RIS AI
7 207 Treffer524 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0502-K/02Zahlungen eines am Handelsgewerbe einer GmbH beteiligten unecht stillen Gesellschafters aus dem Titel einer Haftungsinanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2003

…Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dass auf Grund der Stellung als unecht stiller Gesellschafter zwangsläufig ein Schuldbeitritt übernommen werden musste, wurde nicht behauptet. Abgesehen davon kann keine Zwangsläufigkeit angenommen werden, wenn die Schuldübernahme…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…denn von einem Publikum, das bloß im Nahebereich der Gesellschafter der Geschäftsherrin angesiedelt ist, kann wohl nicht ernstlich ausgegangen werden. Aus all dem erhellt, die Bw. habe sich lediglich causa societatis an einer ihrem Alleingesellschafter nahestehenden Gesellschaft als (unecht) stiller Gesellschafter beteiligt, einerseits um diese…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…des Geschäftsführers der Bw. gehören und eine Trennung aufgrund der Mehrfachfunktionen des FG (Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH) nicht möglich erscheint. Im Hinblick auf die per 31. Dezember 1995 stattgefundene Verschmelzung…

UFSW RV/3445-W/07Finanzierungskosten einer fehlgeschlagenen atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…| | FAY-STNRY | Einkünfte | 0,00 Entscheidungsgründe a) Bescheid - Berufung Der Berufungswerber (Bw.) ist unecht stiller Gesellschafter. Inhaberin des Handelsgewerbes ist die S-GmbH (S-GmbH). Berufungsgegenständlich sind Sonderbetriebsausgaben des Bw. Der Bw. ist auch Gesellschafter der S-GmbH. Im Feststellungsbescheid gemäß …

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 2/3

…für sie ohnehin schon seit der Anfangsphase des Hotelprojektes feststand, einen wesentlichen Teil ihrer Investition im Wege unecht stiller Einlagen (als verdecktes Eigenkapital) leisten zu wollen. Der Umstand, dass für die Gesellschafter schon geraume Zeit (z.B. in der Treuhandvereinbarung vom Juli 2002) vor Vertragsabschluss…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…des Geschäftsführers der Bw. gehören und eine Trennung aufgrund der Mehrfachfunktionen des FG (Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH) nicht möglich erscheint. Im Hinblick auf die per 31. Dezember 1995 stattgefundene Verschmelzung…

UFSG RV/0071-G/02Wurden von der Vermieterin die von der Mieterin vorgenommenen Gebäudeeinbauten entgeltlich abgelöst und gleichzeitig rückvermietet, so wird sich der Mietzins nicht an durchschnittlichen (ortsüblichen) Mieten, sondern daran orientieren, dass sich die Investition in angemessener Zeit amortisiert (Finanzierungsfunktion).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 3/3

…angesehen, zumal derartige Tätigkeiten zu den ureigensten Kompetenzen des Geschäftsführers FG der Bw. gehörten und eine Trennung aufgrund der Mehrfachfunktionen des FG (Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Alleingesellschafter und Geschäftsführer der FG GmbH) nicht möglich ist. Auch…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…Finanzamtes vom 12. Oktober 1998) über die Dispositionsfreiheit bei der Begründung zivilrechtlicher Gesellschaftsformen keinen näheren Aufschluss darüber, es habe sich handelsrechtlich angeblich überhaupt nichts geändert. Der Vorteil für den Geschäftsherrn sei darin gelegen, dass der (unecht) stille Gesellschafter weiterhin Verluste zu übernehmen hätte, womit seine…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…alle vertreten durch Dr. B. Das Begehren lautet jeweils auf Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte unter Berücksichtigung des unecht stillen Gesellschaftsverhältnisses. Begründend wird die mangelnde Offenlegung, wie das Finanzamt zu den Feststellungen gelangt sei, gerügt. Die Bescheide verfügten über keine Beweiswürdigung. Mit…

UFSW RV/1759-W/05Verdeckte Ausschüttung und Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006

…Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2…

UFSW RV/4697-W/02Kein ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer unecht stillen Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…Personengesellschaft, nicht eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988. Die treuhändige Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an der I...Anlagenleasing .. GesmbH ist eine mitunternehmerische Beteiligung, die keine Erwerbstätigkeit vermittelt, also eine Beteiligung im Sinne der angeführten Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse und der Literatur (vgl. Wiesner…

