…sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. (….) 2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 26) Unstrittig ist, dass das streitgegenständliche Grundstück keinem Betriebsvermögen angehört hat…
…bekannt zu geben, welche Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten auf seiner Liegenschaft in den Jahren 1987 bis 1999 im Einzelnen vorgenommen worden seien sowie die entsprechenden Baupläne und Baubewilligungen vorzulegen. Abschließend wurde zur Frage des Vorliegens eines "selbst hergestellten Gebäudes" im Sinn des § 30 Abs. 2 Z…
…für das Jahr 2000 hat der Bw. zum einen darauf hingewiesen, dass der Ansatz eines Spekulationsgewinnes hinsichtlich dieser Liegenschaft entfalle, da es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude handle. Zum anderen hat er Besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von S…
…nachvollziehbar, als etwa Planungskosten und fremde Architektenleistungen von ca. 230.000,00 angefallen sind. j) Zusammenfassend kann nach Ansicht des UFS entgegen dem Vorbringen des Bw. nicht von einem "selbst hergestellten Gebäude" im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ausgegangen werden, weshalb…
…Förderungswürdigkeit ausreicht (Ansicht des Bw.); 2.) ob vor der Sanierung durch den Bw. ein Wohnhaus vorlag (Ansicht des Finanzamtes) oder durch die Sanierung sowie die Aus- und Umbauarbeiten von einem selbst hergestellten Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 auszugehen ist…
eine von den vorangeführten Erkenntnissen des VwGH abweichende Beurteilung zu treffen, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen war. ad 3.) Einkommensteuerverfahren 1997 und Gewinntangenten 1992 bis 1996: Der Bw. erzielt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer, u.a. aufgrund einer Beteiligung…
…eines neuen Gebäudes. Die weiteren Baubewilligungen hätten lediglich geringfügige Änderungen wie z.B. Einbau von Dachflächenfenstern betroffen. Lt. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 2001, 98/15/0071 würde sich jedoch die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 für "selbst hergestellte Gebäude"…
…der Besteuerung des Spekulationsgewinnes für Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden anwendbar ist. Der Gesamtkaufpreis für die Liegenschaft betrug 5,1 Mio S. In den Jahren nach dem Kauf wurden von den Erwerbern der Liegenschaft Baumaßnahmen am Gebäude mit einem Kostenvolumen von rd…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass bei der Berechnung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen die Befreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden nicht berücksichtigt wurde. Beantragt wurde gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 BAO die Entscheidung durch…
…dem laufenden Einkommen vom Bf. und seiner Gattin zurückbezahlt worden seien. Begehrt werde die Zuerkennung der Begünstigung des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für ein selbst hergestelltes Gebäude. Weiters wurden ein Antrag gemäß § 272 Abs. 2 Z 2 lit. a BAO auf Entscheidung…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. … 2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3. … 4. … (3…
…b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. 2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3…
…oder b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. 2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben…
…Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden…
…Befreiung Rz 6645: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden grundsätzlich (zur Nutzung zur Einkünfteerzielung siehe Rz 6647) von der Besteuerung ausgenommen. Ein auf den Grund und Boden bzw. grundstücksgleiche Rechte (zB Baurecht…
…Abs. 7 EStG 1988 (Gebäude, die zum Anlagevermögen gehören und Personen, die nicht betriebszugehörige Arbeitnehmer sind, für Wohnzwecke entgeltlich überlassen werden) keine Zehntelabsetzung (Zeitraum 2011 bis 2012) für Instandsetzungsaufwendungen. Laut VwGH 20.9.2001, 98/15/0071, liegt ein "" selbst hergestelltes Gebäude nur dann vor…
…Fertigstellung eines Rohbaues unterliege nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auch einer Steuerbefreiung, soweit die Fertigstellungskosten die Anschaffungskosten übersteigen würden. Die Befreiung sei auch auf selbst hergestellte Gebäudeteile (anteilig) und auf Rohbauten anwendbar. Die realistische Betrachtung ergebe, dass ohne die vorgenommenen Arbeiten das Haus später nicht verkaufbar…
…sowohl im Einklang mit Wortlaut des Gesetzes als auch mit dem Telos der Herstellerbefreiung. Wenn die Materialien davon sprechen, dass selbst hergestellte Gebäude „wie bisher“ von der Besteuerung befreit sein sollen (vgl. GP XXIV RV 1680 AB 1707), ist dies wohl auf die ursprünglichen Gesetzesmaterialien…