…wenn dadurch nicht die spätere Einbringlichkeit der Abgabenschuld gefährdet ist. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 7 Abs.1 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs.2 sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des…
…Antrag auf Hemmung der Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO, da er weiterhin die ursprünglich gewährten Raten von € 200,00 monatlich leiste und die spätere Einbringlichkeit nicht gefährdet sei, in eventu auf Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 Abs. 1 BAO wegen vorübergehender Aussichtslosigkeit von…
…Februar 1999 fixiert. Die Fälligkeit des dann aushaftenden Betrages war mit diesem Tag gegeben, ohne dass eine Aufkündigung des Kreditvertrages erforderlich war. Im Rahmen der Besprechungen der AG. mit der Berufungswerberin ersuchte das Vorstandsmitglied, der spätere Abwickler bzw. Liquidator, Herr L. die Berufungswerberin, den offenen…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise…
…vorsätzlich außer Stande setzen würden, diese zu entrichten (§ 27 Abs. 9 UStG). Die Einbringlichkeit wäre gefährdet, weil das rechnungsausstellende Unternehmen A-KEG bereits insolvent geworden wäre. Nach den Feststellungen der Steuerfahndung wären bezüglich der A-KEG die entsprechenden Umsatzsteuern zwar gemeldet, jedoch nicht abgeführt worden…
…das Finanzamt vor, dass die Einbringung der Abgaben auf Grund des im Vorfeld aufgezeigten Verdachtes der Abgabenhinterziehung gefährdet wäre. Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben wäre desweiteren anzunehmen, da aus den im gegenständlichen Fall der im Vorfeld geschilderten Umstände geschlossen werden müsse, dass nur bei…
…der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgabe/der Abgaben ist zu befürchten, weil aufgrund der Höhe des derzeitig zu erwartenden Abgabenbetrages." Mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2006 wurde gegen den Sicherstellungsauftrag vom 18. September 2006 durch den…
…sehe sich deshalb gezwungen, die Vorwürfe aus dem Gedächtnis zu beantworten und behalte sich daher vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Argumente bzw. detailliertere Erläuterungen nachzureichen. Inhaltliches zu a) Die hier behaupteten Zahlungen hätte es nie gegeben. Für die Höhe des Betrages wäre offenbar gemeinsam…
…oder späteren Eintritts aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der…
…TE 1020 und 510 vertrieben und gewartet. Zu seinen Hauptkunden hätten die N und M-Lokale gehört. Sein Ansprechpartner sei anfangs Herr Y und später auch Herr W gewesen. Anfangs habe er in Graz auch mit Herrn S Kontakt gehabt. Von Herrn O wisse er…
…dem Primärschuldner gegenüber zu setzen. Überdies sei dem FA vorzuwerfen, dass es durch die verspätete Vorschreibung und das lange Zuwarten eine Mitschuld an der wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit beim Erstschuldner träfe. Sohin werde beantragt, den bekämpften Haftungsbescheid aufzuheben und ersucht, für den Fall einer Abweisung…
…Auskunft der dort wohnhaften Frau G.K. an dieser Adresse kein Unternehmen C-GmbH befinden würde, sondern diese lediglich diese Anschrift als Postadresse nutzen würde. Die Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringlichkeit wäre gegeben, weil der dringende Verdacht bestehen würde, dass es sich bei den vorliegenden…
…nur bei den in Chile erzielten Einkünften abgezogen werden. Reiseaufwand 1996: Die erste Chile-Reise wurde am 31. Jänner 1996 verbucht (Flugticket San Diego de Chile), alle weiteren Reisen haben später stattgefunden. Daraus ist unmittelbar ersichtlich, dass ein Zusammenhang mit irgendwelchen Projekterlösen von der Fa…
…Bilanzstichtag eingetretene und nicht vorhersehbare Änderungen in den Wertverhältnissen können bei der Bewertung zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse (so genannte "werterhellende" Umstände). Als werterhellende Umstände sind jedoch nur Tatsachen zu berücksichtigen…
…Betriebes an. Der Sanierungserfolg könne dagegen oft erst nach Jahren beurteilt werden, wenn der Betrieb wieder über positives Eigenkapital verfüge. Zu den Ursachen für die spätere Insolvenz verwies der Vertreter des Bw. auf das im SV-Gutachten dargestellte Einsparungspotential von 9,5 Millionen Schilling, welches…
…knüpfen, liege somit jedenfalls vor und sei die Bw als eine potentiell Haftende der geschuldeten Abgabe anzusehen. Hinsichtlich der Gründe für eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit hat das Zollamt ausgeführt, dass die zur Vorschreibung kommenden Abgabenbeträge die Leistungsfähigkeit der Bw bei weitem übersteigen würden…
…sowohl für eine Firma, an welcher der Berufungswerber beteiligt gewesen sei, als auch für dessen Privatdarlehen würden Wertpapierdepots lautend auf liechtensteinische Firmen als Pfand hinterlegt. Für die Gefährdung der Einbringlichkeit im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO sei die mit dem Verhalten verbundene…
…zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bereicherung, das sei der Zahlungseingang des versprochenen Schenkungsbetrages, vorzuschreiben. Die Einbringlichkeit des Schenkungsversprechens sei äußerst ungewiss. Eine Bereicherung im Sinne des Schenkungsvertrages liege daher nicht vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG unterliegen Schenkungen unter…