UFSG RV/0208-G/03Über die Anerkennung einer Organschaft einer atypisch stillen Gesellschaft als Organträger ist im Feststellungs- und nicht im (abgeleiteten) Körperschaftsteuerverfahren zu entscheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Mitunternehmerschaft auch dann vor, wenn die Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist (VwGH 22.10.1986, 86/13/0092). Die Tatsache der unecht stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft wird auch von der Bw. grundsätzlich nicht in…

UFSW RV/1366-W/04Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006Teil 1/2

…Ergänzend wurde ausgeführt: ad 1) Für die steuerliche Anerkennung einer unecht stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft in formeller Hinsicht sei der Zeitpunkt von Bedeutung, in dem der Abgabenbehörde eindeutig und erkennbar das Gesellschaftsverhältnis zum Ausdruck gebracht wurde. Davon ausgenommen sind nach Lehre und Rechtsprechung so genannte…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…dass ein fremder Dritter zum Zeitpunkt der Umwandlung der echten in eine unechte stille Gesellschaft (am 14. Dezember 1988) nicht bereit gewesen wäre, einer derartigen Vereinbarung zuzustimmen, da zu diesem Zeitpunkt die als stille Beteiligung bezeichneten Einlagen infolge permanenter Verlustzuweisungen bereits zur Gänze aufgezehrt bzw…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 1/3

…nämlich den Gesellschaftern ein wirtschaftlich völlig unsinniges Verhalten zugedacht, wenn sie ihrem Unternehmen beträchtliches Kapital - egal ob Eigen- oder Fremdkapital - zur Verfügung stellen, wenn mit dem Verlust dieses Vermögens zu rechnen gewesen wäre. Vom Finanzamt wurde verkannt, dass auch die unecht stillen Gesellschafter als Investoren…

UFSG RV/0069-G/08Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Umsätzen - kein Vorsteuerabzug für nichtunternehmerische Sphäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…von sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen und Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen -die Beteiligung als stiller Gesellschafter an Unternehmen -die Beteiligung als Komplementär an Personengesellschaften mit…

UFSG RV/0070-G/02Die Bezahlung rechtsverjährter Schulden ("Dienstleistungen") als verdeckte Ausschüttungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2004Teil 1/2

…führen, da die notwendige Bilanzberichtigung durch die bisher getroffene Feststellung natürlich auch der Hausbank bekannt gegeben werden müsste. Im Falle möglicher Anerkennung der unecht stillen Gesellschaft werde sie Teile ihres Verlustes nicht selbst zu tragen haben und eine Verrechnungsforderung einstellen, weshalb sie daran interessiert sei…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 3/3

…weil es ansonsten keinen vernünftigen Grund gab, war die unecht stille Gesellschaft das einfachste und probateste Mittel. Der Umstand, dass dieser Steuervorteil bei den einzelnen Gesellschaftern unterschiedlich hoch ausfällt oder bei manchen die erwartete Höhe deutlich nicht erreichte (O), ändert nichts am Vorliegen der Missbrauchsabsicht…

UFSG RV/0104-G/03Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2008

…eine steuerliche Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft vorliegt oder nicht. (1) Am 29. Dezember 1988 schloss die B-GmbH Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Diese stillen Gesellschafter waren Herr FG mit einer Einlage…

UFSL RV/1468-L/02Für die Ermittlung des Teilwertes des Betriebsvermögens ist bei Liegenschaften der Buchwert durch den Einheitswert zu ersetzen, sodass die Aufdeckung von stillen Reserven unterbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 1/2

…Aufwertung und steuerrechtliche Buchwertfortführung zulässig. Bei beiden Varianten sei somit eine steuerliche Buchwertfortführung zwingend vorgeschrieben. Im Prüfungsfall sei von der unecht stillen Gesellschaft weder eine Handels- noch eine Steuerbilanz eingereicht worden. Eingereicht worden seien eine Handelsbilanz des Geschäftsherrn sowie Ergänzungsbilanzen, welche der Vorschrift der handels…