…über eine Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen zu können. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Gestaltung der Dinge, auf die subjektive Ansicht und Einstellung der Bw. kommt es nicht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht über die gegenständliche Wohnung durch die Bw besteht durch das -grundbücherlich-den Eltern…
…Beschwerdeführers hinsichtlich Trennung und Unterhalt ähneln - ebenso wie letztere - im Rahmen der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO, als Gefälligkeitsbestätigungen einzustufen. Von der "Innehabung" einer Wohnung in der Schweiz im Sinne des § 26 BAO, welche die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über eine Wohnung indiziert…
…Einen Wohnsitz habe gemäß § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung innehabe unter Umständen, die darauf schließen ließen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Maßgebend sei die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Der Steuerpflichtige müsse die Wohnung unter…
…26 Bundesabgabenordnung in Österreich und unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Unter ,Wohnung' sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11…
…keine tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung. Für ein angemessenes Wohnen sei bekanntlich die tatsächliche und nicht irgendeine rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Baden sei erst im August "2002" erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei mit der Firma P ein neuer Vertrag abgeschlossen worden…
…für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von 14 Monaten in Belgien einen weiteren Wohnsitz, um seinen Sohn, der im Jahr 2001 große schulische Probleme gehabt habe, umfassend zu betreuen. Der Bw. behält während der Zeit seines Auslandsaufenthaltes die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über seine Wohnung in…
…nach Größe und Ausstattung ein für die konkreten Lebensverhältnisse (Familienstand) entsprechendes Heim bieten. Unter Innehaben wird die rechtmäßige oder unrechtmäßige, tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung verstanden. An- und Abmeldung nach § 1 Abs. 1 MeldeG ist nicht entscheidend, kann aber in Zweifelsfällen ein Indiz…
…nach Größe und Ausstattung ein für die konkreten Lebensverhältnisse (Familienstand) entsprechendes Heim bieten. Unter Innehaben wird die rechtmäßige oder unrechtmäßige, tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung verstanden. An- und Abmeldung nach § 1 Abs. 1 MeldeG ist nicht entscheidend, kann aber in Zweifelsfällen ein Indiz…
…jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. zB VwGH 26.11.1991, 91/14/0412). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können…
…er im Streitjahr getrennt von seiner Gattin gelebt habe. Zur Ansicht, dass der Berufungswerber die rechtliche und auch die tatsächliche Verfügungsmacht über die im Inland gelegene Wohnung in Gmde, Adr., hatte, also im strittigen Zeitraum über einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO verfügte…
…und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (VwGH 3.11.2005, 2002/15/0102; 19.12.2006, 2005/15/0127; 23.2.2010, 2007/15/0292). Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung…
…Abs.1 BAO erforderliche rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über eine inländische Wohngelegenheit nicht dargetan. Ein "abgeleiteter Wohnsitz" des Bf im Elternhaus ist aufgrund dessen eigenen Wohnsitzes - zunächst in Graz und danach in der Schweiz - auszuschließen. Auf Basis der festgestellten Umstände ist ein inländischer Wohnsitz des…
…wirtschaftlicher Verfügungsmacht ist dann anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger über Geld oder Geldwerte nicht mehr im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Unter Vermögen im Sinne dieser Definition ist der im Eigentum befindliche Bestand an Geld oder Geldwerten bzw. die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit…
…wobei der Unterhalt der Ehegattin und somit auch der inländische Wohnsitz offensichtlich vom Berufungswerber finanziert würden. Es könne daher nach Ansicht des Finanzamtes ohne weiteres als erwiesen angenommen werden, dass der Berufungswerber eine rechtliche und auch tatsächliche Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten an der Adresse "Gde…
…Absprache über diese Wohnung frei verfügen. Es liege somit "Schlüsselgewalt" vor, welche vom Finanzamt auch nicht in Abrede gestellt worden sei. Laut VwGH 23.05.1990, 89/13/0015, komme es für die Frage, ob ein Wohnsitz vorliege, nur auf die tatsächliche Verfügungsmacht (Schlüsselgewalt) und…
…Innehaben" einer Wohnung die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über diese Wohnung zu verfügen, insb sie für den Wohnbedarf jederzeit nützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Für die Wohnsitzbegründung ist kein ständiger Aufenthalt im Inland erforderlich, solange die Verfügungsmacht über…
…2021, Ra 2021/13/0080). Unter dem Innehaben einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145 und 21.7.2021…
…8. Mai 2003 versandte die Berufungsbehörde erster Instanz einen weiteren Vorhalt an den Bw.: Ein Betrag sei gemäß § 19 Abs.1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne. Eine Verfügungsmacht werde nur dann anzunehmen sein, wenn…
…Innehaben" einer Wohnung die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über diese Wohnung zu verfügen, insb sie für den Wohnbedarf jederzeit nützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Für die Wohnsitzbegründung ist kein ständiger Aufenthalt im Inland erforderlich, solange die Verfügungsmacht über…
…2021, Ra 2021/13/0080). Unter dem Innehaben einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145 und 21.7.2021…