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UFSK RV/0539-K/06Kein Einnahmenzufluss bei Prämienzahlung zur Rückdeckungsversicherung zu einer zugesagten Firmenpension durch den Dienstgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988. Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG festgelegten Beitragsgrundlage…

UFSG RV/0344-G/03DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2005

…berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber…

UFSW RV/1113-W/02Geschäftsführervergütung, wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 22 Z 2 EStG 1988. Demnach sind Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus genannter Tätigkeit. Eine wesentliche Beteiligung liegt dann…

UFSW RV/0063-W/02Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…versteuert.   Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 7 Z 6 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinnes abgesetzt werden: Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einem in § 1 Abs. 2 Z 2…

UFSW RV/0367-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/2502-W/11DB- und DZ-Pflicht von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist § 122 Abs…

UFSW RV/2583-W/07Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2012

…Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist § 122 Abs…

UFSW RV/3378-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/3566-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0258-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/2101-W/03Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0064-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…

UFSS RV/0769-S/02Sind Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers DB und DZ-pflichtig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2006

…3 FLAG ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…

UFSK RV/0702-K/07DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer (Fahrtkostenvergütungen in Form von Kilometergeldern).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2008

…Gesellschafter-Geschäftsführers sondern regle nur die unterschiedlichen Einkunftsarten, nämlich, dass die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 22 EStG 1988 zu subsumieren seien und dass Personen, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt…

UFSG RV/0770-G/06Beitragspflicht der Vergütungen eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…

UFSG RV/0185-G/06Beitragspflicht der Vergütungen von an Kapitalgesellschaften wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…

UFSG RV/0618-G/02Keine Rückwirkung bei Beschäftigungsvergütungen (Art. III UmgrStG); DB- und DZ-Pflicht der Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschaftern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…

UFSG RV/0123-G/04Beitragspflicht der Vergütungen von an Kapitalgesellschaften wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…

UFSG RV/0054-G/04Dienstgeberbeitragspflicht der Vergütungen eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…

UFSS RV/0621-S/02Gehälter und Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 iV § 41 Abs. 3 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…