…begehrte Anerkennung von Reisekosten anlässlich militärischer Übungen nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht gewährt werden kann, weil eben diese Reisekosten in einem angeblich unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Bezugsteilen nach § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 stehen (Bezüge nach dem II…
…dass aufgrund mehrerer Lohnzettel ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei, steuerfreie Bezugsteile eine Hochrechnung auslöse und die Aufwendung für außergewöhnliche Belastungen den Selbstbehalt nicht übersteige. Mit Vorlageantrag vom 16.7.2012 beantragte der Bw die Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen…
…Abs 3 FLAG 1967 nicht übersteigt (vgl in diesem Sinne auch UFS 6.11.2006, RV/0516-I/06). Steuerfreie Bezugsteile, solche die nicht der Tarifbesteuerung unterliegen und Sozialleistungen haben, auch wenn durch diese die für die Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Mittel (weit…
…90/14/0053). Ist das Dienstverhältnis bereits beendet, kann eine Nachzahlung allenfalls unter dem Titel der Vergleichszahlung begünstigt sein (VwGH 5. 11. 86; 85/13/14). Gelangen steuerfreie Bezugsteile (z. B. gem. § 68) zur Nachzahlung, sind diese ebenfalls mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Für sonstige…
…Bezüge hochzurechnen sind. Bezweckt wird mit dieser besonderen Berechnung, dass die unterschiedliche Steuerbelastung zwischen Steuerpflichtigen mit steuerfreien Transferzahlungen und Steuerpflichtigen, die Einkünfte in derselben Höhe, jedoch ohne steuerfreie Bezugsteile beziehen, wenigstens teilweise ausgeglichen wird. Die Hochrechnung hat nur für den Zeitraum zu erfolgen, in dem…
…74 (60% des geltend gemachten Betrages) anerkannt. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass die für die Auslandstätigkeit bezogenen steuerfreien Bezugsteile höher seien als die damit im Zusammenhang stehenden geltend gemachten Aufwendungen (z.B. Kosten der Wohnung, Familienheimfahrten) und daher keine als Werbungskosten anzuerkennenden…
…2002: 26.308,80 € und 2003: 35.944,20 €) gemäß den Bestimmungen des § 21 GehG 1956 von seinem Dienstgeber gewährt worden war und diese Bezugsteile nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfrei an den Bw. zur Auszahlung gelangten. Der Normzweck des …
… Das FA veranlagte den BW aufgrund der vorgelegten Unterlagen zur Einkommensteuer. Dabei wurden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als sonstige Bezüge nach § 67 EStG steuerfrei gestellt bzw. mit festen Steuersätzen versteuert. Die auf diese Bezüge entfallende Sozialversicherung wurde von diesen sonstigen Bezügen abgezogen. Die Einkünfte aus…
…für das Jahr 2004 erklärten Auslandseinkünften ausgegangen wurde. Für die im angefochtenen Bescheid steuerfrei nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zum Ansatz gekommenen Bezugsteile sah die Erstbehörde im insoweit zugrunde gelegten Sachverhalt damit auch die Anspruchsvoraussetzungen dieser Steuerbefreiungsnorm als insgesamt erfüllt an, bzw…
…diesem Staat kein österreichisches DBA besteht, und daher die auf diesen Tätigkeitsstaat des Berufungswerbers entfallenden Bezugsteile des Streitjahres uneingeschränkt in die österreichische Besteuerungshoheit gefallen sind. Arbeitnehmerentsendungen können unterschiedlichste Rechtsgrundlagen mit jeweils unterschiedlichen Auswirkungen auf das bestehende Dienstverhältnis zugrunde liegen, worauf im Folgenden zur Beachtung bei…
…1988 qualifizierten Bezugsteile aufgrund § 3 Abs. 3 EStG 1988 zu berücksichtigen. Der Ansatz solcher Bezugsteile bei der Progressionsermittlung hätte grundsätzlich nach innerstaatlichem Steuerrecht zu erfolgen (VwGH v. 06.03.1984, 83/14/0107). Bei Einbeziehung von gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG steuerfreien Einkunftsteilen…
…Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 fallen. Da die von Ihnen beantragten Fahrtkosten in Höhe von S 8.588,20 und die Verpflegungsmehraufwendungen/Tagesgelder in Höhe von S 720,-- in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Bezugsteilen nach § 3 leg.cit. als Milizoffizier stehen…
…Auszahlungszeitpunktes beruhen würden, wären steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 und würden ihre Steuerfreiheit behalten, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei wären und eindeutig erkennbar sei, in welchem Ausmaß…
…3 Rz 122), das steuerfreie Arbeitslosengeld entfaltet diesbezüglich keine progressionsmindernde Wirkung. Ganzjährig bezogene Einkünfte fiktiv um die in der Zeit der Arbeitslosigkeit bezogenen Teile zu kürzen und dann die restlichen, außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem…
…Einkommen versteuert. Aus der Umrechnung sind nur neben dem Arbeitslosengeld bezogene geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auszuscheiden. Die Einkünfte von der BUAK sind anteilige Bezugsteile und somit nicht aus der Umrechnungsbasis auszuscheiden (siehe Lohnsteuerrichtlinien Rz 114). Der Berufung war somit teilweise stattzugeben. Im vom Bw…
…Für diese begehrte er die begünstigte Besteuerung. Darüber hinaus machte er steuerfreie Kinderzulagen geltend. In einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt hinsichtlich Pikettdienstentschädigungen aus: Bei ständiger anteiliger Auszahlung solcher Entschädigungen mit dem laufenden Arbeitslohn, wären sie zusammen mit dem laufenden Lohn gemäß Tarif zu…
…müsse der errechnete Durchschnittssteuersatz entsprechend niedriger sein. Er habe folgende Bezugsteile bereits im ersten Halbjahr 2008 erhalten: Universität Klagenfurt: 616,56 € (von 770,70 €), Technische Universität Wien: 300,00 € (von 450,00 €), M Pensionskasse AG: 5.491,25 € (von 16…
…alleine aus diesem Grunde schon rechtswidrig ergangen, da er für den Abgabenpflichtigen nicht nachvollziehbar ist. 2. Steuerfreie SEG-Zulagen Der Abgabenpflichtige erhielt von seinem Arbeitgeber 12mal jährlich SEG-Zulagen in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Abgabenbehörde zieht daraus den Schluss, dass es sich bei den SEG…
…303,- gemäß § 26 EStG zur Gänze steuerfrei gelassen. Wenn die Bw. vermeint, dass bestimmte (besondere) Bezugsteile zu hoch besteuert worden seien, so ist darauf zu verweisen, dass gerade das steuerfreie Fünftel eine pauschale Berücksichtigung für steuerfreie Zulagen und Zuschläge oder sonstige, allenfalls steuerbegünstigte Bezüge sowie…
…mit steuerpflichtigen Bezügen von 0 (Null) erstellt worden sei und es zu keiner steuerlichen Auswirkung komme. Die Daten des Lohnzettels wurden angeführt (Bruttobezüge KZ 210 € 5.314,46 sonstige steuerfreie Bezüge KZ 243 € 5.314,46). Von der Bw. wurde ein Vorlageantrag eingebracht…