RIS AI
27 035 Treffer251 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0249-W/02Teilwertabschreibung einer Beteiligung; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…ob und in welchem Ausmaß die Bw. eine Teilwertabschreibung der Beteiligung an der X GesmbH zum Bilanzstichtag 31.12.1994 vornehmen konnte, können somit nur die am Bilanzstichtag tatsächlich gegebenen Verhältnisse sein. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1994 wies die X GesmbH einen nicht durch Eigenkapital…

UFSF RV/0067-F/11Zulässigkeit der Wertberichtigung (Ausbuchung) von Forderungen gegenüber einem verbundenen polnischen Unternehmen wegen nachträglich (in der Berufung) behaupteter Uneinbringlichkeit (Bilanzberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…sind für die Bewertung einer Forderung die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend und ist (Anmerkung der Referentin: lediglich) die bis zur Bilanzerstellung vom Steuerpflichtigen (nachweislich) gewonnene (bessere) Erkenntnis über diese Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Referentin geht in Würdigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles davon aus…

UFSW RV/1639-W/021.) Rückstellung infolge Androhung einer Konventionalstrafe; 2.) Schuldnachlass eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der GmbH - Einlage oder erfolgswirksamer Aufwand; 3.) Verlustausgleich bei Hälftesteuersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2004Teil 1/2

… VwGH 15.3.1995, 92/13/0271, ÖStZB 1995, 542). Für die Bildung und die Höhe der Rückstellung sind jeweils die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend (VwGH 15.7.1998, 97/13/0190, ÖStZB 1998, 872). Ist die Ungewissheit beseitigt, bedingt dieser Umstand eine sofortige Auflösung…

UFSW RV/2923-W/11Wertberichtigung von Forderungen eines Steuerberaters - Berufliche Verschwiegenheitspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2013

…0052). Da die Bilanz eine Bestandaufnahme vom Bilanzstichtag zeigt, muss auch die Bewertung der Forderung nach dem Wissen des Gläubigers und dem Zustand des Schuldners am Bilanzstichtag erfolgen. Maßgeblich für die Bewertung von Forderungen sind damit die (tatsächlichen) Verhältnisse am Bilanzstichtag (a.a.O. Doralt4…

UFSW RV/0461-W/06Investitionszuwachsprämie für Teillieferungen von Windenergieanlagen, Berücksichtigung von Subventionszusagen,Verkauf vor Inbetriebnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2012Teil 1/2

…sei deren wirtschaftliche Zweckbestimmung in Verbindung mit der Zeitkomponente entscheidend. Maßgeblich seien nicht die Verhältnisse am Bilanzstichtag, sondern die grundsätzliche Widmung. Die für die Zuordnung maßgebende Zweckbestimmung sei aus der tatsächlichen Nutzung als Referenzanlage zu entnehmen. Als Anlagevermögen seien Gegenstände definiert, die dazu bestimmt seien…

UFSW RV/1235-W/021. Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen 2. Bewertung eines Warenlagers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.06.2006

…geworden sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, kommt es in bewertungsrechtlicher Hinsicht nicht auf das Wissen am Bilanzstichtag an, sondern auf die Erkenntnisse, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am Bilanzstichtag gewonnen worden sind (Grundsatz der besseren Einsicht; in diese Richtung zielt auch das Erkenntnis…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Forderung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Wer eine Forderung abschreiben möchte bzw. deren Uneinbringlichkeit behauptet, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Der Hinweis auf die Sachlage stellt keinen derartigen Nachweis oder Glaubhaftmachung dar. Da die Bw zum Bilanzstichtag noch in…

UFSL RV/0973-L/06Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2010

…14/0052). Da die Bilanz eine Bestandaufnahme vom Bilanzstichtag zeigt, muss auch die Bewertung der Forderung nach dem Wissen des Gläubigers und dem Zustand desSchuldners am Bilanzstichtag erfolgen. Maßgeblich für die Bewertung von Forderungen sind damit die (tatsächlichen) Verhältnisse am Bilanzstichtag (a.a.O. Doralt4…

UFSF RV/0259-F/05Unzulässigkeit einer auf Basis von Erfahrungswerten pauschal gebildeten Gewährleistungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.12.2007

…größter Wahrscheinlichkeit, drohe; eine Rückstellung dürfe gewinnmindernd nur für das Jahr gebildet werden, in dem der Aufwand wirtschaftlich verursacht sei. Entscheidend seien die Verhältnisse am Bilanzstichtag, wobei auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung abzustellen sei (vgl. VwGH 26.7.2006, 2006/14/0106, mwN…

UFSG RV/0046-G/04Gänzliche Abschreibung von Kundenforderungen ohne unternommene Einbringungsversuche im Jahr der Entstehung der Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2004

…Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band I, 4. Auflage). Maßgeblich für die Forderungsbewertung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (vgl. VwGH 27.9.1995, 92/13/0310). Eine Wertberichtigung…

UFSK RV/0004-K/10Teilwert einer zum Verkauf bestimmten Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2012

