…§ 33 Abs. 1 FinStrG wird auf die Ausführungen in Dorail/Harbich, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 33 Anm. 2, verwiesen. Was den Verdacht zu der vom Bf. bestrittenen subjektiven Tatseite angeht, ist zu § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. § 8 Abs. 1 FinStrG) festzustellen, dass dem als Geschäftsführer…
…sind sowohl für das objektive Tatbild der Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a und b FinStrG (Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Pflicht §§ 21 UStG bzw. 76 EStG 1988) als auch für die subjektive Tatseite (zumindest bedingter Tatvorsatz hinsichtlich der Verletzungshandlung und Wissentlichkeit hinsichtlich…
…die nahtlose Fortsetzung zu den in der Strafverfügung vom 24. Februar 2003 verfahrensgegenständlichen Tathandlungen - sei die tatbildmäßige subjektive Tatseite eindeutig gegeben. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd den Umstand, dass es bei den Taten nach § 33 Abs.1 FinStrG beim Versuch geblieben sei…
…für 1997 ergaben sich hohe Abfuhrdifferenzen. Zur subjektiven Tatseite erwähnte der Spruchsenat nicht nur die Darstellung des Beschuldigten in der oben erwähnten Vernehmung vom 22. März 1999, sondern verwies auch auf eine einschlägige Vorstrafe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd den wesentlichen Beitrag…
…den Unabhängigen Finanzsenat bestehen daher keine Zweifel, dass die der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegten und im Schätzungswege ermittelten Umsätze und Gewinne auch der Höhe nach als erwiesen angenommen werden können. In Bezug auf die subjektive Tatseite räumt der Bw. das Vorliegen einer fahrlässigen Handlungsweise in…
…subjektiven Tatseite den Nachweis zu führen; bleiben Zweifel bestehen, sind diese wiederum zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Die Feststellung einer objektiven Pflichtverletzung eines Geschäftsführers hinsichtlich seiner grundsätzlichen Verantwortlichkeit zur zeitgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und zeitgerechten Entrichtung diesbezüglicher Umsatzsteuervorauszahlungen reicht daher für einen Schuldspruch wegen begangener Abgabenhinterziehungen…
…entsprechende subjektive Tatseite für eine Beteiligung an einem Finanzvergehen vorliegen würde. Da somit im gesamten Finanzstrafverfahren keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden konnten, wonach die Beteiligung der Zweitbeschuldigten an einem Finanzvergehen ihres Ehemannes erwiesen werden hätte können, war das Erkenntnis hinsichtlich der Beteiligung an einer Abgabenhinterziehung…
…vorsätzliches Unterlassen der Aufnahme der übergegangenen Steuerschuld in die Umsatzsteuervoranmeldungen und für eine vorsätzlich zu geringe Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen gibt es nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates keine ausreichenden Anhaltspunkte, weswegen im Zweifel zu Gunsten der Bw, mangels Erweisbarkeit des subjektiven Tatseite, mit Verfahrenseinstellung gemäß §…
…als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzt. Aus dem erstinstanzlichen Erkenntnis und der Aktenlage sind keine Anhaltspunkte dahingehend zu entnehmen, aufgrund welcher Sachverhaltsfeststellungen und Erwägungen der Spruchsenat insoweit in subjektiver Hinsicht von einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG ausgegangen ist. Weiters hat die Betriebsprüfung…
…die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aus Sicht des Berufungssenates zweifelsfrei erwiesen ist. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei…
…der Aktenlage zum Ergebnis gelangt ist, dass selbst bei einem Nachweis der nunmehr bestrittenen Abgabenverkürzung die subjektive Tatseite einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG iVm § 13 FinStrG nicht erweisbar ist. Dazu müsste nämlich in subjektiver Hinsicht der Nachweis erbracht werden, dass der Bw…
…Berufungsschrift zufolge nichts wusste. Der erkennende Berufungssenat hatte sich daher die subjektive Tatseite betreffend mit der Frage auseinander zu setzen, ob der Bw. wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die spruchgegenständlichen Monate bewirkt hat. Bei Bejahung des Vorsatzes hinsichtlich dieses Tatbestandselementes wäre weiters zu prüfen…
…eine zu geringe Abgabenfestsetzung nicht erfolgte, ist der Spruchsenat zu Recht von einer versuchten Abgabenhinterziehung für die genannten Zeiträume ausgegangen. Auch im Bezug auf die subjektive Tatseite hat der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der festgestellten sehr weitgehenden Pflichtverletzungen des Bw. im Bezug auf die Sammlung und…
…ein einwandfreies Ermittlungsverfahren bezüglich der subjektiven Tatseite umso mehr geboten gewesen, als die Nichtabgabe von Erklärungen bzw. Voranmeldungen durch einen regelmäßig veranlagten Abgabepflichtigen die Annahme eines Verkürzungsvorsatzes regelmäßig ausschließe, weil die diesfalls zu erwartenden Schätzungen kein begünstigendes Ergebnis erwarten ließen. Bei Einhaltung der genannten Verfahrensgrundsätze…
…die Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Die Prüferin errechnete dabei eine Abfuhrdifferenz an Lohnsteuer in Höhe von 245.490,00 S und an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen von 122.759,00 S. In seiner Beweiswürdigung verwies der Spruchsenat hinsichtlich der subjektiven Tatseite auf den Umstand, dass ausgehend…
…Umfang (zumindest bedingt) vorsätzlich gehandelt und damit auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. Zum Beschwerdevorbringen ist zu noch zu bemerken, dass allfällige Begründungsmängel des angefochtenen Bescheides durch die obigen Ausführungen zur objektiven und subjektiven Tatseite saniert wurden. Abschließend wird festgehalten…
…November 2009 bzw. mit der am 30. März 2011 eingebrachten Jahresumsatzsteuererklärung für 2010 die Bemessungsgrundlagen für die strafrelevanten Zeiträume in zutreffender Höhe bekannt gegeben wurden. Zur subjektiven Tatseite ist zunächst die vom Berufungswerber aufgeworfene Frage nach seiner Schuldfähigkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG…
…bei Voranmeldungen als Vorsatztäter abgestraft würden. Vorliegend sei für die Jahre ab 2008 erst am 28. Juni 2010 ein Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklärt worden, da die Umsätze 2008 und 2009 jeweils weniger als 30.000,00 € betragen hätten. Die subjektive Tatseite…
…auch hinreichende Verdachtsmomente, dass M die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Das gegenständliche Beschwerdevorbringen beschränkt sich ausschließlich darauf, dass die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aufgrund der Strafbarkeit der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Wie in der gegenständlichen Beschwerde ausgeführt wird, ist der Beschwerdeführer der Ansicht, im vorliegenden Fall sei die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 Iit. a FinStrG aufgrund der Strafbarkeit der nachfolgenden Abgabenhinterziehung…