…GZ. 93/13/0180, hat der VwGH bemerkt, dass ein tauglicher Beweisantrag nicht nur das Beweismittel, sondern auch das Beweisthema zu nennen hat. Von der Aufnahme gegebenenfalls beantragter Beweise sei dann abzusehen, wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich…
…Zu der vom Bw. als Beweis beantragten zeugenschaftlichen Befragung und Ladung der Empfänger ist zu bemerken, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes mangels Namensnennung und Bezeichnung der Adresse der Zeugen kein tauglicher Beweisantrag vorliegt (vgl. VwGH 28.9.2004, 2002/14/0021). 7) Absetzung für…
…die Einvernahme von Zeugen. Namen von Zeugen, eine ladefähige Adresse, sowie ein tauglicher Beweisantrag sind dem Vorlageantrag nicht zu entnehmen. Der steuerliche Vertreter hat keine Zustellvollmacht. Das Finanzamt legte die Berufung samt Akt an den UFS vor. In der am 6. Mai 2010 abgehaltenen Berufungsverhandlung…
…dass nur der allgemeine Teil des QSHB (rd. 40 - 60 Seiten) als Beilage zum Akkreditierungsgesuch vorgelegt wurde. Selbst wenn man in diesen Beweisanträgen ein konkretes Beweisthema erblicken wollte, so läge auch insofern kein tauglicher Beweisantrag vor, als dieses Beweisthema keinen Bezug zum strittigen Sachverhalt (Vorliegen…
…verschleppen, angeboten worden sind. Gemäß § 161 Abs. 2 BAO sind erforderliche Beweise aufzunehmen. Um überhaupt von einem tauglichen Beweisantrag sprechen zu können, muss dieser nicht nur das Beweismittel, sondern auch das Beweisthema nennen. Dieses kann nur Tatsachenfragen zum Inhalt haben (vgl. VwGH 2.3.1993…
…der Bw. zu erschüttern. Dem hierzu gestellten Beweisantrag, die Behörde möge namentlich nicht genannte Mitarbeiter der B-Brauerei einvernehmen, ob nicht derartige Lieferungen an Dritte zur Verschleierung der Bw. zugeschrieben worden seien, war keine Folge zu geben. Es lag kein tauglicher Beweisantrag vor. Zudem besteht…
…Rechnungen gelegt habe, deren Rechnungsinhalt laut eigenen Angaben nur zur Hälfte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen habe. Dem Beweisantrag der Bw. sei laut Stellungnahme der Betriebsprüfung nicht zu folgen, weil ein tauglicher Beweisantrag nicht nur das Beweismittel, sondern auch das Beweisthema und die Adresse der Zeugen…
…einen Beweisantrag vor allem die Angabe des Beweismittels und des Beweisthemas erforderlich ist, dass also - im Gegensatz zu den verfahrensgegenständlichen Beweisanträgen - ein tauglicher Beweisantrag nicht nur das Beweismittel selbst, sondern auch das Beweisthema zu nennen hat. Bezüge auf Personen allein stellen keinen tauglichen Beweisantrag dar…
…x) bei der Sparkasse Linz hin, ohne der Abgabenbehörde etwa Einblick in dieses Inhaberkonto geben zu können, weil er das Losungswort nicht mehr wisse. Dieser Beweisantrag wurde somit offenbar in Verschleppungsabsicht gestellt, wurde der Bw. im bisherigen Verfahren sowohl von der Betriebsprüfung als auch durch…
…bisher keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet worden sei. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sei den Umständen entsprechend (österreichischer Pensionsbezug, Vermietung im Inland, Wohnhaus in Y, etc.) in Österreich gelegen. Da ein tauglicher Gegenbeweis (Transportpapiere, Unterlagen Vormerkverfahren, Rechnungen, Servicebuch, etc.) nicht erbracht worden sei, sei von einer Zulassungspflicht in…
…der Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer eine Abgabengutschrift von 44.116,23 € ergab. Vermittlungsprovision Da trotz Vorhalts kein tauglicher Nachweis für den ursächlichen Zusammenhang mit der Bonuszahlung und der geleisteten Vermittlunsprovision erbracht worden sei, könne die Provisionszahlung nicht als beruflich veranlasst angesehen und als Werbungskosten berücksichtigt…
…unabhängigen Finanzsenat vom Vertreter betreffend des Nachweises der Bezahlung der Hausgehilfin durch den in der Zwischenzeit verstorbenen Bw. ein Beweisantrag zur Einvernahme der Hausgehilfin und des Sohnes ein. Kalenderjahr 2003 Die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2003 langte beim Finanzamt elektronisch am 30. November 2004 ein…
…bereits durch einen einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung…
…bereits durch einen einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung…
…einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung, die Entscheidung über…
…einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung, die Entscheidung über…
…bereits durch einen einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung…
…einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung, die Entscheidung über…
…bereits durch einen einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung…
…einfachen Zerlegevorgang erreicht. Grundsätzlich würden die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse gemäß § 44 des Fleischuntersuchungsgesetzes keine erstattungsrechtliche Ursprungsdeklaration enthalten. Die tierärztliche Ursprungsbestätigung auf Veterinärzeugnissen sei somit ein Beweismittel mit nur bedingter Aussagekraft und kein tauglicher Nachweis eines Gemeinschaftsursprungs. Zur von der Bf. vorgetragenen Anregung, die Entscheidung über…