…1984, 82/13/0173, 13 .12. 95, 92/13/0081). Die Bewertung ist für den Bilanzstichtag vorzunehmen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag, dabei sind aber die bis zur Bilanzerstellung gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten hinsichtlich dieser Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. Jakom, Einkommensteuergesetz, 5. Auflage…

UFSS RV/0288-S/07Investitionszuwachsprämie, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2007

…zu dienen. Der handelsrechtliche Ansatz gelte nach den Maßgeblichkeitskriterien auch für die Steuerbilanz. Über die Zuordnung entscheide nicht eine objektive Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes, sondern die tatsächliche Nutzung des Gutes im Betrieb des Unternehmers. Maßgeblich seien die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Eine Änderung der Nutzung sei möglich…

UFSF RV/0371-F/02Teilwertabschreibung von Wasserkraftwerken infolge der Strommarktliberalisierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2004Teil 1/2

…Beschaffungskosten am Strommarkt deutlich überschritten hätten; die beiden Kraftwerke von gewinnbringenden Energieerzeugungsanlagen noch am 31. Dezember 1998 zu Verlustträgern am 31. Dezember 1999 geworden seien; die am 31. Dezember 1998 noch rentablen Produktionsanlagen durch das Absinken der Strompreise zu nach den tatsächlichen Verhältnissen am Bilanzstichtag…

UFSW RV/1795-W/04Antrag auf Bilanzberichtigung (Drohverlustrückstellung und Teilwertabschreibung einer Beteiligung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2012Teil 2/3

…1.1984, 82/13/0173). Die Bewertung ist dabei für den Bilanzstichtag vorzunehmen. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, wobei aber die bis zur Bilanzerstellung gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten hinsichtlich dieser Verhältnisse zu berücksichtigen sind (VwGH 13.12.1995, 92/13/0081). Auch…

UFSL RV/0476-L/04Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen - Schotterunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land wurde am 14. Oktober 1999 gestellt. Die neue Argumentationslinie der Betriebsprüfung in ihrer Stellungnahme zur Berufung stützt sich auf Ende des Jahres 1999 vorliegende Gegebenheiten Gegenständlich ist die Rückstellung für Rekultivierung im Jahr 1997. Die Verhältnisse am Bilanzstichtag sind für die Bildung…

UFSW RV/0706-W/03Kein Verlustabzug bei einer Schätzung gem. § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2006Teil 1/2

…Zahlungsunfähigkeit muss am Bilanzstichtag bereits bestanden haben oder vorhersehbar gewesen sein, um eine Wertberichtigung zu rechtfertigen. Ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juni 1965, 350/65, zufolge eine Wertberichtigung wegen eines Forderungsverzichts nur dann zulässig, wenn die Forderung zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich uneinbringlich…

UFSW RV/0101-W/021. Nutzungsdauer an einem Firmenwert einer Wirtschaftstreuhandkanzlei; 2. Teilwertabschreibung an dem unter 1. ausgewiesenen Firmenwert; 3. IFB für den Erwerb dieser Steuerberatungskanzlei? 4. Ob eine Kürzung einer Wertberichtigung zu Kundenforderungen berechtigt ist; 5. Aufwendungen zugunsten eines Gesellschafter - Geschäftsführers BA oder vA; 6. Aufwendungen zugunsten einer Schweizer Fa. BA oder vA; 7. Nachweisführung, ob Berufungen zeitgerecht eingereicht wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2006Teil 2/2

…Genehmigung des Jahresabschlusses, nicht jedoch mit dem Tag der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt, die am 9. 2. 1994 erfolgte. Nach dem Grundsatz "der besseren Einsicht" sind nur Erkenntnisse, die über Verhältnisse am Bilanzstichtag gewonnen worden sind, bis zur Genehmigung desJahresabschlusses berücksichtigbar. Da ansonst keine…

UFSG RV/0300-G/05Behandlung der vertraglich vereinbarten fixen und variablen Provisionszusagen anlässlich der Betriebsaufgabe eines Versicherungsagenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2005

…die Erkenntnisse, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am Bilanzstichtag gewonnen worden sind. Nach dem jeweiligen Bilanzstichtag bekannt gewordene Tatsachen - und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz erstellt bzw. die Abgabenerklärung eingereicht wird - sind (nur) dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn…

UFSL RV/0036-L/11Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung als Kommanditistin an einer deutschen KG - § 15a dEStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2013Teil 2/3

…BFH v. 26.1.1995 - IV R 54/93, BStBl. II 1995, 473). Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (BFH v. 9.2.1993 - VIII R 29/91, BStBl. II 1993, 747) unter Berücksichtigung werterhellender Umstände bis zur Aufstellung der Bilanz (BFH v. 26.9…

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 1/3

…und Würdigungen hinsichtlich der Schadenshöhe stelle die Betriebsprüfung nicht auf die tatsächliche wirtschaftliche Realität ab. Für die Bewertung von Rückstellungen würden grundsätzlich die bei Verbindlichkeiten anzuwendenden Bewertungsprinzipien gelten und seien daher mit jenem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zur Erfüllung notwendig seien…