…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…der doppelten Haushaltsführung gilt allgemein, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblichen Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit selbst und damit auch nicht durch eine allenfalls hohe Fluktuation in dieser Tätigkeit, sondern immer durch Umstände…
…2000/13/0083, mwN) ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar…
…2000/13/0083, mwN) ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die dauernde Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch die Umstände veranlasst…
…Wegverlegungsfällen" gefolgt sei, geht nach Ansicht der Referentin schon deshalb ins Leere, weil es im gegenständlichen Fall nicht um die Wegverlegung des Familienwohnsitzes (noch dazu in unübliche Entfernung zum Beschäftigungsort) vom Beschäftigungsort geht. Im gegenständlichen Fall wurde der Familienwohnsitz in A. weiter aufrechterhalten und ein…
…die Aufgabe des bisherigen Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…persönlichen Gründen in einer unüblichen Entfernung von der Betriebstätte gewählt oder gewährt worden (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118, 1990,274). Im gegenständlichen Fall betrug die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Tätigkeitsort in den berufungsgegenständlichen Jahren lediglich 4,4 km. Eine unübliche Entfernung zwischen Wohn-…
…persönlichen Gründen in einer unüblichen Entfernung von der Betriebstätte gewählt oder gewährt worden (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118, 1990, 274). Im gegenständlichen Fall betrug die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Tätigkeitsort in den berufungsgegenständlichen Jahren lediglich 22 km. Eine unübliche Entfernung zwischen Wohn- und…
…dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in unübliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des…
…dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in unübliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des…
…14/0038) weiters vertritt, gelten Aufwendungen für Familienheimfahrten und eine doppelte Haushaltsführung so lange als durch die Einkunftserzielung veranlasst und sind damit als Werbungskosten absetzbar, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann dabei…
…0,376 ab 28.10 | | KM-Geld | 0,356 | | KM | | G-W | | | | | Entfernung | | 151 | | | Rückfahrt | | 151 | | | Einsätze | | 27 | 8154 |…
…Autobahnanschluss etc.) aufweist. Für Industriegrundstücke wird unter "sehr guter" Lage Folgendes verstanden: "Gute Lagen in der weiteren Umgebung von Großstädten oder in wirtschaftlich bedeutsamen Regionen in sehr guter bis guter Verkehrslage (geringe Entfernung zu den wichtigen Eisenbahnlinien und Autobahnanschlussstellen, Lage an oder in der Nähe…
…um Taggelder die im Sinne des Kollektivvertrages als sog. Außerhauszulage abgerechnet wurde: Bis zu einer Entfernung von 10 km gebührt eine derartige Zulage in Höhe von 10 % und außerhalb der 10 km Zone eine solche von 33 %. Da der Kollektivvertrag eine besondere Regelung zum Begriff…
…Standort X im Bezirk Graz Umgebung sei. Laut eigenen Angaben sei er zu 60% im Innendienst und zu 40% im Außendienst tätig. Die Entfernung von der Wohnung in Graz zum Hauptwohnsitz betrage 57 km (43 min) laut Routenplaner. Die Fahrt vom Büro des Ehegatten zu…
…der Baukosten, am Markt erzielbare Miete, Übliche Rendite und Details zu einer fiktiven Leasingrate) äußerte sich die Berufungswerberin nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungsentscheidung basiert auf dem hier dargestellten Sachverhalt, der in den Akten des Finanzamtes und des Unabhängigen Finanzsenats abgebildet ist. Soweit…
…2001), die angelieferte Traubenmenge jährlich ansteige und in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen werde. Deshalb liege auch im Falle der GH überlassenen Reben keine unübliche Relation vor. Die Überlassung der Reben an EH und GH stelle keine verdeckte Ausschüttung dar. Die Bw. beantragt erstens…
…es nahe liegend, ein deutsches Unternehmen mit dem Verkauf der in Osterreich gelegenen Liegenschaft zu betrauen. In Deutschland ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich geregelt. Die übliche Höhe der Maklerprovision beträgt im Verkaufsfall, je nach Bundesland, 6 % zuzüglich USt für eine Partei bzw. 3 …