…den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers (EB) heißt es dazu: "Dies entspricht der Anknüpfung des Ertragsteuerrechts an (tatsächliche) wirtschaftliche Gegebenheiten. Zwischen den Partnern einer Lebensgemeinschaft bestehen zwar keine rechtlichen Unterhaltspflichten, wohl aber führt die gemeinsame Haushaltsführung zu tatsächlichen Unterhaltsleistungen. Dieser Umstand wird nunmehr auch steuerlich berücksichtigt…
…das Kind getragen hat. Aus dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 FLAG ergibt sich, dass es sich hierbei um tatsächliche Unterhaltsleistungen handeln muss. Im vorliegenden Fall steht fest, dass die Bw. die vom Gesetz verlangten Voraussetzungen nicht erfüllt; das Familienlastenausgleichsgesetz spricht in § 2 Abs…
… 2 Abs. 2 FLAG ergibt sich, dass es sich hierbei um tatsächliche Unterhaltsleistungen handeln muss. Basis für die Unterhaltsleistung an ein Kind bildet § 140 ABGB; diese Bestimmung lautet: "(1) Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen…
…dass sie das Toleranzsemester bereits überschritten hat. Gleichzeitig übermittle sie die Auszüge ihrer monatlichen Unterhaltsleistungen, aus denen die tatsächliche Unterhaltsleistung ersichtlich ist. Weiters sei ihr der Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab drei Kinder (wegen Nichtbeantragung) für die namentlich von ihr genannten Kinder nicht gewährt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…ergibt sich Folgendes: Der Unterhaltsabsetzbetrag wurde im gesetzlichen Ausmaß gewährt (€ 764,40). Die tatsächlichen Unterhaltsleistungen für die in Deutschland lebenden Kinder konnten aufgrund der vorher geschilderten österreichischen Rechtslage (einheitliche Pauschalsätze - nach Anzahl der Kinder gestaffelt) nicht anerkannt werden . Werbungskosten (Familienheimfahrten) Die Berücksichtigung der aus…
…2010. [...]" Zum (ergänzenden) Nachweis der tatsächlichen Unterhaltsleistungen legte der Berufungswerber ua die folgenden Unterlagen bei: -) Kontoauszug Nr. 2 vom 18.1.2010: Abbuchung iHv 246 € vom 11.1.2010 -) Kopie eines Bankbelegs vom 26.4.2010: Überweisung eines Betrages iHv 2.000 € an…
…Der bekämpfte Bescheid sei daher mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet, "da die tatsächlichen Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern bei einem 200 km entfernten Studienort mindestens das Existenzminimum bzw. die Grundsicherung des Studenten betragen müssten." Weiters sei die Anwendung eines Pauschbetrages von € 1.320…
…Vergleich vorgelegt werden. Weiters wurde der Bw. ersucht, die belegmäßigen Nachweise (Zahlungsbestätigung, Einzahlungsbelege etc.) vorzulegen, aufgrund deren die tatsächliche Bezahlung der Unterhaltsleistungen hervorgeht. Schließlich wurde der Bw. aufgefordert, einen belegmäßigen Nachweis (Einzahlungsbestätigung, Versicherungsbestätigung etc.) für die geltend gemachten Sonderausgaben (Personenversicherungen i.H.v. 3.160…
… ebenso sei nicht ausreichend, dass das Handeln menschlich verständlich sei, wünschens- oder lobenswert erscheinen möge. Weiters seien nur jene Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Steuerpflichtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (Krankheitskosten, Katastrophenschäden). Mit Schreiben vom…
…III., Kommentar (Fuchs), S.9 zu § 34). Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang noch auf den Grundsatz hinzuweisen, dass Unterhaltsleistungen für den (nicht erwerbstätigen) Ehepartner (§ 106 Abs.3 EStG 1988) durch den Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs.4 z.1 EStG 1988) abgegolten sind (vgl Doralt, EStG…
…dass als Vorname C und nicht K angeführt wurde und er daher keine Veranlassung sah, den Vorhalt zu beantworten. Die Unterhaltsleistung von monatlich € 150,-- für das Jahr 2005 an G. sei jener Betrag, der dem Berufungswerber aufgrund seiner Exekutionen als Unterhaltsbetrag festgelegt worden sei…
…ob anstatt oder zusätzlich zum Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 die erklärten tatsächlichen Ausgaben des Steuerpflichtigen für das Auslandsstudium seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 berücksichtigen sind. Seit Geltung des EStG 1988 (ab der Veranlagung 1989) gilt für…
…Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich 262 € vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen zu berücksichtigen sind. Nach § 5 Abs. 2 der VO vermindert sich bei Unterbringung in einem Vollinternat dieser Pauschbetrag pro Tag des Internatsaufenthaltes um je ein Dreißigstel. Für Unterhaltsleistungen gilt nach…
…der Berufung um den Hinweis, dass die von ihm geleisteten Unterhaltszahlungen seinen Gewinn des Jahres 2001 um mehr als 25% gemindert hätten. Im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren machte der Bw. mittels Empfangsbestätigungen der Söhne tatsächliche Bargeldzuwendungen in der geltend gemachten Höhe glaubhaft. Die Verwendung dieser Gelder belegte…
…unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Legung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 beantragte die Bw. die Berücksichtigung eines Betrages von 600 € als außergewöhnliche Belastung aus dem Titel der Unterhaltsleistung für ein Kind, das sich ständig im Ausland aufhält. Mit Vorhalt vom 27…
…Regelung des Kinderunterhaltes, wobei berücksichtigt wurde, "dass der Kindesvater weiterhin sämtliche Fixkosten für die von den Kindern und der Ehefrau bewohnte Ehewohnung einschließlich Kreditrückzahlungen sowie laufende Betriebskosten trägt." Punkt III regelt die Unterhaltsleistung an die Ehefrau und lautet auszugsweise: "Der Ehemann ... verpflichtet sich, an seine…
…Ausgaben für kulturelle Interessen. Es ist gleichgültig, ob diese Ausgaben freiwillig oder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen. Diese direkten Unterhaltsleistungen können jedoch nur anerkannt werden, wenn sie nachgewiesen werden. Ausgaben für die üblichen Besuchermitbringsel (zB Obst, Süßigkeiten) können allerdings bis zu einer vertretbaren Höhe…
…keinerlei Einkünfte. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beantragte die Bw., tatsächliche Aufwendungen aus der Behinderung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung i.H. von € 2.400.-. In der Berufung führte sie sodann aus, dass ihre tatsächlichen Kosten auf Grund von Unterhaltsleistungen i. H. von €…
…Richtigkeit der Angaben die erforderlichen Unterlagen beizulegen. Grundsätzlich seien Unterhaltsleistungen an Kinder, die im gemeinsamen ausländischen Haushalt mit dem Steuerpflichtigen leben und für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sei mit dem Pauschbetrag von € 50,-/Monat und Kind abgegolten. Bei Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten…
…mit der Begründung unberücksichtigt, der Unterhaltsabsetzbetrag stehe für ein Kalenderjahr nur dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der Unterhalt tatsächlich geleistet worden sei. Nachzahlungen von Unterhaltsleistungen seien nur dann zu berücksichtigen, wenn sie bis zur Rechtskraft des betreffenden Veranlagungsbescheides geleistet worden sind. Die Berufungswerberin habe…