…beachten ist, dass in vielen Bewilligungen gerade wegen der grundsätzlich komplexen Rechtslage den beantragenden Unternehmen ausführlich die Rechte und Pflichten vorgestellt werden, welche wiederum ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen und den Mitarbeitern kundzutun sind; ansonsten liegt zumindest sorgloses Verhalten vor (vgl. Witte, Zollkodex, Rz 37…
…beachten ist, dass in vielen Bewilligungen gerade wegen der grundsätzlich komplexen Rechtslage den beantragenden Unternehmen ausführlich die Rechte und Pflichten vorgestellt werden, welche wiederum ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen und den Mitarbeitern kundzutun sind; ansonsten liegt zumindest sorgloses Verhalten vor (vgl. Witte, Zollkodex, Rz.37…
…beachten ist, dass in vielen Bewilligungen gerade wegen der grundsätzlich komplexen Rechtslage den beantragenden Unternehmen ausführlich die Rechte und Pflichten vorgestellt werden, welche wiederum ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen und den Mitarbeitern kundzutun sind; ansonsten liegt zumindest sorgloses Verhalten vor (vgl. Witte, Zollkodex, Rz.37…
…des Versehens handelt. Wurde ein fristgebundener Antrag im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung eingebracht, so liegt darin- bei Verlust der Sendung auf dem Postweg- nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließt, zumal keine allgemeine Verpflichtung besteht…
…ohne Aufforderung oder Mahnung durch das Finanzamt erfolgt. Wie schon in der Vergangenheit sei die Gesellschaft an einer reibungslosen Abwicklung der Steuerangelegenheit bemüht. Aus diesem Grund könne der Gesellschaft in diesem Fall kein auffallend sorgloses Verhalten unterstellt werden, da sie erstens die Steuererklärungen rechtzeitig der…
…St. Margarethen DA Freilager eröffneten Versandverfahren entzogen hat. Auf der Basis der vom EuGH aufgestellten Kriterien ist die Unterlassung der Gestellung der Bf bzw. ihr durch ihr zurechenbares sorgloses Verhalten als auffallende Sorgfaltspflichtverletzung anzulasten. Die Verfehlung hätte nach den Umständen dieses Einzelfalles nicht passieren dürfen…
…Monate verteile, so ergeben sich pro Monat rund € 462.-womit die Grenze für den Säumniszuschlag nicht erreicht werde. Daher liege aufgrund der Umstände kein auffallend sorgloses Verhalten und damit kein grobes Verschulden vor. Weiters sei der Bescheid automatisch ausgefertigt und trage keine Unterschrift. Damit…
…aufgrund einer BP ja schon auf eine andere Steuernummer abgeführt, damit sei (auch) für die Finanzbehörde kein finanzieller Schaden entstanden. Daher liege aufgrund der Umstände kein auffallend sorgloses Verhalten und damit auch kein grobes Verschulden der Bw vor. Die bisherigen Anträge wurden aufrechterhalten. Mit Schriftsatz…
…sorgfältige Person handle und die Zahlungssäumnis eine Ausnahme darstelle. Er wäre auch in den letzten zwölf Monaten allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und verlässlich nachgekommen. Daher liege auf Grund der dargestellten Umstände kein auffallend sorgloses Verhalten und damit kein grobes Verschulden des Bw. vor. Abschließend wurde moniert…
…worden und es sei zu einer Nachverrechnung seitens der X gekommen. Daher liege kein auffallend sorgloses Verhalten der BW und somit kein grobes Verschulden vor. Zudem sei der Bescheid automatisch und ohne Unterschrift ausgefertigt worden. Damit liege nach der Rechtssprechung des UFS kein Bescheid vor…
…Dabei habe sich die GmbH über aushaftende Abgabenverbindlichkeiten nicht ausreichend informiert. Die Unkenntnis dieser Abgabenverbindlichkeiten sei daher auf ein sorgloses Verhalten der GmbH bzw. deren Vertreters zurückzuführen. In der Berufung gegen den Bescheid führte die Bw. aus, sie habe mit Kaufvertrag vom 18.2.2004…
…Die um einen Tag verspätete Einbringung (16. Feber 2006/ Donnerstag/nächster turnusmäßiger Abgabetag der Kanzlei) stelle daher kein auffallend sorgloses Verhalten und damit kein grobes Verschulden dar. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der steuerliche Vertreter seine Amtspost regelmäßig persönlich bei der Abgabenbehörde an einem…
…ob Termine z.B. Berufungsfristen wahrzunehmen waren. Da es sich hierbei um ein auffallend sorgloses Verhalten handle, liege keine leichte Fahrlässigkeit bei der Fristversäumnis vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw mit Schriftsatz vom 24. November 2003 das Rechtsmittel…
…des Betriebes übernommen wurden. Der Berufungswerber hätte sich nicht ausreichend über die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Veräußerin informiert, sodass eine allfällige Unkenntnis der Abgabenschuldigkeiten auf ein sorgloses Verhalten des Berufungswerbers beruht. Die Betriebsvorgängerin sei gegenüber dem Finanzamt die angeführten Abgaben schuldig geblieben. Bisherige Einbringungsmaßnahmen seien wenig…
…keine direkte Kontrolle mehr), sondern der Buchhaltungskraft die Wahrnehmung abgabenrechtlicher Zahlungstermine alleine ohne jede Überprüfung zu überlassen, ist als auffallend sorgloses Verhalten zu qualifizieren (VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Darüber hinaus unterließ der Geschäftsführer der Bw es offenbar auch, in die Buchungsmitteilungen Einsicht…
…Dem Einwand des Bf., den in deutscher Sprache zugestellten Abgabenbescheid nicht als solchen realisiert zu haben, begegnete das Zollamt mit dem Vorwurf eines auffallend sorglosen Verhaltens, da der Bf. gerade wegen seiner Erkrankung und der damit einhergehenden eingeschränkten Bewegungsmöglichkeit die entsprechenden Vorkehrungen wie z.B…
…hätte Vorsorge treffen müssen, dass die rechtzeitige Abgabenentrichtung trotz Auslandsaufenthaltes gesichert ist. Die Unterlassung dieser Maßnahme stellt ein auffallend sorgloses Verhalten des Berufungswerbers dar. Gerade im Falle eines Auslandsaufenthaltes ist der Mitnahme von benötigten Unterlagen und Dokumenten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Durch den Hinweis auf…
…abzuhalten. Dies ist nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz geboten. Ein langjähriger erfahrener Speditionsangestellter kann nicht derart sorglos die Zollvorschriften außer Acht lassen. Es bedarf daher einer Verwarnung, ein weiteres sorgloses Verhalten in Zukunft zu verhindern. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 5…
…folgt: In der Begründung für die Abweisung des eingebrachten Antrages auf Wiederaufnahme sei angeführt worden, dass der vertretenden Kanzlei betreffend Fristwahrung auffallend sorgloses Verhalten vorzuwerfen sei (Ein Wiedereinsetzungswerber handle auffallend sorglos, wenn er die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und…
…eines Schriftstücks entdeckt wurde, legt ein zufälliges Entdecken der Säumnis nahe. Wird einem Arbeitnehmer die Wahrnehmung abgabenrechtlicher Zahlungstermine alleine ohne jede Überprüfung überlassen, ist dies als auffallend sorgloses Verhalten zu qualifizieren (VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Auffällig war darüber hinaus, dass der Bw…