…1999 bis 30.6.1999) ermöglicht worden. Die Einlösespanne würde somit letztlich vom wirtschaftlichen Verhältnis des Geschäftsherrn abhängen, und lediglich ein Wahlrecht für den stillen Gesellschafter bestehen, zum Einlöse-Zeitpunkt die Einlage teilweise zurückzuerlangen oder das Risiko bzw. Chance in der Zukunft zu erzielen oder…
…hinterlegten Wertpapierdepots. Die Bankgarantien wurden im Zuge der Einbringung retourniert. Die 80 stillen Gesellschafter erhielten somit an Stelle des garantierten Betrages von 60% jeweils nur 50,8 der Einlage zurück, offensichtlich auf Grund der zeitlich früheren Inanspruchnahme und damit verbundenen Abzinsung des garantierten Betrages. Die…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…durchgeführt werden soll, aber es wurden diesbezüglich keine Unterlagen vorgelegt, die belegen würden, dass genau jene Verbindlichkeit an den stillen Gesellschafter umgeschuldet werden soll. Es existieren noch andere Darlehen bei der G-BankH. Der steuerliche Vertreter weist in der Vorhaltsbeantwortung zwar auch hin, dass im…
…Bw. habe seinen Betrieb "Museum G" am 31. Dezember 2000 aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe auch die stille Gesellschaft geendet. Die Stadtgemeinde G habe in einem Schreiben vom 14. März 2002 erklärt, weder die Einlage von S 2,000.000.- noch etwaige Zinsen vom Bw…
…Beteiligungsanbotes 79/80 genannten Zeichner ("Treugeber") und der I-GmbH ("Treuhänderin"), das Anbot zum Abschluss eines Treuhandvertrages der Beteiligung 79/80 - Bw. atypisch stille Gesellschaft (die Formulare "Zeichnungsschein"), sowie in die Bemessungsakten betreffend Darlehensvereinbarungen (Beteiligung 79 und Beteiligung 80). Folgender Sachverhalt wurde festgestellt:  …
…die "A Ges mbh" unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikel III Umgründungssteuergesetz eingebracht. Feststellungen der Betriebsprüfung Die atypisch stille Gesellschaft wird dem Grunde nach nicht anerkannt. Der Steuerpflichtige ist in der Wahl der Mittel, mit denen er seinen Betrieb führen will…
…Gesellschafter betrage je € 665.000,00 (insgesamt € 1.330.000,00). Die Bw. erhalte als Gewinnvorab eine Tätigkeitsvergütung und Haftungsprovision in Höhe von 5 % des einbezahlten Grundkapitals, derzeit € 3.500,00 p.a. Der verbleibende Gewinn oder Verlust werde den beiden stillen…
…des Herrn Dietrich K sen. führe zu keiner echten Verstärkung des Betriebskapitals, da die echte stille Gesellschaft mit einem vom Mitunternehmer aus dessen Kapital entnommenen Geldbetrag begründet worden wäre. Durch die im Vertrag vom 28. Juni 1993 getroffenen Vereinbarungen (100 %-ige Abfindung der bereits eingezahlten…
…Die Kinder hingegen sind als stille Gesellschafter weder am Verlust beteiligt, haften nicht gegenüber Dritten und erhalten im Falle der Abschichtung die bis dahin geleistete Einlage zurück. Es kommt ihnen also keinerlei Risiko zu. Überdies sind sie gegenüber der Gesellschaft zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet. Unter…
…der durch das Ausscheiden bedingten Kosten." Ebenfalls im Steuerakt mit der Nummer. 908/1583 zu finden ist eine ausführlich begründete Berufungsvorentscheidung. In ihr kam das Finanzamt zum Schluss, dass die Einkünfte des (untypisch) stillen Gesellschafters an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gem. § 42 Abs. 1 InvFG und …
…vorgelegtem Vertragskonzept "Treuhandvertrag betreffend atypisch stille Beteiligung" beauftragt der Treugeber (Zeichner der Serie R-Beteiligung Nr. 45) den Treuhänder (RRVT GmbH) sich im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers mit der im Zeichnungsschein genannten Einlage an der Gesellschaft (Bw.) zu beteiligen und diese Beteiligung zu…
…Geschäftsführervergütung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Rechtsform der atypischen stillen Gesellschaft angewendet werden könne. In der ESt-Richtlinie (zitiert in 19.2.1.4.1.) gehe man davon aus, dass die Geschäftsführervergütungen der KG an die GmbH…
…Geschäftsführervergütung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Rechtsform der atypischen stillen Gesellschaft angewendet werden könne. In der ESt-Richtlinie (zitiert in 19.2.1.4.1.) gehe man davon aus, dass die Geschäftsführervergütungen der KG an die GmbH…
…4.4 zu § 5 Abschnitt V.). Zufolge obiger Rechtslage ist daher der Bw grundsätzlich dahin beizupflichten, dass auch bei einem Ersterwerb einer stillen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft (GmbH), sohin dem Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 Abs. 1 Z 3 KVG, unmittelbar im Zusammenhang mit der…
…eingetragen. Mit Vertrag vom 10. März 1993 (Gewinnfeststellungsakt (im Folgenden kurz: F-Akt), Dauerbelege) beteiligte sich A rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 1992/93 als stiller Gesellschafter mit 4,000.000,00 S in vier Jahresraten an der A GmbH, wobei Letzterer unabhängig vom Jahresgewinn oder…
…74 In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wird vorgebracht, dass sich die Herren GK und PH mit Vertrag vom 10.September 1997 rückwirkend zum 15.Dezember 1996 als atypisch stille Gesellschafter an der A GmbH beteiligt hätten. Die Einlagen in Höhe von S 5.000.000…
…der Geschäftsführung wurden von den Mitgesellschaftern der Geschäftsinhaberin ersetzt (S 5 Dauerbelege, Punkt VII./F-Akt Bw.). Die stillen Gesellschafter waren am Gewinn und Verlust des Unternehmens im Verhältnis ihrer Anteile an den Gesamteigenmitteln des Unternehmens nach ihren "bedungenen Anteilen" beteiligt (vgl. S 5 Dauerbelege…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…Der auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallende Anteil in Höhe von ATS 60.843.208,-- war laut Betriebsprüfung als nicht steuerfrei zu behandeln (dessen ungeachtet wurde der Sanierungsgewinn in der im Zuge der Wiederaufnahme erlassenen neuerlichen Erledigung zur Gänze - also auch bei der Geschäftsherrin - außer…