…Sinne der §§ 90 ABGB käme aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses nicht in Betracht. Wegen des verwandtschaftlichen Naheverhältnisses habe der Bw. sich aus sittlichen Gründen verpflichtet gesehen, selbst durch Betreuung und Erledigung der Wäsche Pflegebetreuung zu erbringen, was geholfen habe die Kosten für den Pflegeaufwand zu reduzieren. § 34…
…Leistung der Versorgungsrente gewesen sei, den Fortbestand des Betriebes zu sichern, wozu weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung bestehe. Aufgrund der abweislichen Berufungsvorentscheidungen hat der Bw einen Vorlageantrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt. Zur Begründung führt der Bw…
…gespeist worden sei und zumindest insoweit die Abhebungen aus dem laufenden Einkommen getätigt worden seien. Der steuerliche Vertreter vertrat weiters die Ansicht, der Bw sei sittlich dazu verpflichtet gewesen, die Kosten für die Operation zu übernehmen, mit Hilfe derer seine Schwiegermutter in spe gehofft hätte…
…bei der Ermittlung der Schenkungssteuerbemessungsgrundlage nur (den Verzicht auf) das Darlehen von 2.500.000,00 S zu berücksichtigen. Mit Vorhalt vom 14.10.1997 teilte das Finanzamt dem Bw mit, dass die mit der Berufung vorgelegte Bilanz 1989 nicht als Nachweis einer sittlichen Verpflichtung…
…der Zahlung die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Begründend führte es aus, die geltend gemachten Aufwendungen seien dem Bw. weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Der Bw. erhob Berufung. In ihr brachte er vor, durch die Übernahme der Bürgschaft habe er…
…34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Der Berufungswerber hat selbst erkannt, dass sein Großvater imstande ist, "die Kosten seiner Pflege und jene seiner Ehefrau zu bestreiten". Schon…
…äußeren Faktoren abhänge. Die jüngste Rechtssprechung des UFS sei in diesem Zusammenhang zu Recht kritisiert worden. Es liege eine sittliche Verpflichtung vor wobei es auch im Interesse eines Staates mit niedriger Geburtenrate sei, Ehepaaren einen Anreiz zur Familiengründung zu geben. Eine beim Bw. durchgeführte abgabenrechtliche…
…hin, dass ihr Lebensgefährte, den sie schon jahrelang aufopfernd pflege, mit der Einräumung des Wohnungsrechtes seiner moralischen und sittlichen Pflicht entsprochen habe. Es läge somit keine Schenkung vor. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Bescheid vom 2. Februar 2006 als unbegründet ab. Die Bw. beantragte…
…3 mit einer Vielzahl an weiterer Judikatur). Unentgeltlichkeit liegt u. a. dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt (VwGH 12.10.1989, 88/16/0228; 15.11.1990, 90/16/0192…
…nicht möglich gewesen sei, habe der Bw. aus sittlichen Gründen neben der Inanspruchnahme aus der Bürgschaftsverpflichtung (325.000 öS) einen Betrag von zusätzlich 425.000 öS an die C-Bank überwiesen (beide Zahlungen im März 2000). Darüber hinaus habe der Bw. einen Kredit in Höhe…
…des Zuwendenden unentgeltlich etwas zu übertragen, vorhanden ist. Unentgeltlichkeit liegt aber dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt (VwGH vom 12.10.1989, 88/16/0228; vom 15.11.1990…
…im Streitjahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und beantragte im Rahmen ihrer Arbeitnehmererklärung eine außergewöhnliche Belastung für Begräbniskosten in Höhe von € 3.200,-. Das Finanzamt ersuchte die Bw. sämtliche Rechnungen und Zahlungsbelege, sowie eine Aufstellung der Aktiva und Passiva der Verlassenschaft vorzulegen. Die Bw…
…Banken hätte anbieten können. Kein Gesetz habe sie zur Unterschrift verpflichtet, aber sie habe sich aus sittlichen Gepflogenheiten nicht entziehen können. Ehepartner hätten in guten wie in schlechten Zeiten zusammenzuhalten und sie habe ihren Ehegatten nicht in der Notlage allein lassen können. So habe die…
…S als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Am 10. Oktober 2003 erging hinsichtlich der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2001 ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes mit folgendem Inhalt: "Bitte legen Sie sämtliche Darlehensverträge der beantragten außergewöhnlichen Belastungen - Übernahme der Bürgschaften vor ... Weiters wird ein Nachweis über den Zusammenhang der…
…der Ehegatte der Bw. nicht "leichtsinnig" eingegangen sei. Die Bw. sei auch sittlich zur Bürgschaftsübernahme verpflichtet gewesen. Sie habe im relevanten Zeitraum über ein Einkommen von 300.000 S verfügt. Sie sei somit aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sehr wohl verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft über…
…zum Punkt der mangelnde Zwangsläufigkeit aus, dass er sich moralisch und sittlich verpflichtet gefühlt habe seinen in "Scheidung" lebenden Bruder zu unterstützen. Dieser habe ob seiner unheilbar zerrütteten Ehe und dem daran anschließenden, rechtsfreundlich "teuer" unterstützten strittigen Scheidungsverfahren ab dem Juli 2000 die mit "Friedenszins…
…eine Erbsentschlagungserklärung zugunsten seiner Mutter, Frau G. , abgegeben. Das Argument des Bw., aus sittlichen Gründen gegenüber seiner Mutter, die Begräbniskosten übernommen zu haben, könne keine Berücksichtigung finden, da es nicht ausreichend sei, dass der Bw. sich aufgrund der Einkommenssituation seiner Mutter im Jahr 2006 verpflichtet…
…dass dennoch erwogen werden könnte, einen höheren Wert anzusetzen.... 3) Sittliche Gründe, die gegen eine Gewährung der Familienbeihilfe an den geschiedenen Gatten meiner Mandantin sprechen: Hierbei verweise ich auf das Berufungsbegehren und die darauf folgenden Eingaben, insbesondere auf die Mitteilung an den UFS vom 23…
…für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, dass neben den gesetzlichen Ausnahmen auch in Notfällen weder den Gesellschafter noch den Geschäftsführer eine Verpflichtung trifft, für Gesellschaftsschulden einzustehen. Es bestand somit für Sie keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Bürgschaft bzw. zur Darlehensgewährung. Sie sind nicht verpflichtet Ihrem…
…dass die geltend gemachten Aufwendungen weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen seien und daher keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellten. Am 15.7.2002 erhob die steuerliche Vertreterin des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 vom 3.7.2002 - Rechtsmittelfrist verlängert…