…abwerfen, Verluste entstehen. Liegen die Ursachen in Umständen, die von "außen" einwirken (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten), spricht dies allein noch nicht für Liebhaberei. Sind die Ursachen hingegen in einer schlechten Organisation der Betätigung (zB kein Marketing, keine Werbung, mangelnde maschinelle Ausrüstung…
…wenn im Einsatzland Faktoren wie beispielsweise extreme klimatische Verhältnisse (Hitze, Kälte), schlechte Infrastruktur (zB kaum befestigte Straßen, schlechte Erreichbarkeit, kein funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz), geringes Maß an persönlicher Sicherheit oder ein gegenüber dem Inland wesentlich geringerer Standard an medizinischer Versorgung vorliegen. Für Staaten der EU/des…
…kein lukratives und finanzkräftiges Klientel angesprochen hätte werden können (z. B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlagerung wurde von Ihnen vergangenheitlich jedoch nicht vorgenommen. ln Ihrem Schreiben vom 26.8.2002 wird von Ihnen u…
…objektiven Ertragsfähigkeit gegeben ist, geht doch die Liebhabereiverordnung davon aus, dass Verluste nicht ewig anerkannt werden können: Die Ursache der Verluste liege nicht in den Umständen, die von außen einwirken (schlechte Infrastruktur, Lage in Krisengebieten). Bezüglich der inneren Verlustursachen ist festzuhalten, dass die Abgabepflichtige die…
…Motive), gegen die der Betriebsinhaber gezielt vorgehen hätte können, sind nicht ersichtlich bzw wurden vom Finanzamt auch nicht behauptet. Nach der herrschenden Meinung führen äußere Umstände alleine (schlechte Infrastruktur, schlechte Lage) noch nicht zur Liebhaberei. Dieses Kriterium spricht daher gegen das Vorliegen von Liebhaberei.  …
…politische Risken, schlechte Infrastruktur), das Vorhandensein dieser Umstände allein rechtfertigt jedoch noch keine Teilwertabschreibung. 6.4.3.2.4 Echte stille Beteiligung Rz 2248: Echte (typische) stille Beteiligungen im Betriebsvermögen sind wie die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft und nicht etwa wie eine Forderung zu bewerten…
…trotz seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse offenbar keine Wirtschaftlichkeitsrechnung hinsichtlich der erzielbaren Rendite erstellt bzw. die Möglichkeiten im Hinblick auf die gewinnbringende Vermietung eines derartigen Objektes (abgelegene Örtlichkeit, schlechte Infrastruktur, mangelnde Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erschwerte Vermietung von Wohnungen gehobener Ausstattung in derartigen Lagen - siehe auch Dokumentation…
…1 Z 3): Zu prüfen ist, aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Dabei ist zwischen äußeren (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten) und inneren (zB kein Marketing, keine Werbung, unrationelle Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Dem Heranziehen von Vergleichsbetrieben…
… VwGH 28.4.1999, 94/13/0100). Äußere Ursachen alleine (schlechte Infrastruktur, schlechte Lage) führen noch nicht zur Liebhaberei. Dagegen kann der Betriebsinhaber gegen innere Verlustursachen in der Regel gezielter vorgehen (zB Aufrechterhaltung des Betriebes aufgrund persönlicher Motive, wie Versorgung naher Angehöriger oder wegen der…
…aus welchen Gründen gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Dabei ist zwischen äußeren (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten) und inneren (zB kein Marketing, keine Werbung, unrationelle Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Dem Heranziehen von Vergleichsbetrieben stehen jedoch einerseits die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht…
…die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen würden. Lägen die Ursachen in Umständen, die von "außen" einwirkten (z.B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, sonstige Widrigkeiten, wie in der Beschwerde angeführt), so spreche dies für sich allein noch nicht für Liebhaberei. Seien die Ursachen hingegen in der Organisation…
…1 Z 3): Zu prüfen ist, aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Dabei ist zwischen äußeren (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten) und inneren (zB kein Marketing, keine Werbung, unrationelle Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Dem Heranziehen von Vergleichsbetrieben…
…aus welchen Gründen gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Dabei ist zwischen äußeren (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten) und inneren (zB kein Marketing, keine Werbung, unrationelle Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Externe Verlustursachen sind vom Steuerpflichtigen idR nicht oder nur schwer…
…Unternehmen am Hauptplatz in H, sodass unrentables Verabreichen von Speisen während des ganzen Tages eingestellt wurde. c) Klar ist , dass das Unternehmen mit dem Standort in H eine schlechte Infrastruktur hatte, da insgesamt 5 Konkurrenzbetriebe rund um dieses Gasthaus angesiedelt waren, und nicht so viel…
… 1 Abs. 1 UStG von € 4.882,88 (Eigenverbrauch im selben Zeitraum: € 1.866,80). Die Ursachen liegen nicht in Umständen, die von außen einwirken (schlechte Infrastruktur, Lage in Krisengebieten). Bezüglich der inneren Verlustursachen sei festzuhalten, dass die Abgabepflichtige die Betätigung lediglich nebenberuflich…
…kein lukratives und finanzkräftiges Klientel angesprochen hätte werden können (z. B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlagerung wurde von Ihnen vergangenheitlich jedoch nicht vorgenommen. In Ihrem Schreiben vom 26.8.2002 wird von Ihnen u…
…Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen (Ziffer 3). Ursache für Verluste können äußere Umstände (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage) oder innere Umstände der Betätigung (zB kein Marketing, Fehlen eines marktgerechten Verhaltens, keine Werbung, schlechte Organisation, hoher Fremdkapitaleinsatz) sein. Sind Verluste auf äußere Ursachen zurückzuführen, so…
…kein lukratives und finanzkräftiges Klientel angesprochen hätte werden können (z. B. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlagerung wurde von Ihnen vergangenheitlich jedoch nicht vorgenommen. In Ihrem Schreiben vom 26.8.2002 wird von Ihnen u…
…an ihrer Betriebsadresse auf Grund der Gegebenheiten des lokalen Umfeldes vor allem kein lukratives und finanzkräftiges Klientel hätte angesprochen werden können (zB. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlegung sei von ihr "vergangenheitlich" nicht vorgenommen worden…
…aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne abwerfen, Verluste entstehen. Bei der Erforschung der Ursachen der Verluste ist zwischen äußeren (z.B. schlechte Infrastruktur oder Lage) und inneren (z.B. Marketing, keine Werbung, unrationale Organisation) Verlustursachen zu unterscheiden. Der Berufungswerberin wurden mit Vorhaltsschreiben vom…