…jederzeit wechseln könne und es ihm somit nicht möglich sei, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen, ist zu sagen, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte bzw. bei häufiger Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitstellen gegebenenfalls von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gesprochen werden…
…zwei Jahre hinausragender Zeitraum berücksichtigt werden. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle (Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter) ist die Verlegung des Wohnsitzes grundsätzlich nicht zumutbar (VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Eine bloß abstrakte Möglichkeit der Abberufung des Dienstnehmers vom jeweiligen Arbeitsort reicht dabei allerdings nicht…
…unter Berücksichtigung eines sechsmonatigen Zeitraumes und damit im Jänner 1992 war es dem Berufungswerber zumutbar seinen Wohnsitz von Z an seinen ständigen Beschäftigungsort G zu verlegen, da der Berufungswerber sowohl im Jänner 1988 als auch im Jänner 1992 ledig und allein stehend war, nur nicht…
…während der Auslandsentsendung waren laut der Zusatzvereinbarung mehrere arbeitsbedingte Aufenthalte in P notwendig. Im gegenständlichen Fall ist daher nicht von einem ständigen Wechsel der Arbeitsstelle, welcher die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar machen würde, auszugehen. Die Gruppe hat laut Angaben des Bw während seines mit der…
…in der Direktion A. gibt, für die wahrscheinlichste und glaubhafteste Aussage. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu allerdings nicht aus (vgl. VwGH 17. 2. 1999, 95/14/0059). Auch der bloße…
…errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist;…
…Lediglich dann, wenn es zu einem kurzfristigen und häufigen Wechsel der Arbeitsstellen kommt, kann eine Dienstreise vorliegen (VwGH 14.10.1980, 2759/80). Wird der Arbeitnehmer überwiegend im Werkverkehr befördert, steht keine Pendlerpauschale zu, sehr wohl aber der Verkehrsabsetzbetrag. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Was die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung von der Arbeitsstelle betrifft, führen Hofstätter/Reichl Einkommensteuer…
…könnte. Eine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung" (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBI. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) enthält das FLAG nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder…
…an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu aber…
…auf einer ausländischen Arbeitsstelle wieder aufgenommen, und die ununterbrochene Tätigkeit im Ausland zuvor bereits länger als einen Monat gedauert habe. Bei Zutreffen dieser Voraussetzungen sei es nach weiteren Ausführungen in den LStR 2002 unerheblich, wo die Urlaubstage verbracht würden. Rz 67 der LStR 2002 beschäftige…
…hervorgeht, ist darunter der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens zu verstehen. In der Regel wird der Dienstort mit dem Betriebsort (einer Betriebsstätte) des Arbeitgebers zusammenfallen. Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort nicht dienstlich tätig, weil seine tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes liegt…
…ist (dies wurde von der Bw. jedoch auch nicht behauptet), um einem nicht nahestehenden Angehörigen dazu zu bringen, bzw. ihm überhaupt (in existenzieller Hinsicht) zu ermöglichen, abzuwarten, ob die KG ihn wieder einstellen werde (allenfalls auf unbestimmte Zeit) und sich keine neue Arbeitsstelle zu suchen.…
…Darzulegen sei weiters, warum es der Bw. aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht möglich gewesen sei, von ihrem damaligen Wohnsitz in X, mittels Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. einer Kombination derselben mit Fußweg und Individualverkehr in einer zumutbaren Zeit zu ihrer Arbeitsstelle zu gelangen. Am 29. April 2011…
…dass je nach Lage der Baustelle die Entfernung 95 - 100 km betragen habe. Abhängig vom Straßenzustand und den Witterungsverhältnissen fahre er zeitweise die Strecke über Kirchschlag id BW (da in Niederösterreich die Straßen im Winter besser geräumt seien) und nehme die Auffahrt Wechsel zur Südautobahn…
…Wohnung R.Gasse zu wechseln, sodass ich diese Wohnung ab Mitte 2003 zum neuen Familienwohnsitz machte, wo ich die Betreuung meiner Mutter durch mich, bzw. die dortigen Nachbarn, auch in Zukunft gesichert sah. Dies bedeutet, dass ich entgegen der Annahme des Finanzamtes im Vorlagebericht vom…
…Einkommensteuerakt hervorgeht, ist der Berufungswerber seit Juni 2002 bei einem neuen Dienstgeber in G tätig. Weder aus dem Steuerakt noch aus dem Vorbringen des Berufungswerbers geht hervor, dass die neue Tätigkeit in G befristet wäre oder mit einem ständigen Wechsel der Arbeitsstätte verbunden wäre. Im…
…Beendigung des Studiums eine Arbeitsstelle zu finden und selbsterhaltungsfähig zu werden. Nur aus diesen wirtschaftlichen Gründen und den schlechten Gesundheitszustand bzw. des Ablebens meines Mannes, bestand für meinen Sohn a die Notwendigkeit das Studium der Sportwissenschaften, das ihm gefiel, aufzugeben und die Studienrichtung zu wechseln." …
…Finanzamtes vom 6.9.2007). Auch das Bundesministerium für Finanzen sieht in seiner in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 veröffentlichten Rechtsansicht einen unterjährigen Wechsel des Mittelpunktes der Lebensinteressen für möglich an (siehe RZ 7597 und das dort zierte Beispiel). Dass die Berufungswerberin auch nach dem September 2005…
…der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0083). Eine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa dann gegeben, wenn keine die Begründung eines Familienwohnsitzes rechtfertigende dauernde Arbeitstelle…