…im Wesentlichen auf folgende Begründung: "Ein Zahlungsbeleg über die tatsächliche Entrichtung der Steuer konnte von der Berufungswerberin nicht beigebracht werden. Die Anzeige des Überlassungsvertrages samt Abgabenvorschreibung erweist jedoch noch nicht, ob die Grunderwerbsteuervorschreibung letztlich auch in Rechtskraft erwachsen und die Steuer entrichtet worden ist oder…
…vorliege. Die Prüfung des Verschuldensgrades setze stets voraus, dass der Sachverhalt tatbestandsmäßig sei. Aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre die Verfolgung, wenn es sich z.B. um einen Strafunmündigen handle, kein weiterer tatsächlicher Grund vorliege, wenn die Ermittlungstätigkeit ausgeschlossen sei und auch nicht erwartet werden könne…
…gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von…
…hingearbeitet. Der Bw. hätte auch in Bezug auf die Zahlungserleichterungsansuchen an das Finanzamt nach seinem besten Wissen und Gewissen gehandelt. Tatsächlicher Grund dafür, dass die Abgaben uneinbringlich geworden wären, wäre die - überraschende und vom Bw. nicht vorhersehbare - Rücknahme der Finanzierungszusage durch die Hausbank im November…
…78 unter Kennziffer 395 der Einkommensteuererklärung ergebe sich also aus dem Umstand, dass der Bw. auf Grund tatsächlicher physischer Tätigkeit in Italien der italienischen Steuer unterworfen worden sei und errechne sich wie folgt: | Bruttobezüge (Sept. bis Dez. 2006) | € 51.323,79 |…
…wurde eingewendet, hinsichtlich der mit den Provisionsempfängern mündlich getroffenen Vereinbarungen habe er "ausführlich und schlüssig" nachgewiesen, dass er die Provisionen "auf Grund der Vermittlung von Vertragsabschlüssen und auf Grund tatsächlicher Vertragsabschlüsse gewährt" habe. Die Vereinbarungen hätten eindeutigen und zweifelsfreien Inhalt mit ausreichender Publizitätswirkung. Zur Fremdüblichkeit…
…Die Belastung erwachse zwangsläufig, wenn Gründe tatsächlicher Natur in einer Weise auf den Steuerpflichtigen einwirkten, dass er ihnen nicht ausweichen könne. Die wesentliche Ursache der Belastung sei hier der Arbeitsunfall gewesen, auf Grund dessen der Bw. erwerbsunfähig geworden sei. Zwangsläufig werde jede nicht krankenversicherte Person…
…die Zahlungen an die Werbeträger bestätigt bekommen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.7.1999 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt: 1) Nicht abgerechnete Bauten: Das Berufungsvorbringen, wonach die Bewertung durch die Bw auf Grund tatsächlicher Material- und Lohnaufwendungen vorgenommen worden wäre, sei nicht richtig…
…eigenen PKW. Der Unabhängige Finanzsenat ist daher abschließend zur Überzeugung gelangt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das große Pendlerpauschale im Jahr 2008 weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten erfüllt sind. Das Finanzamt hat zu Recht das große Pendlerpauschale aberkannt und in der Berufungsvorentscheidung…
…Geförderten nach dem Privatschulgesetz tatsächlich die Schüler (bzw. die Eltern) sind und die Technik der Förderung eine reine Zweckmäßigkeitsfrage ist, könnte die Förderung der Schüler nichtkonfessioneller Schulen auch durch eine Zuwendung nach dem Einkommensteuergesetz erfolgen. Diese Zuwendung müsste aus dem Grund tatsächlicher Gleichstellung ein "Schulgeld…
…zu unterstellen. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen und des ermittelten Sachverhaltes ist die erkennende Behörde zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen…
…ist die erkennende Behörde im Berufungsfall zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen, dass ihr Wohnort an das öffentliche Verkehrsnetz nur schlecht…
…der Aufforderung offenkundig gewesen sei, dass die Bw. aus Gründen tatsächlicher Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit nicht in der Lage sei, dem Auftrag nachzukommen. Die S GmbH sei im fraglichen Zeitraum der Leistungserbringung (März bis Mai 1997) im Firmenbuch aufrecht eingetragen gewesen. Gemäß Erkenntnis des VwGH vom…
…A Z Eintragung in die Evidenz der Wirtschaftstreibenden Nr. y Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit 99-01 (=Prüfungszeitraum). c) In Rechnung gestellte Arbeiten: Auf Grund der von der BP vorgenommenen Kalkulation sei davon auszugehen, dass die betreffenden Arbeiten/Leistungen) tatsächlich (z.B. von polnischen Staatsbürgern) erbracht wurden. …
…Instanz hat die Bw. in glaubhafter Weise vorgebracht, auf Grund welcher tatsächlicher Vereinbarungen zwischen den Ehegatten der von ihr behauptete Regressanspruch gegen ihren Ehemann begründet worden sein sollte. Weiters ist zu sagen ,dass das Vorbringen der Bw. auch nicht erkennen lässt, dass die Unterstützung des…
…aus welchen Gründen im vorliegenden Fall auch die Baukosten in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Ebenso hat die Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber dem Bw. - vor allem in seiner Berufungsvorentscheidung - relativ umfassend dargelegt, auf Grund welcher Umstände rechtlicher und tatsächlicher Natur die Grunderwerbsteuer sowohl von den Grund-…
…der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (Abs. 2). Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs. 3). Für Unterhaltsleistungen sieht die Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 leg. cit…
…ist davon auszugehen dass zwischen den Partien der Kaufverträge Übereinstimmung darüber herrschte, der Bw. zwar buchalterisch Aufwandsposten zu verschaffen ohne dass diesen aber ein tatsächlicher Leistungsaustausch zu Grunde lag. Für das aktivierte Vertriebsrecht H. gilt folgendes: Am 17.1.1997 wurde zwischen H. und Mag…
…kann nach den oben angeführten zwei Varianten erfolgen. Bei Beantragung des pauschalen Freibetrages vermindert um die Summe des erhaltenen Pflegegeldes ergibt sich ein Betrag von S 32.340,00. Die tatsächlichen Mehraufwendungen auf Grund der Behinderung, welche vom Bw. durch Rechnungen nachgewiesen wurden, betragen S…
…Treugebern in weiterer Folge die ihnen auf Grund ihrer Anteilsverhältnisse zustehenden Gewinnanteile auch tatsächlich auszubezahlen. Im Übrigen - dies sei der Vollständigkeit halber angemerkt - wurde auch dem Ersuchen auf Vorlage der von der steuerlichen Vertreterin erstellten Zwischenbilanz zum Zwecke der Überprüfung der tatsächlichen Gewinnsituation der Bw…