…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Bw. handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die ihren Sitz im Kanton Nidwalden in der Schweiz hat. Die Eintragung ins dortige Handelsregister…
…dem Ausschluss der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für abkommensberechtigte, in Österreich beschränkt steuerpflichtige schweizerische Aktiengesellschaften schon durch das Betriebsstättendiskriminierungsverbot des DBA Österreich - Schweiz materiell derogiert worden war. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot im DBA Österreich - Schweiz hat sowohl eine völkerrechtliche als auch eine innerstaatliche Komponente, denn es ist sowohl eine zwischenstaatliche…
…ohne dass entsprechende schriftliche Vereinbarungen, Fixierung eines Rückzahlungs- oder Tilgungstermins oder Stellung von Sicherheiten existierten; schweizerische Aktiengesellschaften (Domizilgesellschaften) als Gesellschafterinnen der Bw., wobei die Bekanntgabe der Identität der Aktionäre trotz ausdrücklicher Aufforderung verweigert wurde und dadurch die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten verletzt wurde; die Annahme…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Bw. handelt es sich um eine in der Schweiz (Kanton Bern) ansässige Aktiengesellschaft, die seit dem Jahre 1994 in Österreich eine Zweigniederlassung unterhält. Diese…
…Daher habe die Bw. den Verkauf dieser Aktien als steuerneutrale Einlage behandelt und entsprechend im Evidenzkonto gemäß § 4 Abs. 12 Z 3 EStG 1988 dargestellt. Aktiengesellschaften dürfen nach Maßgabe des § 65 AktG eigene Aktien erwerben. Abs. 1 sehe taxativ aufgezählte mögliche Tatbestände vor. Aus steuerlicher…
…Unternehmen, das unter der Voraussetzung der überwiegenden Tätigkeit im Ausland (maximaler Umsatz 10% in der Schweiz) kantonale Steuervorteile genieße, jedoch bei den Bundessteuern wie jedes andere schweizerische Unternehmen behandelt werde. Im Übrigen sei die im Bp-Bericht zitierte Auskunft insoweit unvollständig und somit unrichtig, als…
…allein deshalb nicht steuerfrei wären, weil er keinen österreichischen, sondern einen schweizerischen Arbeitgeber hat. Wenn freilich dem Berufungsbegehren in diesem Punkt im Ergebnis ungeachtet der obigen Ausführungen kein Erfolg beschieden ist, so liegt dies auf der Ebene des Sachverhaltes begründet. Laut Vorlageantrag hat der Bw…
…Honorar von sfr 3.000,00 (in Worten: dreitausend Schweizer Franken). Dieses Honorar ist monatlich bis zum 5. eines jeden Monats abzugsfrei auf das Konto der HAR...., Kontonummer X bei der Schweizerischen Bankgesellschaft in W., zur Überweisung zu bringen. ... V Berichtswesen Der Auftraggeber ist verpflichtet…
…Der Tätigkeitsstaat besitzt ein 3%iges Quellenbesteuerungsrecht, das im Ansässigkeitsstaat eine Anrechnungsverpflichtung auslöst. Mit der Frage, ob die Bezüge eines Verwaltungsratspräsidenten einer nach schweizerischem Recht errichteten Aktiengesellschaft unter die Zuteilungsregel des Art. 16 DBA-Schweiz fallen, hat sich der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 31.7…
…Grundlage des schweizerischen Pensionskassenwesens ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). In beiden Staaten existieren somit gesetzliche Rahmenbedingungen für die Organisation von Vorsorgeeinrichtungen und Pensionskassen. Die betriebliche Altersvorsorge wird in Österreich u.a. über die Pensionskassen organisiert. Pensionskassen sind Gesellschaften (Aktiengesellschaften)…
…2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und hat ihren Sitz in H, Kanton L…
…der H-AG, vertreten durch Herrn Rainer F. einen Kooperationsvertrag auf unbestimmte Dauer beginnend ab 1. Jänner 1991 abgeschlossen. Die H-AG sei eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und im Handelsregister St. Gallen eingetragen. Aus dem Handelsregisterauszug vom 11. August 1994 gehe hervor, dass die…
…GmbH habe auch den Klientenstock der K GmbH von der H-AG um den Kaufpreis in Höhe von S 10,000.000,00 laut Kaufvertrag vom 31. Juli 1994 erworben. Die H-AG sei eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und im Handelsregister St. Gallen eingetragen…
…der Gesellschafterseite "G" zugekommen, womit der Status einer "Schwesterngesellschaft" hergestellt worden sei. In weiterer Folge sei der Sitz der Aktiengesellschaft nach Z,, verlegt worden. Im Zuge der Teilung der jeweils mit der Partnergruppe JG gemeinsamen Unternehmen habe Herr B. unter anderem seine Kommanditbeteiligung an der…
…Artikel 19 DBA Österreich-Schweiz, welches das österreichische Besteuerungsrecht ausschließe, sei hier nicht anwendbar, weil die XYZ AG als selbständige Aktiengesellschaft keine öffentlich-rechtliche Körperschaft sei. Der Bw. erhob gegen diesen Einkommensteuerbescheid mit Anbringen vom 6. November 2009 Berufung und beantragte, die Auszahlungen der Schweizer…
…ausgebucht worden sei. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 16. Dezember 1998 habe der Geschäftsführer der Bw. ausgeführt, die T.AG sei eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, die sich im Jahr 1980 mit 1,500.000 S an der Bw. beteiligt habe. Bei der Schlussbesprechung (am 23…
…bestehe ohnehin gemäß § 983 ABGB, sodass es einer weiteren Konkretisierung nicht bedürfe. Der Eingabe beigelegt wurden Auszüge aus der Homepage der "Confoederatio Helvetica"- Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a707.html) (Stand 3. Mai 2005). "....B. Der Verwaltungsrat …
…an der Gesellschaft stets nach Art. 15 des Abkommens. Die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft sei somit unter Art. 15 DBA Liechtenstein zu subsumieren und führe innerstaatlich im Falle einer 25 % nicht übersteigenden Beteiligung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Vergütung von Leistungen auf…
…die Auskunft der IWD-Abfrage und Koordinierungsstelle ungeprüft übernommen wurde. Dies obwohl darauf hingewiesen wurde, daß Angaben in der zitierten Quelle (Schweizerisches Ragionenbuch 1999) falsch waren, weshalb die Qualität der übrigen Aussagen genauso in Frage gestellt werden muß. Andererseits wurden aber Bestätigungen eines Schweizer Notars…
…bemerkt wird, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Fall hierfür der Umstand allein, dass es sich bei der Empfängerin um eine Domizilgesellschaft nach schweizerischen Recht handelt, nicht ausreichend sein dürfte. In diesem Zusammenhang wäre auch zu der Frage Stellung zu nehmen, inwieweit die…