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EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

BFG RV/2100449/2020Gesellschafter-Geschäftsführer: Einbringung der Arbeitskraft über stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2022Teil 1/2

…28. April 2017. Darin wurde vorgebracht, die den Bescheiden zugrundeliegenden Feststellungen, der Sachbezug für Frau ***3*** ***4*** und für Herrn ***1*** ***2*** sowie die Lohnnebenkosten für Gewinnanteile eines stillen Gesellschaftes würden vollumfänglich bestritten. Das Prüfungsorgan habe die beiden Dienstnehmer, jedenfalls aber Herrn ***1*** ***2***, einvernommen…

BFG RV/2100449/2020Gesellschafter-Geschäftsführer: Einbringung der Arbeitskraft über stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2022Teil 2/2

…Arbeitsleistung des ***5*** ***4*** profitierte. Insgesamt wurde daher Herrn ***5*** ***4*** in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit für die Beschwerdeführerin gewährt, welche sich aus dem ausgewiesenen Geschäftsführerhonorar und dem Gewinnanteil als stiller Gesellschafter, der über eine angemessene Verzinsung des Kapitalanteils hinausgeht, zusammensetzt…

BFG RV/7105131/2015Gewinnzuweisung an gesellschaftsfremde stille Gesellschafterin keine verdeckte Ausschüttung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2021

…29.8.2007), Korrespondenzen zur Vertragserrichtung, den Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft und die Zahlungsbestätigungen für die bar übergebenen Gewinnanteile enthält. In der Beschwerde der T GmbH vom 29.8.2007 wird unter anderem darauf hingewiesen, dass sehr wohl Finanzierungsbedarf bestanden habe, die GmbH habe einen…

BFG RV/4100466/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2014

…worden sei (vgl. TZ 3, S. 9 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

BFG RV/4100446/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014

…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

BFG RV/4100418/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2014

…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 1/2

…1999 bis 30.6.1999) ermöglicht worden. Die Einlösespanne würde somit letztlich vom wirtschaftlichen Verhältnis des Geschäftsherrn abhängen, und lediglich ein Wahlrecht für den stillen Gesellschafter bestehen, zum Einlöse-Zeitpunkt die Einlage teilweise zurückzuerlangen oder das Risiko bzw. Chance in der Zukunft zu erzielen oder…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 2/2

…hinterlegten Wertpapierdepots. Die Bankgarantien wurden im Zuge der Einbringung retourniert. Die 80 stillen Gesellschafter erhielten somit an Stelle des garantierten Betrages von 60% jeweils nur 50,8 der Einlage zurück, offensichtlich auf Grund der zeitlich früheren Inanspruchnahme und damit verbundenen Abzinsung des garantierten Betrages. Die…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 1/2

…letzter Absatz). Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2005 bis 2009 der GH war zu Beginn der Prüfung ersichtlich, dass jährlich ein "Verlustanteil stiller Gesellschafter" über Ertrag ausgebucht wurde; wie diese Buchung zustande kam war unklar. Über schriftliche Aufforderung im Rahmen der Außenprüfung (Mai…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 2/2

…bei berechtigter vorzeitiger außerordentlicher Kündigung durch den Geschäftsherrn von 3-Monats-Euribor plus 100 Basispunkte und bei berechtigter vorzeitiger Kündigung durch den stillen Gesellschafter von 18% vorgesehen. Damit fehlt es aber beiden Beteiligungen – wie das Finanzamt im Beiblatt zu den Vorlageberichten zutreffend aufgezeigt hat – an…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

BFG RV/2100203/2013Steuerliche Anerkennung einer überproportionalen Verlustzuweisung (hier: 190% der Einlage) an atypisch stille Gesellschafter im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2015Teil 1/2

…worden, dass allfällige Verluste im Zeitraum von 1. April 2006 bis 31. Dezember 2006 bis zu 190% der Einlage vorrangig dem neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter zugewiesen werden würden. Nach dem 31. Dezember 2006 entstehende Gewinne und Verluste seien den Mitunternehmern entsprechend der Beteiligungsquote zuzurechnen…

BFG RV/2100203/2013Steuerliche Anerkennung einer überproportionalen Verlustzuweisung (hier: 190% der Einlage) an atypisch stille Gesellschafter im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2015Teil 2/2

…August 2007 (gemeint wohl: 28. September 2007) dem Finanzamt mitgeteilt, dass sich die Y GmbH mit einer weiteren Tranche als atypisch stille Gesellschafterin treuhändig je zur Hälfte für Bf. und für Q an der X GmbH unter Inanspruchnahme des Art. IV UmgrStG rückwirkend zum 31…

BFG RV/2101822/20141. Alineare Verlustzuweisung an atypisch stille Gesellschafter (hier: nicht anerkannt) 2. Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 3. Vorliegen von Nichtbescheiden, da die Erledigungen nicht an sämtliche Mitunternehmer gerichtet sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2019

…Geschäftsherrin (H-AG). Die H-AG wurde im April 2010 in eine GmbH umgewandelt. (4) Im Jahr 2011 fand bei der – mittlerweile nicht mehr existenten – atypisch stillen Gesellschaft eine Außenprüfung statt. In seinem Bericht vom 30.9.2011 stellte der Prüfer unter Tz 1 ua…

UFSL RV/1039-L/10Honorarzahlungen an den Geschäftsführer einer GmbH, welche als Kredit getarnt werden, um die stille Gesellschafterin über die tatsächliche Höhe der Geschäftsführervergütung im Dunkeln zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…durchgeführt werden soll, aber es wurden diesbezüglich keine Unterlagen vorgelegt, die belegen würden, dass genau jene Verbindlichkeit an den stillen Gesellschafter umgeschuldet werden soll. Es existieren noch andere Darlehen bei der G-BankH. Der steuerliche Vertreter weist in der Vorhaltsbeantwortung zwar auch hin, dass im…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…

UFSK RV/0418-K/02Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verzicht des stillen Gesellschafters auf alle Ansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…Bw. habe seinen Betrieb "Museum G" am 31. Dezember 2000 aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe auch die stille Gesellschaft geendet. Die Stadtgemeinde G habe in einem Schreiben vom 14. März 2002 erklärt, weder die Einlage von S 2,000.000.- noch etwaige Zinsen vom Bw…

UFSW RV/0160-W/03Einbeziehung der atypisch stillen Einlage und auch des unverzinslichen Gesellschafterdarlehens als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…Beteiligungsanbotes 79/80 genannten Zeichner ("Treugeber") und der I-GmbH ("Treuhänderin"), das Anbot zum Abschluss eines Treuhandvertrages der Beteiligung 79/80 - Bw. atypisch stille Gesellschaft (die Formulare "Zeichnungsschein"), sowie in die Bemessungsakten betreffend Darlehensvereinbarungen (Beteiligung 79 und Beteiligung 80).   Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: &nbsp…