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UFSF RV/0196-F/06Beteiligung als (echter oder unechter) stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…untypisch oder unechte stille Beteiligung vor. Die Stellung des Gesellschafters ist damit ähnlich der eines Kommanditisten, es liegt eine Mitunternehmerschaft vor (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163; Doralt/Kauba, EStG10, § 23 Tz 233; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 27 Tz 13; Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4…

UFSW RV/0197-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…es zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit B. (Ehemann) und…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…alle vertreten durch Dr. B. Das Begehren lautet jeweils auf Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte unter Berücksichtigung des unecht stillen Gesellschaftsverhältnisses. Begründend wird die mangelnde Offenlegung, wie das Finanzamt zu den Feststellungen gelangt sei, gerügt. Die Bescheide verfügten über keine Beweiswürdigung. Mit…

UFSW RV/0198-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…es zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit B. (damaliger Ehemann)…

UFSW RV/0196-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit dem Bw und C.…

UFSW RV/1759-W/05Verdeckte Ausschüttung und Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006

…Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2…

UFSW RV/0533-W/05Zeitpunkt des Ausscheidens eines atypisch stillen Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.11.2005Teil 1/2

…jeweils Einkünfte aus der Abschichtung der Beteiligung als unechter stiller Gesellschafter zugerechnet wurden. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, die Gewinne aus der Veräußerung der Mitunternehmerschaft seien in den Streitjahren angefallen, und begründet dies in den Berufungsvorentscheidungen damit, dass das Gesellschaftsverhältnis zwischen Bw und der H…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…gestellt, so hat diese Einlage in die unechte stille Gesellschaft objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg, Eigenkapital der Gmbh zu ersetzen und tritt somit an die Stelle einer wirtschaftlich gebotenen Kapitalzuführung an die Gmbh. Ein fremder Dritter hätte der Gesellschaft bei der gegebenen wirtschaftlichen Situation, die…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…dass ein fremder Dritter zum Zeitpunkt der Umwandlung der echten in eine unechte stille Gesellschaft (am 14. Dezember 1988) nicht bereit gewesen wäre, einer derartigen Vereinbarung zuzustimmen, da zu diesem Zeitpunkt die als stille Beteiligung bezeichneten Einlagen infolge permanenter Verlustzuweisungen bereits zur Gänze aufgezehrt bzw…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 2/3

…für sie ohnehin schon seit der Anfangsphase des Hotelprojektes feststand, einen wesentlichen Teil ihrer Investition im Wege unecht stiller Einlagen (als verdecktes Eigenkapital) leisten zu wollen. Der Umstand, dass für die Gesellschafter schon geraume Zeit (z.B. in der Treuhandvereinbarung vom Juli 2002) vor Vertragsabschluss…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 3/3

…weil es ansonsten keinen vernünftigen Grund gab, war die unecht stille Gesellschaft das einfachste und probateste Mittel. Der Umstand, dass dieser Steuervorteil bei den einzelnen Gesellschaftern unterschiedlich hoch ausfällt oder bei manchen die erwartete Höhe deutlich nicht erreichte (O), ändert nichts am Vorliegen der Missbrauchsabsicht…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…habe in den angefochtenen Bescheiden nicht zum Ausdruck gebracht, warum FG an der erweiterten Bw. ab 1.1.1996 nicht als unechter stiller Gesellschafter die Mitunternehmerstellung haben sollte. Der Hinweis auf das Verfahren zur B GmbH und die Entscheidung des VwGH v. 24.2.2000…

UFSL RV/0736-L/081) Per E-Mail eingebrachte Berufungen und Vorlageanträge 2) Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Allgemeines: Der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw.) erklärte in den Berufungsjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus diversen Beteiligungen als unechter stiller Gesellschafter sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Miteigentümer an Liegenschaften. 1…

UFSW RV/2319-W/02Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 (Veräußerung einer unechten stillen Beteiligung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.04.2003

…Einstellung der Erwerbstätigkeit keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr beziehen. Im Einkommensteuerbescheid 2000 vom 11. Juni 2001 wurde der Hälftesteuersatz mit der Begründung nicht berücksichtigt, die Beteiligung an einem Handelsgewerbe als unechter stiller Gesellschafter stelle keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 dar…

UFSL RV/0036-L/02Provisionszahlungen an eine Firma mit Sitz auf den Kanal Inseln als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…nicht protokolliertes Einzelunternehmen und steuerrechtlich als GesnbR geführt. Als unechter stiller Gesellschafter scheine Dr. JS auf. Die Beteiligung am Betriebsvermögen/Gewinn sei mit 50 % mündlich vereinbart worden. Diese Aussage stamme vom Steuerberater FS in GK. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sei nicht verfasst worden (lt. Steuerberater FS)…

UFSI RV/0110-I/071) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 2) Anwendbarkeit des § 209a Abs. 2 BAO 3) Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…2 BAO gilt: Der Bw. hat sich im Jahr 1989 mit einer Einlage von 500.000 ATS (zuzüglich Agio) als unechter stiller Gesellschafter an der "Y.GmbH" beteiligt und daraus einen Verlust aus Gewerbebetrieb von 510.000 ATS erklärt. Die Beteiligung an der "Y.GmbH…

UFSW RV/1761-W/05Vertraglich vereinbarte Direktlieferungen gegen Entschädigung trotz Gebietsschutz als Dulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006Teil 1/2

…..." 2. Körperschaftsteuer Verdeckte Ausschüttung und stille Mitunternehmerschaft An der Bw.. sind die Ehegatten Cx. zu je 50% am Stammkapital beteiligt und beziehen als deren Geschäftsführer entsprechende Vergütungen. Im Jahr 1991 hat sich C. als unechter stiller Gesellschafter an der GesmbH beteiligt, wobei in den Streitjahren…

UFSW RV/0633-W/11Bei Darlehenshingabe ohne Gewinnbeteiligung wird kein Gesellschaftsrecht iSd § 5 Abs. 1 Z 3 KVG begründet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

… 311 Abs. 3 BAO vorzugehen. Für die Mitunternehmerschaft zwischen der B GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes und der FG GmbH und Herrn FG als unechte stille Gesellschafter seien für die Jahre 1992 bis 1995 Abgabenerklärungen nach § 188 BAO eingereicht worden. Die in der Folge ergangenen…

UFSW RV/2620-W/06Mitunternehmerschaft und Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2007

…1991 ist der Bw. auch als atypischer stiller Gesellschafter an der Ges.m.b.H. beteiligt, wobei in den Streitjahren im Rahmen des für die unechte stille Gesellschaft durchgeführten Gewinnfeststellungsverfahrens die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärungsgemäß zu 60% der Ges.m.b.H. und zu 40…