Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin M. über die Berufung des Bw., vertreten durch Eckhardt Buchprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße 58, vom 6. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten…
…Auch an die Urlaubskasse und Lieferanten seien keine Zahlungen mehr geleistet worden. Eine genaue ziffernmäßige Feststellung sei aber infolge des Konkursverfahrens fast nicht mehr möglich. Die Finanzverwaltung sei nicht schlechter gestellt worden als andere Gläubiger. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte der Bw. gegenüber der Finanzverwaltung nicht verletzt…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…2003, 97/14/0176) ist die Behörde daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis der Bw. auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass…
…sich auf die bezogene Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Die derzeitige Situation des Bw. sei sehr schlecht. Er habe keine Aufträge im Zeitraum 3-10/2009 erhalten. Dem Bw…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Roman Schmied, Rechtsanwalt, St. Florian 50, 4782 St. Florian, vom 12. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde…
…zu berücksichtigen. Durch sein nunmehriges glaubhaftes Berufungsvorbringen dahingehend, der Grund für die schlechte wirtschaftliche Situation sei in einer unerwarteten Sozialversicherungsnachforderung in Folge des Sanierungsgewinnes sowie in einem Forderungsausfall in Höhe von ca. € 13.000,00 wegen Insolvenz eines wichtigen Kunden gelegen und er habe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…Nach der Gerichtspraxis werde dem Bw. bei den dargestellten schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Pflegebefohlenen nur Ersatz für Barauslagen, nicht jedoch für die aufgewendete Zeit und Mühe sowie das Entgelt als beruflicher Parteienvertreter ersetzt. Im Sinne des der zitierten Rechtsprechung des UFS (RV/0274-S…
…der Unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis gelangt, dass die aus dem Spruch ersichtliche herabgesetzte Geldstrafe einerseits dem Verschulden des Bw. entspricht, andererseits aber auch seine schlechte wirtschaftliche Situation und die genannten Milderungsgründe, welche in ihrer Anzahl und Gewichtung den Erschwerungsgrund bei Weitem überwiegen, gerecht wird. Auch…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…nicht mehr einbringlich wären. Den Bw. treffe aber an der Nichtabfuhr kein Verschulden, da er auf Grund des schlechten Geschäftsganges nicht in der Lage gewesen wäre, Zahlungen zu leisten. Zu den Vermögensverhältnissen, die bei der Festsetzung einer Haftung mit zu berücksichtigen wären, werde darauf hingewiesen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…strafbefreiende Wirkung zuerkannt werden können. Der Schaden sei zwischenzeitig zur Gänze gut gemacht. Vor dem Spruchsenat habe sich die Bw. geständig gezeigt und vorgebracht, dass ihre wirtschaftlich schlechte Lage zu diesen Verfehlungen geführt hätten. Es sei ihr aber gelungen, mit mehreren Banken Umschuldungsgespräche zu führen…
…sie hierbei aus, ihr Unternehmen sei in der Textilbranche tätig und habe in den obigen Voranmeldungszeiträumen relativ hohe Umsätze erzielt. Auf Grund der extrem schlechten Wettersituation wurden im Jänner und Februar 2006 fast keine Umsätze erzielt, womit die Umsatzsteuerzahllasten bedient werden konnten. Es sei zu…
…Dazu sei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vorzuwerfen, dass sie keine ausreichenden Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse des Bw. getroffen habe. Zu berücksichtigen wäre demnach die schlechte Einkommenssituation des Bw., persönliche Schulden im Ausmaß von € 700.000,00, und Sorgepflichten für eine studierende Tochter. Der…
…ohne Bedeutung. Im Übrigen würde die allenfalls bereits in Aussicht genommene Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Entrichtung der Abgabe nicht unzulässig machen. Die vom Bw. behauptete schlechte wirtschaftliche Lage stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Vielmehr schließen Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz keineswegs aus. Die Frage…
…er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass er verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge zu tragen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…
…September 2003, welche sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet. Begründend führt der Bw. dafür seine schlechte wirtschaftliche Situation ins Treffen. Im Jahr 2001 habe sich ein Verlust von S 431.000,00 ergeben. Das Kapitalkonto zeige eine Überschuldung von S…