…bekannt zu geben, welche Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten auf seiner Liegenschaft in den Jahren 1987 bis 1999 im Einzelnen vorgenommen worden seien sowie die entsprechenden Baupläne und Baubewilligungen vorzulegen. Abschließend wurde zur Frage des Vorliegens eines "selbst hergestellten Gebäudes" im Sinn des § 30 Abs. 2 Z…
…für das Jahr 2000 hat der Bw. zum einen darauf hingewiesen, dass der Ansatz eines Spekulationsgewinnes hinsichtlich dieser Liegenschaft entfalle, da es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude handle. Zum anderen hat er Besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von S…
…nachvollziehbar, als etwa Planungskosten und fremde Architektenleistungen von ca. 230.000,00 angefallen sind. j) Zusammenfassend kann nach Ansicht des UFS entgegen dem Vorbringen des Bw. nicht von einem "selbst hergestellten Gebäude" im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ausgegangen werden, weshalb…
…Förderungswürdigkeit ausreicht (Ansicht des Bw.); 2.) ob vor der Sanierung durch den Bw. ein Wohnhaus vorlag (Ansicht des Finanzamtes) oder durch die Sanierung sowie die Aus- und Umbauarbeiten von einem selbst hergestellten Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 auszugehen ist…
eine von den vorangeführten Erkenntnissen des VwGH abweichende Beurteilung zu treffen, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen war. ad 3.) Einkommensteuerverfahren 1997 und Gewinntangenten 1992 bis 1996: Der Bw. erzielt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer, u.a. aufgrund einer Beteiligung…
…eines neuen Gebäudes. Die weiteren Baubewilligungen hätten lediglich geringfügige Änderungen wie z.B. Einbau von Dachflächenfenstern betroffen. Lt. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 2001, 98/15/0071 würde sich jedoch die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 für "selbst hergestellte Gebäude"…
…der Besteuerung des Spekulationsgewinnes für Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden anwendbar ist. Der Gesamtkaufpreis für die Liegenschaft betrug 5,1 Mio S. In den Jahren nach dem Kauf wurden von den Erwerbern der Liegenschaft Baumaßnahmen am Gebäude mit einem Kostenvolumen von rd…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…könne nicht als Präjudiz gegen die wirtschaftliche Einheit gesehen werden. Zusätzlich stehe beim Verkauf des Hauses 3 (Wohnhaus) die Befreiung des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für selbst hergestellte Gebäude zu, weshalb der anfallende Gewinn steuerfrei sei. Da innerhalb des relativ kurzen Zeitraumes…
…Vorsteuerberichtigung | - 171.326,00 | Spekulationsgewinn lt. FA | 174.669,00 In der Berufung bemängelte der Bw., dass das Finanzamt das "selbst hergestellte Gebäude" nicht anerkannt habe. Die Wohnung habe er 2001 ausschließlich aus finanziellen Gründen verkauft. Das Finanzamt besteuere zwar den Spekulationsgewinn…
…weshalb selbst bei Vertretung der ausdrücklich als verfehlt zu bezeichnenden Rechtsmeinung der Finanzbehörde ein anderer Verteilungsschlüssel, nämlich ein für mich günstigerer, hervorkäme. Auch ist die Berechnung der AfA aus nachstehenden Gründen unrichtig. Die allgemeinen Bemerkungen über die Restnutzung eines Gebäudes sind nicht fachgerecht und werden…
…32 Jahren ausgehen zu können. Somit hat der Gutachter das zu beurteilende Gebäude, welches sich in einem guten Bauzustand befindet und keine Baumängel bzw. Bauschäden aufweist, nicht aus der "derzeitigen Sicht" beurteilt. Im konkreten Gutachten wird im Übrigen selbst darauf hingewiesen, dass "die gegenständliche Bewertung…
…hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Wurde ein Gebäude vor mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt…
…hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Wurde ein Gebäude vor mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt…
…Auftrag ist der Gutachter nachgekommen und hat die verbleibende Restnutzungsdauer mit 30 Jahren ermittelt. Aufgrund dieser gesetzeskonformen Vorgangsweise ist die Nutzungsdauer auch mit 30 Jahren anzusetzen. Wie das Finanzamt selbst feststellt, handelt es sich um ein älteres Gebäude, welches Mängel aufweist. Wenn der Bearbeiter meint…
…§ 7 und 8) lautet: lit. d) Wird ein vom Steuerpflichtigen früher angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. lit. e) Bei Gebäuden, die der Erzielung…
…oder hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Wurde ein Gebäude vor mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt…
…hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Wurde ein Gebäude vor mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt…