…über eine Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen zu können. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Gestaltung der Dinge, auf die subjektive Ansicht und Einstellung der Bw. kommt es nicht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht über die gegenständliche Wohnung durch die Bw besteht durch das -grundbücherlich-den Eltern…
…Einen Wohnsitz habe gemäß § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung innehabe unter Umständen, die darauf schließen ließen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Maßgebend sei die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Der Steuerpflichtige müsse die Wohnung unter…
…keine tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung. Für ein angemessenes Wohnen sei bekanntlich die tatsächliche und nicht irgendeine rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Baden sei erst im August "2002" erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei mit der Firma P ein neuer Vertrag abgeschlossen worden…
…für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von 14 Monaten in Belgien einen weiteren Wohnsitz, um seinen Sohn, der im Jahr 2001 große schulische Probleme gehabt habe, umfassend zu betreuen. Der Bw. behält während der Zeit seines Auslandsaufenthaltes die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über seine Wohnung in…
…jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. zB VwGH 26.11.1991, 91/14/0412). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können…
…er im Streitjahr getrennt von seiner Gattin gelebt habe. Zur Ansicht, dass der Berufungswerber die rechtliche und auch die tatsächliche Verfügungsmacht über die im Inland gelegene Wohnung in Gmde, Adr., hatte, also im strittigen Zeitraum über einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO verfügte…
…wirtschaftlicher Verfügungsmacht ist dann anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger über Geld oder Geldwerte nicht mehr im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Unter Vermögen im Sinne dieser Definition ist der im Eigentum befindliche Bestand an Geld oder Geldwerten bzw. die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit…
…wobei der Unterhalt der Ehegattin und somit auch der inländische Wohnsitz offensichtlich vom Berufungswerber finanziert würden. Es könne daher nach Ansicht des Finanzamtes ohne weiteres als erwiesen angenommen werden, dass der Berufungswerber eine rechtliche und auch tatsächliche Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten an der Adresse "Gde…
…8. Mai 2003 versandte die Berufungsbehörde erster Instanz einen weiteren Vorhalt an den Bw.: Ein Betrag sei gemäß § 19 Abs.1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne. Eine Verfügungsmacht werde nur dann anzunehmen sein, wenn…
…klar darzulegen, was tatsächlich vereinbart war. Statt dessen versucht die Bw aus Rechtssätzen mögliche Sachverhalte abzuleiten. Die Bw hat keine näheren Angaben über eine konkrete Vereinbarung zwischen ihr und dem Erblasser gemacht, sondern lediglich behauptet, sie habe mit Wissen und Willen des Erblassers gebaut. Diese…
…wirtschaftlicher Verfügungsmacht ist dann anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger über Geld oder Geldwerte nicht mehr im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Unter Vermögen im Sinne dieser Definition ist der im Eigentum befindliche Bestand an Geld oder Geldwerten bzw. die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit…
…§ 26 Anm 4). Maßgeblich für die Innehabung ist aber letztlich nur die tatsächliche Verfügungsmacht über bestimmte Räumlichkeiten. Innehaben der Wohnung erfordert daher nicht unbedingt eine rechtliche, wohl aber eine faktische, allerdings jederzeitige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041; UFS 4…
…beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können. Maßgeblich ist die tatsächliche…
…er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Innehaben im Sinne dieser Gesetzesbestimmung würde bedeuten, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können. Es könne kein Zweifel daran bestehen, dass das Eigentum an einem Einfamilienhaus…
…vereinbart hätten und diesen Kostenvorteil möglicherweise auch über einen günstigeren Endverkaufspreis (teilweise) an die Gäste weitergegeben hätten. Die von der Finanzverwaltung beabsichtigte Besteuerung des Umsatzes der GG mit den Gästen beruhe auf Fiktionen, die weder mit der tatsächlichen Abwicklung noch mit der rechtlichen Gestaltung übereinstimmen…
…dass er diese Wohnung beibehalten und benutzen wird. Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen; die ununterbrochene tatsächliche Benützung ist dabei nicht erforderlich (VwGH 3…
…an einen bisherigen unbeteiligten Dritten oder an den ursprünglichen Erwerber eines Hälfteanteiles dieser Liegenschaft erfolge, stelle keine maßgebliche Einschränkung der Verfügungsmacht der Verkäuferin dar, sondern hätte diese durch den Aufhebungsvertrag ihre ursprüngliche Rechtsstellung in vollem Umfang wieder erlangt, in dem jener rechtliche und tatsächliche Zustand…
…an einen bisherigen unbeteiligten Dritten oder an den ursprünglichen Erwerber eines Hälfteanteiles dieser Liegenschaft erfolge, stelle keine maßgebliche Einschränkung der Verfügungsmacht der Verkäuferin dar, sondern hätte diese durch den Aufhebungsvertrag ihre ursprüngliche Rechtsstellung in vollem Umfang wieder erlangt, in dem jener rechtliche und tatsächliche Zustand…
…Der tatsächliche Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 21. Juni 1988 sei in weiterer Folge ordnungsgemäß angezeigt worden. Der Bw habe werde die wirtschaftliche Verfügungsmacht gemäß § 1 Abs 2 GrEStG erworben noch habe er beim Erwerb des gegenständlichen Grundstückes oder bei der Einrichtung der Vertragsurkunde über den…
…2007) und EUR 3,798,04 (2008). Der Berufungswerber bestritt jeden Zufluss sowie die Verfügungsmacht über eine britische Einkunftsquelle. Die Gattin VN_Gattin FN_Bw gab mit Schreiben vom 30. November 2011 an, dieses Konto gehöre ganz alleine dem Sohn VN_Sohn. Ihr Gatte und…