…unter anderem die Firma in V GmbH geändert. Gegenstand dieses Unternehmens der Berufungswerberin ist nunmehr die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Sachen. Mit weiterem Gesellschaftsvertrag vom 21.8.2001 wurde neuerlich eine Firma L=GmbH (FN yyy) gegründet, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes…
…Gesellschaftsvertrag wurde wiederholt geändert, mit Generalversammlungsbeschluss vom 21.8.2001 wurde unter anderem die Firma in XY GmbH geändert. Gegenstand dieses Unternehmens der Primärschuldnerin war die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Sachen. Gesellschafter waren seit 2001 der Berufungswerber und H, die ihre Gesellschaftsanteile jedoch…
…Abgaben (Haftungs-)schuld, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht zu ziehen. (VwGH 25.6.1992,91/16/0045) Im Sinne des § 3 Abs.2 AbgEO ist das finanzbehördliche Vollstreckungs-und Sicherungsverfahren auf die einfacheren Vollstreckungsarten, nämlich a) Pfändung unbeweglicher körperlicher Sachen b…
…Miet 32.162/23; 35.163; 39.105; 49.104). Die Bedeutung der Unterscheidung liegt heute weniger in voneinander abweichenden Bestimmungen des ABGB, wie in § 1096 Abs 1 (zwingende Zinsbefreiung nur bei Miete unbeweglicher Sachen), § 1096 Abs 2 (s dort Rz 5, praktisch überholt), § 1099 …
…der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. Abs. 2: Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der Wirtschaftsgebäude nur insoweit zu tragen…
…der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. § 4 MRG idF BGBl 559/1985 (Geltungsdauer 1.1.1986-28.2.1994) lautete…
…Finanzamtes Linz vom 17. April 2008 betreffend 1) Pfändung und Überweisung einer Geldforderung der T-GmbH gegen die Berufungswerberin 2) Haftung der Berufungswerberin gemäß § 14 BAO für Abgabenschuldigkeiten der T-GmbH 3) Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Berufungswerberin gemäß § 232 BAO zur…
…Mai 2000 ein Erbteilungsübereinkommen ab. Die Witwe übernahm das gesamte aktive sowie passive bewegliche bzw. unbewegliche Verlassenschaftsvermögen des Erblassers, womit sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6…
…in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2001 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Gegenstand der R-GesmbH (idF Bw.) ist die Vermietung und Verwaltung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien. Gesellschafter der Bw. sind im…
…könnten alle unverbrauchbaren Sachen sein, sohin auch Überlassung einer unbeweglichen Sache zum Gebrauch. Der gegenständliche Vertrag sei sohin als Pachtvertrag, somit Bestandvertrag, anzusehen. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG seien Bestandverträge und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse…
…nicht anderes bestimmt wird, richtet sich diese 1. in Sachen, die sich auf ein unbewegliches Gut beziehen: nach der Lage des Gutes; 2. in Sachen, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens oder einer sonstigen dauernden Tätigkeit beziehen: nach dem Ort, von dem aus das…
…ist. Gemäß § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinn der Abgabenvorschriften insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb darstellen, wenn die gesetzlichen…
…Es gewährt dem Gläubiger das dingliche Recht, auf eine bestimmte Sache des Schuldners zugreifen zu können. Bei unbeweglichen Sachen wird das Pfandrecht durch Eintragung ins Grundbuch erworben. Im konkreten Fall konnte das dem Pfandrecht zugrunde liegende Rechtsgeschäft, nämlich der Darlehensvertrag nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden…
…Titel sei wohl im gegenständlichen Fall der Kaufvertrag, die Erwerbungsart (Modus) sei der Akt, der die rechtliche Erwerbsmöglichkeit realisiere, bei unbeweglichen Sachen, wie dies im gegenständlichen Fall hinsichtlich der Liegenschaft bedeutungsvoll sei, entstehe ja mit Eintragung in das Grundbuch. Dies sei weder bis dato erfolgt…
…Erwerbers übergeht (Fellner, w.o., Rz 28). Für die Erlangung des Besitzes an unbeweglichen Sachen sind die allgemeinen Bestimmungen des § 309 ABGB im Zusammenhalt mit § 312 ABGB maßgebend. Danach wird der Besitz an unbeweglichen Sachen durch Betretung, Verrainung, Einzäunung oder Bearbeitung erworben. Die Erlangung des…
…Erwerbers übergeht (Fellner, w.o., Rz 28). Für die Erlangung des Besitzes an unbeweglichen Sachen sind die allgemeinen Bestimmungen des § 309 ABGB im Zusammenhalt mit § 312 ABGB maßgebend. Danach wird der Besitz an unbeweglichen Sachen durch Betretung, Verrainung, Einzäunung oder Bearbeitung erworben. Die Erlangung des…
…Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. Bereits aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich die Pflicht für den Bestandgeber, den Bestandgegenstand nicht nur in brauchbarem Zustand zu übergeben…
…Rechtsprechung). Eheliches Gebrauchsvermögen sind gemäß § 81 Abs. 2 EheG die beweglichen und unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; hierzu gehören auch der Hausrat und die Ehewohnung. Im vorliegenden Berufungsfall besteht kein Streit darüber, dass die mit Übergabsvertrag…
…Aufteilung sind die Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, in Anschlag zu bringen. (2) Eheliches Gebrauchsvermögen sind die beweglichen oder unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; hierzu gehören…
…die Haftungspflichtigen erlassen. Die aushaftenden Abgabenschulden hätten von ihm, als der Abgabenbehörde namentlich bekannten Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten aus dem gemäß § 232 BAO sichergestellten inländischen unbeweglichen Vermögen rasch eingebracht werden können. Über Befragen der Vertreter der Bw. gab C an, dass er die…