…§ 33 Abs. 1 FinStrG wird auf die Ausführungen in Dorail/Harbich, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 33 Anm. 2, verwiesen. Was den Verdacht zu der vom Bf. bestrittenen subjektiven Tatseite angeht, ist zu § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. § 8 Abs. 1 FinStrG) festzustellen, dass dem als Geschäftsführer…
…sind sowohl für das objektive Tatbild der Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a und b FinStrG (Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Pflicht §§ 21 UStG bzw. 76 EStG 1988) als auch für die subjektive Tatseite (zumindest bedingter Tatvorsatz hinsichtlich der Verletzungshandlung und Wissentlichkeit hinsichtlich…
…die nahtlose Fortsetzung zu den in der Strafverfügung vom 24. Februar 2003 verfahrensgegenständlichen Tathandlungen - sei die tatbildmäßige subjektive Tatseite eindeutig gegeben. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd den Umstand, dass es bei den Taten nach § 33 Abs.1 FinStrG beim Versuch geblieben sei…
…beurteilt. Die zu den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen getroffenen Entscheidungsfeststellungen schließen sich bei vernetzter Gesamtschau aller verfahrensrelevanten Verfahrensergebnisse aus dem objektiven Lebenssachverhalt, der langjährigen abgabenrechtlichen Geschäftserfahrung der Beschuldigten ***Bf1*** und aus allgemeiner Lebenserfahrung. Rechtlich verantwortet ***Bf1*** auf der Grundlage der getroffenen Entscheidungsfeststellungen mehrfache Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach …
…die subjektive Tatseite betrifft, umfasst. Ebenfalls nicht als zutreffend angesehen werden kann das Beschwerdevorbringen des Bf. dahingehend, die gegenständlichen Taten würden insbesondere in Bezug auf die Körperschaftsteuer, aber auch betreffend Kapitalertragsteuer der Jahre 2007 und 2008 bereits länger zurückliegen. Dazu ist auszuführen, dass die Abgabenhinterziehung…
…für 1997 ergaben sich hohe Abfuhrdifferenzen. Zur subjektiven Tatseite erwähnte der Spruchsenat nicht nur die Darstellung des Beschuldigten in der oben erwähnten Vernehmung vom 22. März 1999, sondern verwies auch auf eine einschlägige Vorstrafe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd den wesentlichen Beitrag…
…Vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers wurde im Vorlageantrag die Ansicht vertreten, dass vom Finanzamt die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung (der Tatvorsatz) nicht begründet worden sei, weshalb die Verjährungsfrist von fünf Jahren zur Anwendung kommen müsse und diese - unter Einbeziehung einer Verlängerungshandlung - im Jahr 2012 abgelaufen…
… 6 Abs. 4 KfzStG) hat der Bf1 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG ist (bei gegeben Verkürzungsvorsatz - siehe Ausführungen zur subjektiven Tatseite unten) ins Versuchsstadium (§ 13 FinStrG) getreten. Durch die Abgabe der KfzSt-Erklärung 2016 am 25…
…und 2008 versuchten) bei Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive Tatseite vorliegt. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind…
…d FinStrG mit der Geltendmachung der nicht zustehenden Abgabengutschrift bewirkt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des…
…wieder an die GmbH zurückzuführen. Letztes Judikat hat gleichsam auf vorliegenden Sachverhalt Anwendung zu finden. Soweit auszugsweise zur Judikatur. Zu den unschlüssigen Ausführungen im SpS-Erkenntnis: • Im bekämpften Erkenntnis wird zur subjektiven Tatseite ausgeführt, dass bei Herrn ***Bf1*** "als erfahrener und im Wirtschaftsleben stehender Person..…
…für die Jahre 2014 und 2015 die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht. § 23 FinStrG (Strafbemessung) lautet: Abs. 1: Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs…
…und subjektive Tatseite: 8. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung…
…Gutschriften bei bestehendem Guthaben darf neben den gesetzlichen Vorgaben dazu auf BFG v. 23.5.2024, RV/2300001/2024, Zurückweisung der a.o. Rev. durch den VwGH am 24.3.2025, Ra 2024/16/0055 verwiesen werden. Subjektive Tatseite: Feststellungen zu Annahmen zur subjektiven Tatseite…
…ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit ein Vorsatz bzw. zumindest Eventualvorsatz und damit die für eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG geforderte subjektive Tatseite vorgeworfen werden kann. Angesichts der Tatsache, dass dem Beschuldigten ein Steuerberater (bei dem keine Veranlassung bestand, an seinen diesbezüglichen Aussagen zu zweifeln…
…gegenüber der Prüferin, die erst nach Beginn der Ermittlungen erfolgte Offenlegung sowie die laufende Beteiligungsvergütung - die Förderung einer Abgabenhinterziehung durch psychische und organisatorische Unterstützung im Sinn des § 11 FinStrG. Zur subjektiven Tatseite Die beschwerdeführende Partei räumt in der gegenständlichen Beschwerde selbst ein, sie hätte sich…
…eingebrachten Beschwerde der beschwerdeführenden Partei wird wie folgt ausgeführt: Aus dem Inhalt der eingebrachten Beschwerde ergibt sich, dass die beschwerdeführende Partei das Erkenntnis des Spruchsenats sowohl hinsichtlich der subjektiven Tatseite als auch der Strafhöhe bekämpft und darüber hinaus bestreitet, einen sonstigen Tatbeitrag geleistet zu haben…
…den Unabhängigen Finanzsenat bestehen daher keine Zweifel, dass die der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegten und im Schätzungswege ermittelten Umsätze und Gewinne auch der Höhe nach als erwiesen angenommen werden können. In Bezug auf die subjektive Tatseite räumt der Bw. das Vorliegen einer fahrlässigen Handlungsweise in…
…subjektiven Tatseite den Nachweis zu führen; bleiben Zweifel bestehen, sind diese wiederum zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Die Feststellung einer objektiven Pflichtverletzung eines Geschäftsführers hinsichtlich seiner grundsätzlichen Verantwortlichkeit zur zeitgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und zeitgerechten Entrichtung diesbezüglicher Umsatzsteuervorauszahlungen reicht daher für einen Schuldspruch wegen begangener Abgabenhinterziehungen…
…entsprechende subjektive Tatseite für eine Beteiligung an einem Finanzvergehen vorliegen würde. Da somit im gesamten Finanzstrafverfahren keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden konnten, wonach die Beteiligung der Zweitbeschuldigten an einem Finanzvergehen ihres Ehemannes erwiesen werden hätte können, war das Erkenntnis hinsichtlich der Beteiligung an einer Abgabenhinterziehung…