…jederzeit wechseln könne und es ihm somit nicht möglich sei, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen, ist zu sagen, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte bzw. bei häufiger Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitstellen gegebenenfalls von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gesprochen werden…
…hatte. In den beiden nunmehr in Anfechtung stehenden Steuerbescheiden versagte das Finanzamt dem Begehren auf steuerliche Berücksichtigung von Kosten der doppelten Haushaltsführung die Anerkennung. Dies mit der Begründung, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes nur dann unzumutbar sei, wenn ein ständiger Wechsel der Arbeitsstelle erfolgen würde…
…zwei Jahre hinausragender Zeitraum berücksichtigt werden. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle (Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter) ist die Verlegung des Wohnsitzes grundsätzlich nicht zumutbar (VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Eine bloß abstrakte Möglichkeit der Abberufung des Dienstnehmers vom jeweiligen Arbeitsort reicht dabei allerdings nicht…
…unter Berücksichtigung eines sechsmonatigen Zeitraumes und damit im Jänner 1992 war es dem Berufungswerber zumutbar seinen Wohnsitz von Z an seinen ständigen Beschäftigungsort G zu verlegen, da der Berufungswerber sowohl im Jänner 1988 als auch im Jänner 1992 ledig und allein stehend war, nur nicht…
…in der Beschwerdevorentscheidung wäre ein Arbeitsplatzwechsel für den Bf. nicht mit finanziellen Problemen verbunden gewesen. Der Bf. verfüge nicht nur über hohe Ersparnisse; bei einem Wechsel der Arbeitsstelle nach Österreich oder in den grenznahen Raum wären auch die Kosten für die Haushaltsführung in der Schweiz…
…während der Auslandsentsendung waren laut der Zusatzvereinbarung mehrere arbeitsbedingte Aufenthalte in P notwendig. Im gegenständlichen Fall ist daher nicht von einem ständigen Wechsel der Arbeitsstelle, welcher die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar machen würde, auszugehen. Die Gruppe hat laut Angaben des Bw während seines mit der…
…in der Direktion A. gibt, für die wahrscheinlichste und glaubhafteste Aussage. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu allerdings nicht aus (vgl. VwGH 17. 2. 1999, 95/14/0059). Auch der bloße…
…errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist;…
…den Beschäftigungsort unzumutbar bei ständig wechselnden Arbeitsstätten sowie wenn von vorhinein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit 4 bis 5 Jahren befristet ist. Bei dem Beruf eines Beleuchtungstechnikers liege es in der Natur der Sache, dass die wechselnden Arbeitsstellen weiter entfernt vom…
…wenn der zweite Wohnsitz beruflich bedingt ist. Dies ist unter anderem dann gegeben, wenn wichtige Gründe vorliegen, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen lassen. Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Verwaltungspraxis ist die Verlegung des Familienwohnsitzes bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle…
…Lediglich dann, wenn es zu einem kurzfristigen und häufigen Wechsel der Arbeitsstellen kommt, kann eine Dienstreise vorliegen (VwGH 14.10.1980, 2759/80). Wird der Arbeitnehmer überwiegend im Werkverkehr befördert, steht keine Pendlerpauschale zu, sehr wohl aber der Verkehrsabsetzbetrag. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist…
…heißt an keinem Einsatzort länger als durchgehend fünf Tage) und häufigen Wechsel der Arbeitsstellen wird an diesen Orten keine Arbeitsstätte begründet. Rz 10297: § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Verpflegungsmehraufwand durch Nichtinanspruchnahme der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Verpflegungsmöglichkeiten (Rz 286 und Rz 297…
…die Schule wechseln müssen (von Rudolf-Steiner Schule (Waldorfschule) in eine NMS (Regelschule). Die Betreuung erfolgt über den Kinderpsychiater Dr F. und den Kinderfacharzt Dr W.. Auszug aus dem Gutachten von 2019-10-11: In einem Vorgutachten 07/2019 konnte kein Grad der Behinderung ermittelt…
…steht. Eine unvertretbar langwierige Phase der Arbeitssuche bildet die Auflistung der Bf nicht ab. Der bereits nach zwei Monaten erfolgte Wechsel von der ersten Arbeitsstelle beim Dienstgeber-1 zum Arbeitsgeber in Dienstort deutet auf das angeführte Streben der Bf nach einer besser dotierten Arbeitsstelle hin…
…den Beschäftigungsort unzumutbar bei ständig wechselnden Arbeitsstätten sowie wenn von vorhinein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit 4 bis 5 Jahren befristet ist. Bei dem Beruf eines Beleuchtungstechnikers liege es in der Natur der Sache, dass die wechselnden Arbeitsstellen weiter entfernt vom…
…Arbeitsstelle jenen gegenüber zu stellen, die ausnahmsweise und unregelmäßig außerhalb dieses Bereiches zu leisten sind. Werde jedoch ein Arbeitnehmer an der regelmäßigen Arbeitsstelle nicht (mehr) tätig, sondern an einem anderen Ort, so begründe er am (anderen) Ort, wo er tatsächlich tätig werde, eine neue ständige…
…Da ihr Berufswunsch ausschließlich Volksschullehrer ist, hat sie sich auch für kein anderes Studium angemeldet. Sofort nach der Absage hat Vorname sehr intensiv nach einer Arbeitsstelle gesucht und diese ab 24. Oktober 2012 im Hotel A in XY gefunden. Da wir ab Matura bis zum…
…! Aussage von einem ständig unter Erwachsenenvertretung (SW Mutter, Vater, Mutter und später ich) stehenden Menschen sind nicht relevant und haben keine Aussagekraft - das Finanzamt stützt sich in der Begründung aber auf diese Aussage von Herrn ***2***. Im Sachverständigengutachten ist ebenso angeführt, dass er seit Geburt…
…einer doppelten Haushaltsführung läge nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zumutbar sei, wobei eine solche Unzumutbarkeit die unterschiedlichsten Ursachen haben könne. Die Unzumutbarkeit sei aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Was die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung von der Arbeitsstelle betrifft, führen Hofstätter/Reichl Einkommensteuer…