…objektiven Ertragsfähigkeit gegeben ist, geht doch die Liebhabereiverordnung davon aus, dass Verluste nicht ewig anerkannt werden können: Die Ursache der Verluste liege nicht in den Umständen, die von außen einwirken (schlechte Infrastruktur, Lage in Krisengebieten). Bezüglich der inneren Verlustursachen ist festzuhalten, dass die Abgabepflichtige die…
…Unternehmen am Hauptplatz in H, sodass unrentables Verabreichen von Speisen während des ganzen Tages eingestellt wurde. c) Klar ist , dass das Unternehmen mit dem Standort in H eine schlechte Infrastruktur hatte, da insgesamt 5 Konkurrenzbetriebe rund um dieses Gasthaus angesiedelt waren, und nicht so viel…
… 1 Abs. 1 UStG von € 4.882,88 (Eigenverbrauch im selben Zeitraum: € 1.866,80). Die Ursachen liegen nicht in Umständen, die von außen einwirken (schlechte Infrastruktur, Lage in Krisengebieten). Bezüglich der inneren Verlustursachen sei festzuhalten, dass die Abgabepflichtige die Betätigung lediglich nebenberuflich…
…kein lukratives und finanzkräftiges Klientel angesprochen hätte werden können (z. B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlagerung wurde von Ihnen vergangenheitlich jedoch nicht vorgenommen. In Ihrem Schreiben vom 26.8.2002 wird von Ihnen u…
…Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen (Ziffer 3). Ursache für Verluste können äußere Umstände (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage) oder innere Umstände der Betätigung (zB kein Marketing, Fehlen eines marktgerechten Verhaltens, keine Werbung, schlechte Organisation, hoher Fremdkapitaleinsatz) sein. Sind Verluste auf äußere Ursachen zurückzuführen, so…
…kein lukratives und finanzkräftiges Klientel angesprochen hätte werden können (z. B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlagerung wurde von Ihnen vergangenheitlich jedoch nicht vorgenommen. In Ihrem Schreiben vom 26.8.2002 wird von Ihnen u…
…an ihrer Betriebsadresse auf Grund der Gegebenheiten des lokalen Umfeldes vor allem kein lukratives und finanzkräftiges Klientel hätte angesprochen werden können (zB. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlegung sei von ihr "vergangenheitlich" nicht vorgenommen worden…
…aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Bei der Erforschung der Ursachen der Verluste ist zwischen äußeren (z.B. schlechte Infrastruktur oder Lage) und inneren (z.B. Marketing, keine Werbung, unrationale Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Der Berufungswerberin wurden mit Vorhaltsschreiben vom…
…| | Veräußerungsgewinn | | 7.407,00 | Verluste 1983 bis 1989 | gesamt | 198.213,00 Zur Kriterienprüfung fügte das Finanzamt noch hinzu, dass schlechte Lage, schlechte Infrastruktur und das Problem Krisengebiet lt. Ansicht der Finanzbehörde für diesen Betrieb nicht zutreffen würden…
…verbleibenden Kriterien ist ab Beginn der Tätigkeit bis zum "Verkauf" kein positiv herausragender Aufwärtstrend feststellbar, der in einem der Jahre für die Einkunftsquelleneigenschaft sprechen würde. Die schlechte Lage ohne Infrastruktur war eine beständige Konstante und lag von Anfang an vor. Der Bw. gibt selbst an…
…am Ende seiner technischen Bestandzeit. Das Gebäude entspreche nicht den heute geltenden Vorschriften für Wärme- und Schalldämmung. Die schlechte Lage ergäbe sich aus der Nähe zum Bahnhof und der Tatsache, dass von öffentlichen Verkehrsmitteln das Gebäude nur zu Fuß erreichbar sei. Das Gebäude sei bereits…
…Straße nur in Richtung Norden möglich sei. Darüber hinaus würde die Anrainerproblematik (Einfamilienhäuser in unmittelbarer Umgebung) eine weitere wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Die schlechte Marktlage werde zudem dadurch untermauert, dass die Liegenschaft über Jahre sowohl zum Verkauf als auch zur Vermietung erfolglos angeboten worden sei. Für…
…sie ausgeführt, dass sie sich nach Kräften bemühe, einen Mieter für die Geschäftsräumlichkeiten zu finden. Dies sei auf Grund der durch die Einbahnregelung geschaffene schlechte Mikrolage bisher nicht gelungen. In der Folge sei am 13. Februar 2006 eine Nachschau gemäß § 144 BAO gehalten worden. Bei…
…die wirtschaftliche Nutzbarkeit der gegenständlichen Leasingobjekte habe sich infolge von Änderungen der Infrastruktur durch den Umstand der (zwangsweisen) Beendigung von Mietverträgen verbunden mit nachfolgender Unmöglichkeit der Neuvermietung der Kellerräumlichkeiten auf Grund behördlicher Untersagung (Sauna- und Vereinsräumlichkeiten) bzw. der schlechten technischen Bausubstanz (Top G 26) verringert…
…aus: "Das Grundstück mit dem darauf befindlichen Lokal liegt im Zentrum von Bezirksstadt. Die Lage des Grundstückes ist eben, die Grundrissform in etwa rechteckig. Alle infrastrukturellen Gegebenheiten sind im Stadtzentrum vorhanden, d.h. in nächster Nähe gelegen und zu Fuß erreichbar. Diese Liegenschaft kann als…
…Gebäudes von Bedeutung sei, sondern vielmehr auch die Eignung eines Gebäudes den zeitgemäßen Anforderungen eines potentiellen Nutzers (Eigentümers oder Mieters) an Architektur, Raumeinteilung, Infrastruktur und moderner Technik zu entsprechen sei. Nur wenn eine Immobilie auch diese Zusatzvoraussetzungen erfülle, könne davon ausgegangen werden, dass eine marktübliche…
…24% bei eingeschränkter Marktgängigkeit bzw. von 38% bei schwieriger bis schlechter Marktgängigkeit anzusetzen weshalb ein Abschlag i.H.v. 28,2% als angemessen zu beurteilen ist. Im Ergebnis erweist sich daher trotz der oben angesprochenen Mängel gefundene Wertansatz des Gutachters für die Liegenschaft m i…
…die Bewertung maßgeblich, die Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter bei 1:1 liegt, weiters kann die wirtschaftliche Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung der schlechten Gebäudesubstanz und aufgrund des Alters nicht bei vierzig Jahren liegen. Der Zweitgutachter geht von realistischen fünfundzwanzig Jahren aus. Ein offensichtlicher Bewertungsfehler…
…betreffend diesen Betrag zwischen der Bw. und der Niederlassung in Deutschland würden unter Punkt "I. Gegenstand des Werkvertrages" zwar Geschäftsführungstätigkeit, Verwaltungs- Koordinierungs- u. Coachingkosten, Zurverfügungstellung und Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in Österreich (zB Nutzung von Büro- u. Verwaltungsräumen, Telefon, EDV, usw., Durchführung von Besichtigungs- u…
…durch gesetzliche Anordnung in einem Konkursverfahren ergeben kann. Unter Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes sind hier wohl alle seine Eigenschaften zu verstehen, die seinen Wert bestimmen, zB gute, mittlere oder schlechte Ausführung, die Wertbeständigkeit, die Form und Lage usw.(Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Band 1…