Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag.pharm. Martin Daxner und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…Verbände und ***21*** Beschwerde erhoben. Angesichts nachstehender Ausführung und Erweiterung des strafbestimmenden Wertbetrages wird die verhängte Strafe als zu mild erachtet und es wird beantragt, eine schuld- und tatangemessene Strafe zu erteilen. Ad I: Aufgrund der bisher vorgelegten bzw. nicht vorgelegten Unterlagen ist davon auszugehen…
…aller Milderungs- und Erschwerungsgründe wäre ein Strafausmaß von ca. € 50.000,00 tatsächlich schuld- und tatangemessen gewesen und werde daher beantragt, die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen herabzusetzen und die Kosten des Strafverfahrens deutlich niedriger festzusetzen. D. Ein Rechtshilfeersuchen der belangten Finanzstrafbehörde vom 28…
…Geldstrafe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten und die Sorgepflicht für ein Kind zu berücksichtigen. Wegen der nicht nur vom Bf. zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer wird ein Abschlag von € 2.000,00 vorgenommen. Die verhängte Geldstrafe ist schuld- und tatangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs…
…betreffend die Rechnung der Firma "**F1**" Seriennummer-1 sowie betreffend das Zertifikat der Firma "**F1**" Seriennummer-1 aufheben, die Geldstrafe betreffend ***Bf2*** schuld- und tatangemessen zu reduzieren, sodass sie dem tatsächlichen Betrag der nicht entrichteten Abgaben (EUR 1.050) entspricht und nicht dem fiktiven Betrag…
…betreffend die Rechnung der Firma "**F1**" Seriennummer-1 sowie betreffend das Zertifikat der Firma "**F1**" Seriennummer-1 aufheben, die Geldstrafe betreffend ***Bf1*** schuld- und tatangemessen zu reduzieren, sodass sie dem tatsächlichen Betrag der nicht entrichteten Abgaben (EUR 1.050) entspricht und nicht dem fiktiven Betrag…
…Ersatzfreiheitsstrafe vorzunehmen. Die Herabsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe ergab sich durch die Herabsetzung der Geldstrafe, wobei das Bundesfinanzgericht unter Zugrundelegung oben angeführter Umstände eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen als schuld- und tatangemessen erachtete. Zur Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten von EUR 200,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1…
…nicht mehr überprüfbar ist (VwGH 29.8.1990, 89/02/0208). Die ausgesprochenen Strafen entsprechen der Spruchpraxis der Verwaltungsbehörde und sind im Hinblick auf 20 begangene Taten schuld- und tatangemessen. Ermahnung: Zum Antrag des Beschuldigten eine Ermahnung auszusprechen, ist Folgendes festzuhalten: Anstatt die Einstellung zu…
… 2 Wiener Parkometergesetz 2006 vorliegen, als schuld- und tatangemessen. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit mit jeweils 14 Stunden festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe ist ebenfalls angemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Da die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 VStG in Höhe von 10% der Strafen…
…Er stelle den Antrag, das Verfahren einzustellen bzw. die Geldstrafe schuld- und tatangemessen zu reduzieren. Der Magistrat der Stadt Wien lastete dem Bf. in der Folge mit Straferkenntnis vom 11. Juli 2019 die bereits näher bezeichnete Verwaltungsübertretung an und verhängte wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des…
…Tatentschluss zu werten. Bei der Strafneubemessung wegen Teileinstellung ist somit auch das Vorliegen zahlreicher Milderungsgründe eingeflossen. Die ausgesprochene Geldstrafe ist schuld- und tatangemessen und entspricht den spezialpräventiven (der Bf. soll von weiteren Finanzvergehen abgehalten werden) und generalpräventiven Erfordernissen (andere potentielle Nachahmungstäter sollen von Finanzvergehen abgehalten…
…237,73, eines Strafrahmens von somit € 194.474,- ist die verhängte Geldstrafe unter Berücksichtigung der Milderungsgründe des bisher ordentlichen Lebenswandels und der äußerst geringfügigen Schadensgutmachung demgegenüber keinem Erschwerungsgrund schuld- und tatangemessen." Dagegen richtet sich die handgeschriebene Beschwerde des Beschuldigten vom 10.12.2015, in…
…die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend mehrere strafbare Handlungen derselben Art gewertet. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sei die ausgesprochene Geldstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 3. November 2015. Begründend brachte…
…habe es keinen Grund gegeben, an der Gültigkeit des Parkscheines zu zweifeln, Radierungen habe er jedenfalls nicht wahrgenommen. Auch sei nach Ansicht des Bf. die Strafhöhe weder schuld- noch tatangemessen, da der Bf. nur jährliche Einkünfte i.H.v. rd. 11.500 € erziele und…
…lange Deliktszeitraum, als mildernd nichts berücksichtigt. Die verhängte Geldstrafe in der Höhe von 20 % der möglichen Höchststrafe sei schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die ausdrücklich nur gegen die Höhe der verhängten Strafe gerichtete Berufung vom 14. Juni 2013. Der Bw. habe die…
…Die Feststellungen gründeten sich auf die Erhebungen der Finanzbehörden sowie auf das diesbezügliche Geständnis des Bw. Bei einem Strafrahmen von bis zu € 337.850 sei die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen. Bei der Strafbemessung seien das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel als mildernd…
…das Geständnis der Beschuldigten, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 14. September 2011…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der genannten Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…
…das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Strafberufung des Bw. vom 7…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…