…Vorstandsbeschlusses kein wie immer gearteter Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses entstanden. Abgesehen davon stelle auch der Verwaltungsgerichtshof auf das tatsächliche Bewirken einer Leistung ab. Nicht bereits die Begründung einer Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung (Zahlung), löse den Steuertatbestand aus…
…den erstinstanzlichen Verwaltungsakt zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (kurz: VwGH) löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998…
…16/0166, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl…
…Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (ua. VwGH vom 3.10.1996, 94/16/0225…
…der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 3…
…die Begründung einer freiwilligen Übernahmeverpflichtung sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand auslöst. Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Leistung an. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis auf die in den…
…Gewerbesteuer abzugsfähig, sobald der Tatbestand verwirklicht sei, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpfe. Dies sei im vorliegenden Fall die Bewirkung der Leistung (Beginn des Berechnungszeitraumes der Aussetzungszinsen). Die Bilanzberichtigung sei notwendig, da später der Abzug unter Hinweis auf das Nachholverbot versagt werden könne. Außerdem…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Dabei war gemäß § 33 Abs.3 FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren (lit…
…vor, dass der Unternehmer die Steuerfreiheit bereits vor Erbringung des Ausfuhrnachweises in Anspruch nehmen kann, wenn dieser Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach Bewirkung der Lieferung erbracht wird. Wird hingegen dieser Nachweises innerhalb des genannten Zeitraumes nicht erbracht, so ist die diese Lieferung betreffende Voranmeldung…
…dass eine Scheinfirma namens Fa.W. nicht existiere, vielmehr diese Firma in den Jahren 2000 bis 2002 tatsächlich existiert habe und geschäftlich tätig gewesen sei. Weiters werde zum Wert der verrechneten Leistungen ausdrücklich die Aufnahme von Befund und Gutachten, und zwar hinsichtlich aller verrechneter Leistungen…
…werde ausdrücklich bestimmt, dass die Monatsfrist für die Bezahlung der verkürzten Abgaben durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen auf zwei Jahre verlängert werden könne, was im gegenständlichen Fall auch tatsächlich erfolgt sei. Aus dem Gesetzestext und den Erläuternden Bemerkungen zur Neufassung des § 29 Abs. 2 FinStrG…
…von monatlich 280 € und nicht wie im Vertrag vorgesehen 210 € erklärte. Davon wiederum abweichend wurden für die Monate Mai und Juni 2009 tatsächliche Mieteinnahmen in Höhe von brutto 252 € erzielt, weil die Mieteinnahmen mit dem Normalsteuersatzes von 20% anstelle des für die…
…verlassen habe. Die Ware habe im Zuge des Reiseverkehrs den EU-Raum verlassen und durch die entsprechenden Dokumente (Umsatzsteuerformular, Rechnung und Lichtbildausweis) zur bezughabenden Ware sei der tatsächliche Austritt der Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft bestätigt. Die Bestätigung sei bei jener Zollstelle erfolgt, über…
…der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht bestehe sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht…
…dass dies nicht ausreicht, um die Stiftung als rechtlich und tatsächlich nicht frei verfügungsberechtigt anzusehen. Überzeugend ist auch der Vergleich mit den Weisungsrechten bei GmbHs: im Schrifttum s wird nämlich zutreffend darauf hingewiesen, dass bei dem dem Stifter im Einzelfall eingeräumten Weisungsrecht gegenüber dem Stiftungsrat…
…Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde (falsch als Berufung bezeichnet) des Beschuldigten vom 25. März 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Eine tatsächliche Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen sei nicht eingetreten, weil der Bf. nachträglich Umsatzsteuererklärungen mit korrekt berechneter Steuer eingereicht hat…
…Ein Verdacht kann immer nur aufgrund der Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…Ein Verdacht kann immer nur aufgrund der Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…Verdacht nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht bestehe sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Die Bf. ist seit 1989 unternehmerisch tätig und hat bis Juni…
…Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht bestehe sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Gemäß § 33 Abs…