19.5.1993, 91/13/0022, VwGH 15.2.1994…
…Versorgungsrente (jährlich ATS 240.000,-- bzw. EUR 17.520,--) per 1.1.1992 von seinem Vater übernommen. Einkommensteuerrechtlich fand daher eine unentgeltliche Betriebsübertragung statt und ist deshalb auch die Buchwertfortführung seitens des Übernehmenden verpflichtend anzuwenden. Dieser Verpflichtung wurde in Bezug auf den Holzbestand der Forstwirtschaft…
…läuft pro betrieblicher Einheit, also jeweils pro Betrieb oder Teilbetrieb. Zwischen dem entgeltlichen Betriebserwerb und dem Veräußerungsvorgang muss ein Zeitraum von vollen 84 Monaten liegen (Stichtagsprinzip). Bei den Vorbesprechungen wurden die Gründe und der Zeitpunkt der Entstehung der stillen Reserven ausreichend diskutiert. Die Argumente Verhandlungsgeschick…
…89/14/0129). Sie könnten bei der § 5 Gewinnermittlung allenfalls als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen beginnt mit Betriebserwerb, Anschaffung, Klarstellung, unentgeltlichem Erwerb des einzelnen Wirtschaftsgutes. Unbrauchbar gewordene oder bereits völlig abgeschriebene Wirtschaftsgüter gehören bis zur völligen Wertlosigkeit bzw. bis zur Entnahme…
…spätestens aber im August 2003 mit Gründung der Zweigniederlassung der B-GmbH erfolgt sei." Die EStR sehen unter Rz. 8222a folgende Regelung vor: Sollte während des Anspruchszeitraumes eine (entgeltliche oder unentgeltliche) Betriebsübertragung erfolgt sein, gilt Folgendes: Die Prämie ist von jenem Steuerpflichtigen geltend zu machen…
…Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. 5. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden…
…in seiner Auslegung das Element der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beinhalte. Vom Gesetzgeber sei diese Bestimmung in diesem Sinne eingeführt worden, um Betriebserwerbe im weiteren Sinne einer Begünstigung zu unterziehen. Im Falle M sei wirtschaftlich betrachtet ein einheitlicher Betrieb (Liegenschaft und operativer Betrieb) an Herrn TM zeitgleich…