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UFSL FSRV/0113-L/10Grunderwerbsteuerhinterziehung durch Angabe eines geringeren Kaufpreises im Kaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.12.2012

…zufolge im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 156 zu einer Entscheidung in der Sache selbst verpflichtete Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält…

UFSW FSRV/0082-W/07Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wenn der Bw. mit der gegenständlichen Berufung zunächst einen Verfahrensmangel des erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens dahingehend einwendet, ihm sei keine…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin A.M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Aus Anlass der Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens…

UFSW FSRV/0067-W/10Höhe der Abgabenverkürzungen und subjektive Tatseite strittig. Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die zugrunde liegenden Abgabenbescheide unerledigt. Umfangreiche Sachverhaltsergänzungen erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Oktober 2009, SpS, wurde K.G. (Bw.) der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des…

UFSL FSRV/0040-L/11Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits in Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.11.2012

…oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Nach Abs. 4 dieser Bestimmung kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Nach § 58 Abs…

UFSW FSRV/0039-W/06Berufung des Amtsbeauftragten wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat und unrichtiger Sachverhaltsfeststellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Gemäß der zitierten Bestimmung des …

UFSW FSRV/0127-W/07Strafbestimmender Wertbetrag beruht auf überhöhten Schätzungen. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW FSRV/0092-W/04Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit einer nur aus Formalgründen im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.01.2005

…diese erstellt wurden und wer im Rahmen des Unternehmens Überweisungsaufträge an die Bank erteilt hat. Zur endgültigen Klärung der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bedarf es daher noch einer umfangreichen Ergänzung des erstinstanzlichen, aufgrund der Nichtmitwirkung der Bw. mangelhaft gebliebenen Untersuchungsverfahrens und der Durchführung einer neuerlichen mündlichen Verhandlung…

UFSS FSRV/0029-S/03Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterlassenen Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.02.2004

…dem Beschuldigten und anderen entscheidungsbefugten Mitarbeitern der I GmbH wird in einem zweiten Rechtsgang hilfreich sein. Da somit noch weitere umfangreiche Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchzuführen sind um den berufungsgegenständlichen Sachverhalt zu erhellen, war im gegenständlichen Fall mit einer Zurückverweisung des Verfahrens an die Finanzstrafbehörde I…

UFSS FSRV/0046-S/10Schuldspruch eines bestimmter Finanzvergehen Beschuldigten nur bei sicherem Nachweis auch der subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz wäre im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsverfahren niedergelegte Rechtsansicht gebunden. Laut…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch berechtigt, die Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Den vorgelegten Unterlagen (Veranlagungsakt StNr. 41…

UFSW FSRV/0056-W/04Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…Der Berufung der Amtsbeauftragten des Finanzamtes Wien 4/5/10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens erledigt habe. Zur Einvernahme weiterer drei Zeugen sei durch den Spruchsenat die mündliche Verhandlung auf 3. Dezember 2007 vertagt worden. Dies zeige, dass im gegenständlichen Fall umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens erforderlich sind und es wurde daher beantragt, das erstinstanzliche Erkenntnis aufzuheben…

UFSK FSRV/0003-K/09In einem wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Umsatzsteuer durch einen Fahrzeughändler wegen unversteuert gebliebener Rückgabe zweier LKW an seinen Lieferanten anhängigem Berufungsverfahren, zusätzlich aufgetauchter Verdacht eines Vorsteuerbetruges bzw. der Erschwindelung einer Investitionszuwachsprämie beim Erwerb dieser Fahrzeuge (weil gar keine realen Geschäfte stattgefunden hätten und nur Lugurkunden zum Abgabenbetrug angefertigt worden wären); Aufhebung des Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur verfahrensökonomisch gemeinsamen Klärung der Verdachtspunkte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.01.2010

…Aufhebung eines erstinstanzlichen Geschäftes unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Eine solche Ergänzung besteht auch darin, dass sie in verfahrensökonomischer Weise eine Doppelführung von Finanzstrafverfahren zu zusammengehörigen Fakten zum Nachteil des Beschuldigten…

UFSS FSRV/0038-S/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; Einleitungsbescheid; Zurückverweisung; keine erstinstanzlichen Feststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.02.2010

…des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Diese Voraussetzung ist im Gegenstandsfall gegeben. Die derzeitige Aktenlage reicht für die Annahme genügender Verdachtsgründe nicht aus. Es wird im weiteren Untersuchungsverfahren…

UFSF FSRV/0012-F/11Bescheidmäßige Verwarnung eines Verbandes; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.01.2012

…die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Für das neue erstinstanzliche Erkenntnis…

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird insoweit Folge geben, als das erstinstanzliche Erkenntnis des Spruchsenates gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 10. Oktober 2008…

UFSG FSRV/0018-G/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen in Deutschland wohnhaften Abgabepflichtigen wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit in Österreich gegründeter GesbR
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2010

…verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid nieder gelegte Rechtsanschauung gebunden. Ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 161 Abs. 4 FinStrG mit einer Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung vorzugehen ist, obliegt…

UFSG FSRV/0004-G/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; faktische Geschäftsführertätigkeit strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.04.2009

…verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid nieder gelegte Rechtsanschauung gebunden. Ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 161 Abs. 4 FinStrG mit einer Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung vorzugehen ist, obliegt…