…erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden Punkten bestritten: 1.) Zurechnung von Vermögenswerten aus handschriftlichen Notizen ("Schmierzettel"); 2.) Unaufgeklärte Mittel bei der Finanzierung des Hausbaues in H/B.; 3.) Umsatz- und Gewinnzuschätzung iHv S 230.000,00 je Streitjahr 1984-1990 (Pkte 1 u. 2)…
…Ansatz Bw), aus den sog. "Erbschaftserlösen" von S 887.873,00 (analoger Ansatz Bw), sowie aus sonstigen gleichlautend mit dem Bw angesetzten Mitteln aus Gutschriften betreffend Familienbeihilfen von S 88.170,00, sowie für BKS-Kredite von S 90.000,00 errechnet. Hiernach verbleibt zunächst…
…dem entgegenzuhalten, dass der Nachweis hinsichtlich eines festgestellten unaufgeklärten Vermögenszuwachses demjenigen obliegt, bei welchem ein solcher festgestellt worden ist. Insofern wird die rein private Sphäre verlassen und der Bw. hat die Mittelherkunft nachzuweisen. Die Vermögensunterdeckung ist nach den bisherigen Ausführungen als nicht aufgeklärt anzusehen. Eine…
…Einkünften zu bestehen habe (vgl. VwGH 27.2.2002, 97/13/0201 und die dort angeführten Verweise). Ebenso lösen unaufgeklärte Kassafehlbeträge die Schätzungsberechtigung aus; diese stellen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine sachliche Unrichtigkeit der Bücher im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO dar (vgl…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…in der Vergangenheit aber immer wieder möglich gewesen, auf den dargestellten oder ähnlichen Wegen über diese Gelder zu verfügen. Zur Erläuterung der Mittelherkunft für die hinter den vom Prüfer aufgegriffenen PE-Buchungen stehenden Zahlungsflüsse hatte der Bw. konkret auf einen Grundverkauf im Jänner 1989 verwiesen…
…2000 bis 2002. Grundlage für die Höhe dieses Sicherheitszuschlages seien die Einlagen in die Bw., wobei die Mittelherkunft nur teilweise glaubhaft gemacht worden sei. Im Zeitraum Jänner 2000 bis Jänner 2004 seien Einlagen in Höhe von insgesamt € 187.706,00 erfolgt. Für ein Privatdarlehen…
…184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen hat. Wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, die Herkunft der in sein Unternehmen eingelegten Mittel aufzuklären, ist daher anzunehmen, dass sie…
…dass dieser unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften des Bw. stammt (VwGH 25.3.1992, 90/13/0295). Diese Schlussfolgerung berechtigt zu einer Hinzuschätzung in Höhe des unaufgeklärten Vermögenszuwachses in jenem Bereich der Einkünfte des Bw., in dem die Mittel am wahrscheinlichsten erwirtschaftet worden sind…
…getätigt worden sei, sowie um diesbezügliche Vorlage aller Kontoauszüge der Jahre 2002 - 2004. Weiters sei die Herkunft der ungeklärten Einlagen mittels geeigneter Unterlagen wie etwa durch Aufstellung von Bankabhebungen (zB von obigem Konto) nachzuweisen. Per Fax wurde daraufhin seitens der Bw. bekannt gegeben, dass die…
…Mai 2008 eine Tätigkeit im Bereich Elektrotechnik beginne. Weiters stellte er einen Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (U15) für seine Tätigkeit: Montagearbeiten an Subunternehmer. Mittels Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG (U12) verzichtete er auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab dem Kalenderjahr 2008. Eine…
…dass, die Feststellung eines Vermögenszuwachses, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme rechtfertige, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stamme. Dieser löse diesfalls die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen…
…da das Unternehmen der Bw nicht bilanzierungspflichtig sei. Entsprechend sei der strittige Mittelzu- und -abfluss auch nicht als Einlage-Entnahme-Vorgang zu werten. Für eine Zurechnung des Geldbetrages als betriebliche Leistung fehle es an jeglichen Feststellungen. Das FA legte das Rechtsmittel ohne weitere Maßnahmen dem…
…€ 202.000 getätigt worden seien, wobei die Herkunft der Mittel und der Geldfluss bis zur Schlussbesprechung nicht erbracht werden habe können. Die ungeklärten Einlagen hätten im Mai 2011 € 157.000 und im Juni 2011 45.000 betragen. Diese Beträge wurden von der Außenprüfung…
…F für den Fall x G 200.000 ATS erhalten hat. -) Der angesprochene Mr. F wird nicht mittels eines Geburtsdatums näher bezeichnet. Seitens der steuerlichen Vertretung wurde entgegnet, dass die aus Sicht der Betriebsprüfung aufgezeigten formalen Mängel unter anderem mit dem Umstand zu erklären sind…