…erworbenen Vermögens dar. Damit steht fest, dass der wesentliche Teil des Kaufpreises, so wie auch beim Vorerwerb, auf dieses Sommerhaus und nicht auf das Inventar entfällt. Da noch von der Verkäuferin einige bewegliche Gegenstände angeschafft wurden, wäre ein Verhältnis von 5 für das unbewegliche Vermögen…
…Vermietung bzw. Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (§ 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind subsidiär gegenüber den gewerblichen Einkünften. Eine bloße zu außerbetrieblichen Einkünften führende Vermögensverwaltung liegt gemäß §…
…Spekulationseinkünfte aus Veräußerungsgeschäften in Betracht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 EStG Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 2 EStG sind Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 30 EStG…
…BAO). Vermögensverwaltung liegt hingegen gemäß § 32 BAO ua. dann vor, wenn unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Dies ist - aus sicht der Verwaltungspraxis - dann der Fall, wenn die Tätigkeit in der Hauptsache darin besteht, Erträge durch Gebrauch, Nutzung oder Nutzungsüberlassung eigener Vermögenswerte zu erzielen (vgl…
…anzusehen ist. Dagegen liegen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb - sondern Vermögensverwaltung - insbesondere dann vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb darstellen, wenn die…
…den Betrag in Höhe von 52.000.- (Wohnungsinhalt) und € 12.000.- (Minderwert des erworbenen Grundstückes) in Abzug gebracht. Dieser Berechnung kann sich das Finanzamt jedoch nicht anschließen. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen erworben - dies ist aber der vorliegenden Urkunde nicht zu entnehmen -…
…6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen einschließlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dürfen in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. (2) Der Ausdruck unbewegliches Vermögen bestimmt sich nach dem Recht des Vertragsstaates, in dem das Vermögen liegt.…
…GZ, Folgendes angeordnet: "Der Erwerb von Todes wegen nach J wird hinsichtlich der im Antrag näher bezeichneten Vermögenswerte (bewegliches und unbewegliches Vermögen in den Niederlanden) einschließlich der damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden in Österreich aus der Abgabepflicht (Erbschafts- und Schenkungssteuer) ausgeschieden. Diese Begünstigung wird…
…angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb darstellen, wenn die gesetzlichen Merkmale solcher Betriebe gegeben sind (§ 32 BAO). Aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass Vermögensverwaltung im…
…Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften, insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Als Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit kommt der Art und dem Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens entscheidende Bedeutung zu (Ritz…
…Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften, insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Als Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit kommt der Art und dem Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens entscheidende Bedeutung zu (Ritz…
…Einkunftsarten noch zu den anderen außerbetrieblichen Einkunftsarten gehören. Vermögensverwaltung im Sinn der Abgabenvorschriften liegt gemäß § 32 BAO insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land…
…Abs.1 leg.cit. darf unbewegliches Vermögen in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Artikel 5 sieht vor, dass Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte eines Unternehmens darstellt - ausgenommen das nach den Artikeln 4 und 6 zu behandelnde Vermögen -, in dem Vertragstaat besteuert…
…Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind, ausgenommen Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen, das in einem der Vertragstaaten gelegen ist, gesichert sind.' Dass die Erträgnisse der Bw. aus den griechischen Anleihen unter den Anwendungsbereich obiger Bestimmungen fallen, ist unbestritten…
…der Bw. auf Grund seiner Verbindlichkeiten gegenüber mehreren Banken, dem Abgabengläubiger und der Lebensgefährtin im Verhältnis zum vorhandenen Vermögen überschuldet war. Er verfügte laut eigenem Vorbringen weder über verwertbares bewegliches noch unbewegliches Vermögen. Das vorhandene Liegenschaftsvermögen war laut Grundbuchstand und eigenen Angaben des Bw. mit…
…noch die restlichen, an sich den Kindern zuzurechnenden, Passiva in Höhe von € 82.589,41 zu übernehmen. Dieser Betrag bildet im Ausmaß von 99,53% (auf unbewegliches Vermögen entfallender Anteil laut BVE), also mit € 82.201,24, zunächst einen Teil der Gegenleistung für…
…in dem dieses Vermögen liegt. Dies gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens (Art 6 Abs. 3 DBA NL). Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese…
…bei Einführung der Gruppenbesteuerung noch richtig wiedergegebene Rechtsansicht in der Erstfassung von Rz 423 der KStR 2001 ("Inländische Betriebsstättenergebnisse und die Einkünfte aus inländischem unbeweglichen Vermögen sind unmittelbar in die Gruppenbesteuerung einzubeziehen …") im Zuge des Wartungserlasses 2007 ohne Anführung einer Begründung - geradezu willkürlich - in…
…wird für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung jenem Staat das Besteuerungsrecht zugeteilt, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass die (der Höhe nach nicht in Streit gezogenen) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und…
…Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind, ausgenommen Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen, das in einem der Vertragstaaten gelegen ist, gesichert sind. Die Bw. erzielt im Hinblick auf ihre Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 7 Abs. 3 KStG 1988…