…Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden. Ein Studienwechsel liegt vor, wenn der Studierende das von ihm begonnene und bisher betriebene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an…
…Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht, dass der Studienwechsel der Tochter durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt worden wäre. Die Tochter habe sich erneut dem Aufnahmeverfahren gestellt und sei erfreulicherweise aufgenommen worden. Eine…
…Für die verbleibende vorgesehene Studienzeit besteht ab 1.3.2008 Anspruch auf Familienbeihilfe, jedoch längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. bei Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen ordentlichen Studiums…
…zusätzlich habe i me bereits einmal inskribiert) sei nach Ansicht des Finanzamtes nicht davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Studienwechsels ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Tochter (hier Krankheit) vorgelegen ist. Der Wechsel sei wie bereits erwähnt zu Beginn des Sommersemesters 2005 - also mehrere Monate…
…drei Semestern die Studienrichtung gewechselt hätte und die vorgelegten Nachweise keinen zwingend herbeigeführten Wechsel erkennen lassen würden. Ein zwingender Grund (unabwendbares Ereignis) für den Studienwechsel sei deshalb nicht erkennbar, da die angegebenen Probleme bei der Anmeldung für eine Prüfung eine Mehrzahl der Studierenden in diesem…
…05 seine Studienrichtung auf Rechtswissenschaften gewechselt habe. Es handle sich hierbei um einen schädlichen Wechsel, da es der der dritte Studienwechsel sei. Ein Verlängerungstatbestand wäre ein unabwendbares Ereignis, wie zB Krankheit. Die Krankheit verlängere nur die Dauer des Studiums, begünstige aber nicht den Wechsel des…
…wechseln. § 17 Studienförderungsgesetz 1992 sieht jedoch insofern eine Ausnahme in Absatz 2 Z 2 vor, als Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, nicht als Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 gelten. Daraus ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert…
…mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat nicht rechtzeitig habe erscheinen können, sodass die Verhandlung in seiner Abwesenheit stattgefunden habe. Er sei durch ein sowohl unvorhergesehenes als auch unabwendbares Ereignis verhindert gewesen, rechtzeitig zur Verhandlung zu erscheinen. Er benötige für die Fahrstrecke von seinem Wohnort in Baden…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass dem Beschuldigten ein Verschulden an der…
…Semesterstunden nachweisen kann. Bei ein bisschen Glück im Laborpraktikum hätte sie trotz der vertanen Zeit im Pharmazieauswahlverfahren 9 Semesterstunden nachweisen können. In Ihrem Informationsblatt betreffend Familienbeihilfe für Studierende ist ganz klar eine Ausnahme vom Wegfall der Familienbeihilfe angeführt: Wegen eines im Studienbereich gelegenen unabwendbaren Ereignisses…
…vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel…
…zweiter Satz BewG). Im Wiedereinsetzungsantrag wurde dazu vorgebracht, dass eine Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen könne, wenn sie durch ein unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist zu einer Berufung "zu erkennen und einzuhalten". Die Wiedereinsetzung sei zu bewilligen, wenn es sich um…
…in den Spalt zwischen dem Aktenschrank und der dahinter befindlichen Wand gerutscht. Der gegenständliche Vorfall stelle bei Dr. FF ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar, das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, daß er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Daß dem Beschuldigten oder dem Nebenbeteiligten ein…
…gem. § 308 BAO hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 sowie Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993, abgewiesen und folgendermaßen begründet wurde: Das unvorhergesehene und unabwendbare Ereignis, das zur Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führen solle, bestehe lt. den…
…einen Rechtsnachteil erleidet (hier: der Verlust seines Rechtes, die Entscheidung des Spruchsenates in einem Berufungsverfahren einer Überprüfung unterziehen zu lassen) und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass dem Beschuldigten ein Verschulden an der Versäumung zur…
…nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, ...................................... (4) Ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z 2 ist nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…das Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt habe und eine Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten nicht erfolgt sei. Auch ein unabwendbares Ereignis (durch die Knieverletzung der Tochter) liege nicht vor, da die Tochter an der PÄDAK ebenfalls Mathematik und Leibeserziehung inskribiert habe. Über Antrag des…