Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag.pharm. Martin Daxner und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…lange Deliktszeitraum, als mildernd nichts berücksichtigt. Die verhängte Geldstrafe in der Höhe von 20 % der möglichen Höchststrafe sei schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die ausdrücklich nur gegen die Höhe der verhängten Strafe gerichtete Berufung vom 14. Juni 2013. Der Bw. habe die…
…Die Feststellungen gründeten sich auf die Erhebungen der Finanzbehörden sowie auf das diesbezügliche Geständnis des Bw. Bei einem Strafrahmen von bis zu € 337.850 sei die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen. Bei der Strafbemessung seien das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel als mildernd…
…das Geständnis der Beschuldigten, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 14. September 2011…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der genannten Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…
…das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Strafberufung des Bw. vom 7…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…
…Entrichtung vor. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung beantragte der Bf. durch seinen ausgewiesenen Vertreter die ersatzlose Behebung des bekämpften Bescheides, in eventu die Abgabenschuld schuld- und tatangemessen, sowie insbesondere soweit abzusenken, dass deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Sorgepflichten…
…Geständnis und eine weitgehende Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 2…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit…
…mildernd die geständige Verantwortung des Bw., als erschwerend eine Vorstrafe an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 27…
…fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung eingebracht und im Wesentlichen beantragt, die Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten schuld- und tatangemessen zu reduzieren. In Ausführung der Berufungsgründe bringt der Berufungswerber (in Folge kurz: Bw.) vor, die Umsatzsteuervoranmeldungen für Juni und Juli 2002 mit einer…
…Entrichtung vor. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung beantragte der Bf. durch seinen ausgewiesenen Vertreter die ersatzlose Behebung des bekämpften Bescheides, in eventu die Abgabenschuld schuld- und tatangemessen, sowie insbesondere soweit abzusenken, dass deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Sorgepflichten…
…des Bw. an, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und auf die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 11. September 2006…
…der dem Beschuldigten wegen der Tat gemacht wird, und andererseits deren Unrechtsgehalt, das heißt die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung. Die Strafe muss schuld- und tatangemessen sein. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und…
…die Behörde der ersten Instanz eine Geldstrafe in Höhe von Euro 2.500,-- verhängt habe, so sei diese keinesfalls schuld - und tatangemessen. Verfahrensgrundsätze ebenso wie Grundlagen der Strafbemessung seien nicht gehörig beachtet, die Strafbefugnis überschritten und beim Ausspruch über die Strafe bei der Strafbemessung maßgebende…
…nicht in Einem entrichten werde können, einer schuld- und tatangemessenen Straffestsetzung nicht entgegenstehe. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zwingend zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe ergebe sich aus der langjährigen Bemessungspraxis der Spruchsenate beim genannten Finanzamt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des…
…begehrte die Fällung eines Erkenntnisses durch einen Spruchsenat (§ 58 Abs. 2 lit. b FinStrG) bzw. den Ausspruch einer schuld- und tatangemessenen Bestrafung va. unter ausreichender Berücksichtigung der im Einspruch dargestellten Milderungsgründe. Hinsichtlich des Fristenlaufes iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG bzw. hinsichtlich der Zustellung der von…
…Die nunmehr ausgesprochene Geldstrafe sei daher schuld- und tatangemessen herabzusetzen. Von Seite des Amtsbeauftragten liegt keine Berufung vor. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung wie folgt vorgebracht: Er sei nunmehr beschäftigt bei der Tirol Milch und arbeite dort als…
…Sorgepflichten treffen die Bw. nicht. Unter Berücksichtigung der Milderungs- und Erschwerungsgründe sowie der dargestellten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erachtet die erkennende Behörde eine Geldstrafe in der Höhe von 600,00 € als schuld- und tatangemessen. Diese bewegt sich somit in ihrer Höhe im untersten Bereich…