…Vorstandsbeschlusses kein wie immer gearteter Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses entstanden. Abgesehen davon stelle auch der Verwaltungsgerichtshof auf das tatsächliche Bewirken einer Leistung ab. Nicht bereits die Begründung einer Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung (Zahlung), löse den Steuertatbestand aus…
…den erstinstanzlichen Verwaltungsakt zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (kurz: VwGH) löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998…
…3.2015 begründeten Übernahmserklärung (Pflichtleistung der Gesellschafterin bzw Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft). Dabei löst nicht bereits die Begründung der Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand iSd § 2 Z 2 KVG aus (vgl Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker Kommentar KVG, …
…3.2015 begründeten Übernahmserklärung (Pflichtleistung der Gesellschafterin bzw Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft). Dabei löst nicht bereits die Begründung der Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand iSd § 2 Z 2 KVG aus (vgl Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker Kommentar KVG, …
…Gesellschaftsteuer-Kommentar 4 , 144). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). Eine Leistung im…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…§ 2/41). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). Bei Zuschüssen iSd § 2 Z…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302 ). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…anderen Rechtsgrund (siehe dazu ua VwGH 21.10.2010, 2008/16/0090). Nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, löst den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). …
…16/0166, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl…
…Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (ua. VwGH vom 3.10.1996, 94/16/0225…
…der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 3…
…die Begründung einer freiwilligen Übernahmeverpflichtung sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand auslöst. Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Leistung an. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis auf die in den…
…Gewerbesteuer abzugsfähig, sobald der Tatbestand verwirklicht sei, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpfe. Dies sei im vorliegenden Fall die Bewirkung der Leistung (Beginn des Berechnungszeitraumes der Aussetzungszinsen). Die Bilanzberichtigung sei notwendig, da später der Abzug unter Hinweis auf das Nachholverbot versagt werden könne. Außerdem…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Dabei war gemäß § 33 Abs.3 FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren (lit…
…ohne die weitere Existenz des Unternehmens zu gefährden. Der Beschwerdeführer habe daher weder rechtlich noch tatsächlich über die von den Gesellschaften verbuchten Zinsen verfügen können. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2018 wurde auch die Einkommensteuer 2011 unter Berücksichtigung der oa BP-Feststellung…
…ausdrücklichen gesetzlichen Verbot des § 14 EKEG erfolgende tatsächliche Zahlung der auf die Eigenkapital ersetzenden Darlehen entfallenden Zinsen hätte eine Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger zur Folge. Bei vorsätzlicher Bewirkung dieser Transaktion würde der Geschäftsführer daher den Tatbestand der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB…
…vor, dass der Unternehmer die Steuerfreiheit bereits vor Erbringung des Ausfuhrnachweises in Anspruch nehmen kann, wenn dieser Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach Bewirkung der Lieferung erbracht wird. Wird hingegen dieser Nachweises innerhalb des genannten Zeitraumes nicht erbracht, so ist die diese Lieferung betreffende Voranmeldung…
…Neueintritt eines GmbH-Gesellschafters oder für den Erwerb von Aktien mit Ausgabepreis über dem Nennwert ist - und das Agio sohin als Gegenleistung tatsächlich einen preisgestaltenden Charakter hat - steht das Agio im vorliegenden Fall jedoch nicht als unbedingte Voraussetzung für den Erwerb bzw für die Erhöhung…