…Steuerbemessung angeordnet hat, wurde kein Rechtsmittel erhoben; er ist sohin in Rechtskraft erwachsen. Der Nachweis, dass das ausländische Vermögen tatsächlich im Ausland einer vergleichbaren Besteuerung unterliegt, wurde durch (mehrmalige) Vorlage des niederländischen Abhandlungsprotokolles im dortigen Verlassenschaftsverfahren samt Inventarium sowie des niederländischen Steuerbescheides, woraus die Steuerfestsetzung…
…im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt). ... In Ausübung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens war - wie in allen vergleichbaren Fällen - die beantragte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt und unter der Bedingung des Nachweises der tatsächlichen Besteuerung im Ausland auszusprechen ...". Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt). ... In Ausübung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens war - wie in allen vergleichbaren Fällen - die beantragte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt und unter der Bedingung des Nachweises der tatsächlichen Besteuerung im Ausland auszusprechen ...". Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…wonach es nicht auf eine tatsächliche Besteuerung ankomme). Gegenüber Portugal erscheine ein direkter Schluss vom Mittelpunkt der Lebensinteressen und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum…
…Steuern zahlt. Auf der anderen Seite hat die Bw. aber trotz entsprechender Aufforderungen weder im Zuge der AP, noch im Laufe des Berufungsverfahrens Nachweise über die tatsächliche Besteuerung in Großbritannien vorgelegt (KöSt.-Erklärungen, britische Steuerbescheide). Auch die in der Vorhaltsbeantwortung vom 30.05.2008 zugesagte…
…wonach es nicht auf eine tatsächliche Besteuerung ankomme). Gegenüber Portugal erscheine ein direkter Schluss vom Mittelpunkt der Lebensinteressen und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum…
…zu vermindern bzw. demgemäß die Abgabengutschrift auf 786.009,56 € zu erhöhen. (2) Gemäß § 9 Abs 1 KStG werde das steuerliche Ergebnis des Gruppenmitgliedes dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis des GT zugerechnet. Die tatsächliche Besteuerung der kumulierten Ergebnisse erfolge beim Gruppenträger. § 9 Abs. 6 Z…
…diese Begünstigung unter der Bedingung erteilt wird, dass der Erwerb in Großbritannien einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung unterliegt. Der Nachweis über diese Besteuerung ist den für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständigen Abgabenbehörden zu erbringen. Mit einer Anordnung im Sinn des § 48 BAO können - wie…
…Einkünfte (Warenpräsentator in Österreich) fallen nicht unter die lit b) des Art 23 Abs. 1. Wie im einzelnen die deutsche Steuerverwaltung in einem (möglicherweise) bereits erlassenen Steuerbescheid für 2005 die tatsächliche Besteuerung durchführt (e), ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 17.5.2006: Die…
…Ort) hielten Sie sich an diesen Abwesenheitstagen auf? 12. Sie werden abschließend und nochmals dringend gebeten, einen Nachweis über die tatsächliche Besteuerung ihrer Einkünfte in den USA zu erbringen. Wir weisen darauf hin, dass der Nachweis darüber, dass ihre Einkünfte in den USA abkommenskonform besteuert…
…obwohl bei nicht thesaurierenden Fonds bereits (bzw. zusätzlich) die tatsächlichen Ausschüttungen der Besteuerung zu unterwerfen seien. Es sei aber auch die pauschale Ermittlung ausschüttungsgleicher Erträge verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Zwar könnten an den Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge grundsätzlich qualifizierte Anforderungen gestellt werden und es bestehe für Abgabenbehörden…
… 48 BAO, wonach "diese Begünstigung unter der Bedingung erteilt wird, dass der Erwerb in Deutschland einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung unterliegt." Der Bw. versteht diese Bedingung in der Weise, dass der Vorgang der mittelbaren Grundstücksschenkung (ähnlich wie bei der Freistellung unter dem Vorbehalt der so genannten…
… 48 BAO, wonach "diese Begünstigung unter der Bedingung erteilt wird, dass der Erwerb in Deutschland einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung unterliegt." Der Bw. versteht diese Bedingung in der Weise, dass der Vorgang der mittelbaren Grundstücksschenkung (ähnlich wie bei der Freistellung unter dem Vorbehalt der so genannten…
…die von der Berufungswerberin angegeben Tageslosungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen oder einen Anhaltspunkt zu finden, welcher eine Annäherung an die tatsächliche Besteuerungsgrundlage ermögliche. Aus diesem Grund erscheine der vergleichsweis geringe Sicherheitszuschlag von etwa 3% der erklärten Umsätze durchaus gerechtfertigt. Die Berufungswerberin habe nicht gezeigt…
…Punkt keine Ausführungen), nichts am Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in Österreich. Dies deshalb, weil für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung die bloße Steuerbarkeit des korrespondierenden innergemeinschaftlichen Erwerbs ausreiche. Eine tatsächliche Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs sei hingegen nicht erforderlich (vgl. Ruppe, UStG, Art. 7 Tz 18…
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …