…Neigung zurückzuführen sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…diesen Bereich (wieder) uneingeschränkt das Recht auf Vorsteuerabzug zu. Da für das Jahr 2003 eine Betätigung iSd § 1 Abs. 1 der VO vorliege, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. Das Finanzamt D irre. § 1 Abs. 2 Z 2 VO stelle darauf ab, dass die…
…für die Jahre 2000 und folgende Jahre eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt worden sei, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. (FLD für OÖ, Zl. 7/40/1-BK/TH-94 vom 12. Juni 1995 und FLD für Salzburg GZ…
…uneingeschränkt das Recht auf Vorsteuerabzug zu. Die Feststellung des Finanzamtes, es liege offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor, mache die Betätigung als Warenpräsentator nicht zu einer Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne, da die Gewinnerzielungsabsicht nicht Hauptzweck der Betätigung sein müsse. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass Artikel 4 Abs…
…gilt für typische Hobbytätigkeiten (z.B. Hobbymaler, Reiseschriftsteller, Sportamateure). Nach Abschnitt II § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Im Berufungsfall ist vorweg zu beurteilen, ob die Tätigkeiten der Bw.…
…Entfaltung gastgewerblicher Aktivitäten kann - trotz der permanent aufgetretenen (nicht überprüften) Verluste - jedenfalls von einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 der LVO und somit einer Tätigkeit, bei der Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne angenommen werden könnte, nicht die Rede sein. Da vielmehr eine - grundsätzlich ertragsorientierte - Betätigung iSd. …
…von einer - eine Nähe zur Lebensführung aufweisende - Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 der LVO und somit einer Tätigkeit, bei der Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne angenommen werden könnte, nicht die Rede sein. An dieser Beurteilung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass - wie der Bw…
…dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen sei oder nicht sei nach den für den Bereich des Einkommensteuerrechts geltenden Grundsätzen zu beurteilen. Die gegenständliche Vermietungstätigkeit stelle zweifellos eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs…
…November 2008", ein. Als Berufungsgegenstand umschrieb sie, sie wende sich gegen die "Einstufung der Vermietungstätigkeit als umsatzsteuerliche Liebhabereibetätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO" und führte weiter aus: Die Eigentumswohnung in Adr1, sei unter Aufnahme von Fremdkapital im Jahr 2000 angeschafft (Anm.: Laut über Ersuchen der…
…Erklärungen fehlen) angefallenen Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten und die laut Angaben des Bw in absehbarer Zeit (innert 20 Jahren) noch durchzuführenden Reparaturarbeiten (Dacherneuerung etc.) sowie die eher geringen Mieteinnahmen. Die Vermietung werde daher sowohl ertragsteuerlich wie auch umsatzsteuerlich vorläufig als Liebhaberei gewertet. Dem Ersuchen des Bw…
…14/0095-02). Da für die Jahre 2000 und folgende Jahre eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt worden sei, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. (FLD für OÖ, Zl. 7/40/1-BK/TH-94 vom 12. Juni 1995 und…
…zugerechnet. Im gesamten Beobachtungszeitraum hätten sich zwar die Eigentumsverhältnisse geändert, die Bewirtschaftungsform sei aber im Wesentlichen gleich geblieben. Laut einem früheren BP-Bericht vom 26.6.1992 sei die Schafzucht zur Liebhaberei erklärt worden. Bis einschließlich 1990 seien Verluste von ATS 1.570.318 angefallen…
…aller steuerlichen Vorteile umfangreich beworben würden. Die Einstufung der ggstdl Vermietungstätigkeit als Liebhaberei hatte in den angefochtenen Bescheiden nicht nur die Nichtanerkennung der erklärten, o.a. Verluste (Werbungskostenüberschusse aus Vermietung und Verpachtung) zur Folge, sondern laut Tz 14ff im BP-Bericht als umsatzsteuerliche Liebhaberei gemäß …
…der Konsumsphäre zuzurechnendes Wirtschaftsgut. Ihre Vermietung ist jedenfalls eine Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO, für die eine umsatzsteuerliche Liebhaberei dem Grunde nach nicht ausgeschlossen ist. In dem von Dr. Kogler nochmals in der mündlichen Verhandlung zitierten Erkenntnis vom 17. 10. 2001, 98/13/0025…
…1 Abs 1 LiebhVO die umsatzsteuerliche Liebhaberei jedenfalls ausschließt.) Die nach den Ergebnissen des Beobachtungszeitraumes adaptierte Prognoserechnung liefert - wie bereits erwähnt - bestenfalls (=kürzestenfalls) ein Erreichen eines Gesamtüberschusses nach 28 Jahres, was über dem Maßstab von rund 20 Jahren liegt und somit einkommensteuerliche Liebhaberei bedeutet. Im…
…2.2006, 2004/14/0082, zum Ergebnis gelangt ist, dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie) als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen ist. In…
…kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, ist nach den oben für den Bereich des Einkommensteuerrechts dargelegten Grundsätzen zu beurteilen (vgl. VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Die aus den angeführten Gründen erfolgte ertragsteuerliche Beurteilung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei gilt damit auch für…
…S). Er beantrage daher die Einstufung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als Einkunftsquelle, womit "die umsatzsteuerliche Liebhaberei nicht zur Anwendung" komme. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 7.5.2003 als unbegründet abgewiesen. Die vom Berufungswerber angekündigten Erweiterungsschritte seien "in keiner Weise erkennbar". Das auch…
…Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung oder von höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nach § 6 LVO nur bei Betätigungen im Sinne des …
…Absicht, Gewinn zu erzielen fehle. Bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 1 LVO II (typische erwerbswirtschaftliche Betätigung einschließlich Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden) sei umsatzsteuerlich Liebhaberei ausgeschlossen. Umsatzsteuerliche Liebhaberei könne nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 LVO II, also bei Betätigungen…