…übergeht. Auf Grund dieser klaren Bestimmung kann dem Berufungsbegehren in diesem Punkt nicht gefolgt werden, weil eine treuhändige Beteiligung rechtlich zwar zulässig ist, allerdings keine Beteiligung als stiller Gesellschafter begründet. Einer Prüfung dahingehend, ob - im Sinne des in der Berufung zitierten VwGH-Erkenntnisses - eine Verzinsung…
…zu der Überzeugung, dass der "Auftrag" zur Erstellung der Studie lediglich in der Absicht erteilt wurde, eine Aufwandsposition und somit eine Verlustzuweisung an die echten stillen Gesellschafter sowie einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu erlangen. Die Prüferin ging daher vom Vorliegen eines Scheingeschäftes aus. Die auf dieses…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G1, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Vertrag vom 7./12. November 1991 als atypisch stille Gesellschaft zwischen der J.P.GmbH und der X-Treuhand, gegründet. Die J.P.GmbH wird nach Umwandlung gem. §§ 245…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…erwogen: Die Firma B. HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet…
…1999 bis 30.6.1999) ermöglicht worden. Die Einlösespanne würde somit letztlich vom wirtschaftlichen Verhältnis des Geschäftsherrn abhängen, und lediglich ein Wahlrecht für den stillen Gesellschafter bestehen, zum Einlöse-Zeitpunkt die Einlage teilweise zurückzuerlangen oder das Risiko bzw. Chance in der Zukunft zu erzielen oder…
…hinterlegten Wertpapierdepots. Die Bankgarantien wurden im Zuge der Einbringung retourniert. Die 80 stillen Gesellschafter erhielten somit an Stelle des garantierten Betrages von 60% jeweils nur 50,8 der Einlage zurück, offensichtlich auf Grund der zeitlich früheren Inanspruchnahme und damit verbundenen Abzinsung des garantierten Betrages. Die…
…verwiesen. Es ist strittig, ob die Kommanditisten der Berufungswerberin (Bw) als echte stille Gesellschafter angesehen werden können und ob die Bw im ursächlichen Zusammenhang mit einem erklärten Gewinn des Jahres 2000 und daraus resultierenden Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 an die Kommanditisten, die bereits im Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG) sowie der in der Beilage angeführten (ehemaligen) Mitgesellschafter, welche vormals gegenüber der Abgabenbehörde gemeinsam als atypisch stille Gesellschaft unter der Bezeichnung "E AG und Mitgesellschafter" aufgetreten sind, in G…
…die: M. GmbH und Mitgesellschafter R.-gasse 48 nnnn Wien Die angefochtene Erledigung benennt ihren Adressaten durch die Bezeichnung der Geschäftsherrin der stillen Gesellschaften mit den einzelnen stillen Gesellschaftern und knüpft an die Bezeichnung der Geschäftsherrin den Zusatz "und Mitgesellschafter" an. Solcherart hat das Finanzamt…
…gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 und 2003 ergingen zu einem Zeitpunkt, in dem die atypisch stille Gesellschaft nicht mehr bestanden hat. Die genannten Bescheide richteten sich an eine nicht mehr existente Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese konnten daher keine Rechtswirkung entfalten (vgl. z.B…
…über die Berufung des A, 0000-Wien,A-Gasse 7, als steuerlicher Vertreter der ehemaligen "A-GmbH. & Mitges.", an der der steuerliche Vertreter als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt gewesen war, vom 14. September 1999 gegen den "Bescheid" des Finanzamtes für den 4., 5. und 10…
…durchgeführt werden soll, aber es wurden diesbezüglich keine Unterlagen vorgelegt, die belegen würden, dass genau jene Verbindlichkeit an den stillen Gesellschafter umgeschuldet werden soll. Es existieren noch andere Darlehen bei der G-BankH. Der steuerliche Vertreter weist in der Vorhaltsbeantwortung zwar auch hin, dass im…
…Finanzierung des neuen Betriebsstandortes habe aufgenommen werden müssen (Bankkredit in Höhe von S 550.000,00 zur Begleichung des Baukostenzuschusses am 25. Mai 1998). Die stille Gesellschaft werde daher vom Prüfer steuerlich nicht anerkannt, die als Betriebsausgabe geltend gemachte Gewinnauszahlung werde vom Prüfer steuerneutral gestellt…
…sie diese Ersparnisse dann nicht in das Unternehmen einbezahlt hat, wenn sie dadurch Anspruch auf 40% des ordnungsgemäß ermittelten Jahreserfolges erworben und damit einen Vertrag für eine stille Gesellschaft - wie unter Familienfremden üblich - abgeschlossen hätte. Des Weiteren hält der unabhängige Finanzsenat die seitens des Finanzamtsvertreters…