…untypisch oder unechte stille Beteiligung vor. Die Stellung des Gesellschafters ist damit ähnlich der eines Kommanditisten, es liegt eine Mitunternehmerschaft vor (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163; Doralt/Kauba, EStG10, § 23 Tz 233; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 27 Tz 13; Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4…
…es zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit B. (Ehemann) und…
…alle vertreten durch Dr. B. Das Begehren lautet jeweils auf Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte unter Berücksichtigung des unecht stillen Gesellschaftsverhältnisses. Begründend wird die mangelnde Offenlegung, wie das Finanzamt zu den Feststellungen gelangt sei, gerügt. Die Bescheide verfügten über keine Beweiswürdigung. Mit…
…es zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit B. (damaliger Ehemann)…
…zu einem Finanzierungsbedarf in Höhe von S 400.000,00, welcher durch den Hinzutritt zweier unechter stiller Gesellschafter bedient worden ist. Die Geschäftsherrin G. gründete daher im Jahr 1998 eine atypisch stille Gesellschaft (Verträge jeweils datiert vom 9. Jänner 1998) mit dem Bw und C.…
…Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2…
…jeweils Einkünfte aus der Abschichtung der Beteiligung als unechter stiller Gesellschafter zugerechnet wurden. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, die Gewinne aus der Veräußerung der Mitunternehmerschaft seien in den Streitjahren angefallen, und begründet dies in den Berufungsvorentscheidungen damit, dass das Gesellschaftsverhältnis zwischen Bw und der H…
…gestellt, so hat diese Einlage in die unechte stille Gesellschaft objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg, Eigenkapital der Gmbh zu ersetzen und tritt somit an die Stelle einer wirtschaftlich gebotenen Kapitalzuführung an die Gmbh. Ein fremder Dritter hätte der Gesellschaft bei der gegebenen wirtschaftlichen Situation, die…
…dass ein fremder Dritter zum Zeitpunkt der Umwandlung der echten in eine unechte stille Gesellschaft (am 14. Dezember 1988) nicht bereit gewesen wäre, einer derartigen Vereinbarung zuzustimmen, da zu diesem Zeitpunkt die als stille Beteiligung bezeichneten Einlagen infolge permanenter Verlustzuweisungen bereits zur Gänze aufgezehrt bzw…
…für sie ohnehin schon seit der Anfangsphase des Hotelprojektes feststand, einen wesentlichen Teil ihrer Investition im Wege unecht stiller Einlagen (als verdecktes Eigenkapital) leisten zu wollen. Der Umstand, dass für die Gesellschafter schon geraume Zeit (z.B. in der Treuhandvereinbarung vom Juli 2002) vor Vertragsabschluss…
…weil es ansonsten keinen vernünftigen Grund gab, war die unecht stille Gesellschaft das einfachste und probateste Mittel. Der Umstand, dass dieser Steuervorteil bei den einzelnen Gesellschaftern unterschiedlich hoch ausfällt oder bei manchen die erwartete Höhe deutlich nicht erreichte (O), ändert nichts am Vorliegen der Missbrauchsabsicht…
…habe in den angefochtenen Bescheiden nicht zum Ausdruck gebracht, warum FG an der erweiterten Bw. ab 1.1.1996 nicht als unechter stiller Gesellschafter die Mitunternehmerstellung haben sollte. Der Hinweis auf das Verfahren zur B GmbH und die Entscheidung des VwGH v. 24.2.2000…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Allgemeines: Der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw.) erklärte in den Berufungsjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus diversen Beteiligungen als unechter stiller Gesellschafter sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Miteigentümer an Liegenschaften. 1…
…Einstellung der Erwerbstätigkeit keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr beziehen. Im Einkommensteuerbescheid 2000 vom 11. Juni 2001 wurde der Hälftesteuersatz mit der Begründung nicht berücksichtigt, die Beteiligung an einem Handelsgewerbe als unechter stiller Gesellschafter stelle keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 dar…
…nicht protokolliertes Einzelunternehmen und steuerrechtlich als GesnbR geführt. Als unechter stiller Gesellschafter scheine Dr. JS auf. Die Beteiligung am Betriebsvermögen/Gewinn sei mit 50 % mündlich vereinbart worden. Diese Aussage stamme vom Steuerberater FS in GK. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sei nicht verfasst worden (lt. Steuerberater FS)…
…2 BAO gilt: Der Bw. hat sich im Jahr 1989 mit einer Einlage von 500.000 ATS (zuzüglich Agio) als unechter stiller Gesellschafter an der "Y.GmbH" beteiligt und daraus einen Verlust aus Gewerbebetrieb von 510.000 ATS erklärt. Die Beteiligung an der "Y.GmbH…
…..." 2. Körperschaftsteuer Verdeckte Ausschüttung und stille Mitunternehmerschaft An der Bw.. sind die Ehegatten Cx. zu je 50% am Stammkapital beteiligt und beziehen als deren Geschäftsführer entsprechende Vergütungen. Im Jahr 1991 hat sich C. als unechter stiller Gesellschafter an der GesmbH beteiligt, wobei in den Streitjahren…
…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…
… 311 Abs. 3 BAO vorzugehen. Für die Mitunternehmerschaft zwischen der B GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes und der FG GmbH und Herrn FG als unechte stille Gesellschafter seien für die Jahre 1992 bis 1995 Abgabenerklärungen nach § 188 BAO eingereicht worden. Die in der Folge ergangenen…
…1991 ist der Bw. auch als atypischer stiller Gesellschafter an der Ges.m.b.H. beteiligt, wobei in den Streitjahren im Rahmen des für die unechte stille Gesellschaft durchgeführten Gewinnfeststellungsverfahrens die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärungsgemäß zu 60% der Ges.m.b.H. und zu 40…