…Schreiben werde ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich aufgrund der Lieferung um einen umsatzsteuerlich relevanten Tatbestand handle und die ursprünglich ausgestellte Rechnung in Höhe von € 1,000.000,00 zuzüglich USt korrekt gewesen und somit eine Stornierung nicht zulässig sei. Die Ausstellung der berichtigten…
…Ebensowenig entscheidungsrelevant erweist sich das Vorbringen, er sei zum Abschluss des Kaufvertrages genötigt worden, weil auch unter wirtschaftlichem Druck zustande gekommene Verträge und Geschäfte nichts an einer Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinn zu ändern vermögen. Auch das Vorbringen im Berufungsverfahren, die Rechnungsausstellung sei durch - den noch…
…erweise sich das erwähnte VwGH-Erkenntnis sehr wohl als einschlägig, zumal der Gerichtshof im Erkenntnis zwischen zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum unterscheide und die umsatzsteuerliche Lieferung in der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums liege. Der Amtsvertreter erwiderte, dass sich der gedankliche Zwischenschritt einer Rücklieferung logisch aus der…
…überzeugen und widerspricht andererseits der Rolle, die die Bw. selbst den GGen offenbar zuschreibt, wenn GGen umsatzsteuerliche Lieferungen mit allen rechtlichen Konsequenzen ausgeführt haben sollen. Es stellt auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn bei diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde…
…überzeugen und widerspricht andererseits der Rolle, die die Bw. selbst den GGen offenbar zuschreibt, wenn GGen umsatzsteuerliche Lieferungen mit allen rechtlichen Konsequenzen ausgeführt haben sollen. Es stellt auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn bei diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde…
…Grund der Rechtsnatur des Aussonderungsgutes im Konkurs sowie der Rechtsposition des Masseverwalters, eine Lieferung des Masseverwalters an den Aussonderungsgläubiger nicht angenommen werden könne und eine umsatzsteuerliche Lieferung auszuschließen sei. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass sich Insolvenzrecht und Umsatzsteuerrecht in ihrem Regelungsbereich unterscheiden: Das…
…Leistung als Lieferung beurteilt und den körperlichen Wirtschaftsgütern zugeordnet werden. Auch die Finanzverwaltung teile diese Rechtsansicht offensichtlich, da nach den Umsatzsteuerrichtlinien ein solcher Vorgang als Lieferung qualifiziert werde (Hinweis auf Randziffer [kurz: Rz] 345 der USTR 2000 bzw. Rz 587). Da eine umsatzsteuerliche Lieferung nur…
…eine Kleinunternehmer-Regelung gab und so auf Seiten der Produzenten Lieferungen an nichtbesteuerte Kleinunternehmer vorlagen. Seines Erachtens sei die Dienstleistung eine Konstruktion, um letztlich die Besteuerungsgrundlage mit einer Begründung zu versehen; wobei seines Erachtens eine umsatzsteuerlich maßgebliche Vereinbarung über einen Preisnachlass bei Einhaltung bestimmter Auflagen…
…überzeugen und widerspricht andererseits der Rolle, die die Bw. selbst den GGen offenbar zuschreibt, wenn GGen umsatzsteuerliche Lieferungen mit allen rechtlichen Konsequenzen ausgeführt haben sollen. Es stellt auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn bei diesen Befragungen der steuerliche Vertreter der Bw. nicht verständigt und beigezogen wurde…
…Es sei nicht ersichtlich, warum durch eine andere Form der Übermittlung des Erstattungsantrages ohne gleichzeitige gesetzliche Änderung eine andere umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen erfolge. Es werde um nochmalige Überprüfung gebeten. Laut Aktenlage wurden unter den Sequenznummern 2 und 4 des Antrages unstrittig gültige UID der…
…Höhe zu verbuchen. Begründend führte der Steuerberater aus: Die Firma S. GmbH in Konkurs schulde dem Finanzamt Graz die Umsatzsteuer in Höhe von € 74.761,10 aus Lieferungen und Leistungen durch einen ausländischen Unternehmer, der in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte habe. Mit Schreiben…
…dies dem zuständigen Finanzamt München II im Mai 2009 mitgeteilt. Das Finanzamt München hat den Sachverhalt geprüft und die Umsatzsteuer auf die Lieferungen aus 2007 festgesetzt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht liegt beim vorliegenden Sachverhalt ein Reihengeschäft vor, bei dem mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Geschäfte abschließen…
…3. Ergebnis Aus zivilrechtlicher Sicht seien folgende Punkte für die nachfolgende umsatzsteuerliche Beurteilung von wesentlicher Bewandtnis und wie folgt festzuhalten: Es bestehe zwischen der Bw. und der V-KG ein Kaufvertrag, auf dessen Grundlage die Bw. zur Lieferung verkaufsfähiger Wärmezähler verpflichtet sei. Dies umfasse die…
…für dieselben Lieferungen, die ein Unternehmer in D. als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt in Ö. Bruttogutschriftsrechnungen ausstellt und sich die Vorsteuern erstatten lässt. Aufgrund dieser unsicheren Verhältnisse hätte die Berufungswerberin von den Umsatzsteuerbetrügereien Kenntnis haben können und müssen. Die unkorrekte umsatzsteuerliche Behandlung dieser Lieferungen habe daher…
…davon erlangen, dass diese Lieferungen bei einem Metallschrotthändler in G.E. falsch als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt würden. Diese Lieferscheine gelangten in den kaufmännischen Bereich der Bw., sodass sie wissen konnte bzw. wissen musste, dass hier eine unrichtige umsatzsteuerliche Behandlung dieser Lieferungen erfolge. Dies trifft…
…dem Vorgehen eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes. Allerdings wäre es - offenbar durch eine Verkettung unglücklicher Umstände - dazu gekommen, dass bei der Änderung der Lieferungen die umsatzsteuerliche Behandlung nicht erneut geprüft worden wäre bzw. dass eventuell dem damaligen Sachbearbeiter die vollständigen Lieferbeziehungen nicht bekannt gewesen wären…
…bedeutendste für den Bw. wäre, widerspricht es jeglicher Lebenserfahrung und ist für einen Unternehmer nahezu undenkbar, dass gerade diese Lieferungen ohne umsatzsteuerliche Meldungen geblieben sind und der diesbezügliche Schriftverkehr so sorglos vernichtet wurde, dass es dem Bw. nicht mehr möglich war, nur zwei Jahre später…
…dies dem zuständigen Finanzamt München II im Mai 2009 mitgeteilt. Das Finanzamt München hat den Sachverhalt geprüft und die Umsatzsteuer auf die Lieferungen aus 2007 festgesetzt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht liegt beim vorliegenden Sachverhalt ein Reihengeschäft vor, bei dem mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Geschäfte abschließen…
…sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 (§ 23 Abs. 3 UStG 1994). Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen (§ 23 Abs. 4 UStG 1994). Die sonstige Leistung (Reiseleistung) ist steuerfrei, wenn die Reisevorleistungen im Drittland bewirkt…
…für Jänner 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Umsatzsteuer für Jänner 2009 wird vorläufig festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Die vorläufig festgesetzte Umsatzsteuer für Jänner 2009 beträgt: | | - 32.715,96 € | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen…