…des § 1 Abs. 1 LVO (entgeltliche Gebäudeüberlassung - sog. "große Vermietung") oder ein solcher des § 1 Abs. 2 LVO (sog. "kleine Vermietung") vorliegt. Denn während das Finanzamt sowohl in den bekämpften Bescheiden als auch in der Berufungsvorentscheidung die Vermietungstätigkeiten des Bw. als Betätigungen im Sinne des …
…zu erachten. Diese wurde vom Finanzamt aus mehreren, im Folgenden näher zu erläuternden Gründen als ungeeignet für den Nachweis der Ertragsfähigkeit der Vermietungstätigkeit angesehen, weshalb das Finanzamt vom Vorliegen einer Liebhabereibetätigung ausgegangen ist. 1) Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen hinter den prognostizierten Einnahmen bzw. Auftreten höherer…
…2 LVO 1993 (darunter fallen ua. auch die sog. "kleinen Vermietungen") dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab…
…zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt werde, dass die Betätigung unter § 1 Abs. 1 der LVO 1993/33 falle und als Beurteilungsmaßstab nicht die objektive Ertragsfähigkeit, sondern die Gesamtüberschusserzielungsabsicht anzuwenden sei. Während daher bei der sog. kleinen Vermietung die Liebhabereibeurteilung allfälliger unter…
…der zukünftigen Jahre mit Sicherheit bestätigt werde, in krassem Gegensatz zur Prognoserechnung des FAes, mit der das FA vermutlich jede sog. kleine Vermietung zu einer Betätigung mit Liebhabereivermutung umfunktioniere, was sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, als er die Idee der Vorsorgewohnung propagiert…
…bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO (darunter fallen ua. auch die sog. "kleinen Vermietungen") dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das…
…20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Die Einkunftsquelleneigenschaft einer (kleinen) Vermietung ist in erster Linie danach zu beurteilen, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, in einer nach der Verkehrsauffassung üblichen…
…dass bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO 1993 (und damit auch für die sogenannte "kleine Vermietung") eine getrennte Beurteilung der einkommensteuerlichen Liebhaberei und der "wirtschaftlichen Tätigkeit" bei der Umsatzsteuer vorzunehmen ist. Dabei ist zu entscheiden, ob die vom Steuerpflichtigen tatsächlich gewählte Form…
…Eigentumswohnung (sog. "kleine Vermietung") einen Gesamtwerbungskostenüberschuss iHv 5.769,61 € erwirtschaftet. Das Finanzamt hat - wie aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht - die Rechtsauffassung vertreten, dass trotz objektiver Ertragsfähigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren Liebhaberei vorliege, da der Grund für die vorzeitige Beendigung der Vermietung keine…
…mit Bescheid vom 7. Oktober 2004 aus, weil in der entscheidungsrelevanten Frage, ob die im österreichischen Umsatzsteuerrecht vorgesehene umsatzsteuerliche Behandlung der sog. kleinen Vermietung gemeinschaftskonform ist, vom Verwaltungsgerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt worden war. Da die beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheide, derentwegen die Vorabentscheidungsersuchen…
…Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechen (sog. "kleine" Vermietung). Eine "kleine" Vermietung liege nach der Verwaltungspraxis auch dann vor, wenn die Anzahl der vermieteten Wohnungen bzw. Eigenheime bzw. Mietwohngrundstücke sehr groß sei (Verweis auf Heinrich, NZ 1998, 167). Die sog. "3-Objekt…
…1 Abs. 2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Unstrittig steht im gegenständlichen Fall fest, dass es sich bei der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit um eine sog. "kleine Vermietung" handelt und damit eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegt, die…
…Verwaltungsgerichtshof, dass der Zeitraum absehbar ist. Als absehbarer Zeitraum wird nach der Rechtsprechung des VwGH sowohl bei Vermietungstätigkeiten nach Abs. 1 (sog. "große Vermietung") als auch nach Abs. 2 (sog. "kleine Vermietung") eien Zeitspanne verstanden, die zum getätigten Mitteleinsatz in eriner nach der Verkehrsauffassung vernünftigen…
…Aktenlage zu entscheiden. Somit sei davon auszugehen, dass es sich bei der Vermietung der Praxisräumlichkeiten entsprechend der einschlägigen Bestimmungen - das Finanzamt ging ohne nähere Begründung von einer Betätigung iSd. § 1 Abs. 2 Z 3 LVO aus (sog. "kleine Vermietung") aus - einkommensteuerrechtlich um Liebhaberei handle. § 6…
…konkretisierte Inhalt (als Steuerbefreiung) beizumessen ist. Die umsatzsteuerliche Regelung der sog. "kleinen Vermietung" widerspricht der 6. MWSt-Richtlinie 77/388/EWG nicht. Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist (vgl. …
…der in Rede stehenden Verwertung der Nutzungsrechte handelt es sich aber um eine Betätigung mit Liebhabereivermutung, und zwar ist die Vermietung der in Rede stehenden Appartements unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO (sog. "kleine Vermietung") zu subsumieren, auch wenn an den Appartements kein Eigentumsrecht…
…Immobilienbesitz aus persönlichen und wirtschaftlichen Überlegungen nicht erklärbar. Abgesehen davon gelte es auch aufzuzeigen, dass die Vermietungstätigkeit in X keine wirklichen persönlichen Belastungen in den letzten Jahren würden erkennen lassen, zumal die umfassende Sanierung vor dem Jahr 1996 erfolgt sei. Die Betreuung von vier Wohneinheiten…
…1 Abs. 2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Unstrittig stehe im gegenständlichen Fall fest, dass es sich bei der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit um eine sog. kleine Vermietung handle und damit eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliege, die…
…die Abgabenbehörde keine gewichtigen Indizien gegen die Richtigkeit der dargestellten Fakten vorgebracht hat, ist wohl von einer geplanten Sondertilgung auszugehen. Selbst wenn ich den 10 jährigen Durchschnittszinssatz auf Grund des Urteiles des UFS ansetze, wird der steuerliche Totalgewinn bereits im 18. Jahr ab Vermietung erreicht…
…der Zeitraum von sieben Jahren sei zu kurz, um über das Vorliegen eines Gesamtüberschusses befinden zu können, insbesondere da keine Prognoserechnung für einen adäquaten Beobachtungszeitraum abverlangt wurde. Im zu entscheidenden Berufungsfall liegt eine sog. "kleine" Vermietung vor. Eine Anerkennung solcher Betätigungen als Einkunftsquelle setzt gem…